Apple Produkte und gesetzliche Gewährleistung
Unter der Überschrift „Apple Produkte und gesetzliche Gewährleistung in der EU“ hat sich Apple heute der Kritik der europäischen Verbraucherschützer (ifun berichtete) angenommen und fasst sowohl die in der EU geltenden Verbraucherrechte als auch die hauseigene Ein-Jahres-Garantie und den Apple Protection Plan auf dieser Sonderseite zusammen.
Mit der jetzt veröffentlichten Tabelle reagiert Apple direkt auf den Kernkritikpunkt des Bundesverband der Verbraucherzentralen. Diese hatten Apples Kommunikation Mitte März bemängelt, da Cupertino nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler aufzuklären schien.
Kunden, die Apple Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteile zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Für Produkte, die nicht von Apple stammen, die jedoch über Apple gekauft wurden, gelten ebenfalls die Verbraucherschutzgesetze der Europäischen Union.
Weitere Informationen zu den Verbraucherschutzgesetzen in der Europäischen Union gibt es auf der Website des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren.