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Apple Produkte und gesetzliche Gewährleistung

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57 Kommentare 57

Unter der Überschrift „Apple Produkte und gesetzliche Gewährleistung in der EU“ hat sich Apple heute der Kritik der europäischen Verbraucherschützer (ifun berichtete) angenommen und fasst sowohl die in der EU geltenden Verbraucherrechte als auch die hauseigene Ein-Jahres-Garantie und den Apple Protection Plan auf dieser Sonderseite zusammen.

Mit der jetzt veröffentlichten Tabelle reagiert Apple direkt auf den Kernkritikpunkt des Bundesverband der Verbraucherzentralen. Diese hatten Apples Kommunikation Mitte März bemängelt, da Cupertino nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler aufzuklären schien.

Kunden, die Apple Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteile zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Für Produkte, die nicht von Apple stammen, die jedoch über Apple gekauft wurden, gelten ebenfalls die Verbraucherschutzgesetze der Europäischen Union.

Weitere Informationen zu den Verbraucherschutzgesetzen in der Europäischen Union gibt es auf der Website des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren.

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30. Mrz 2012 um 15:57 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • und wie wird dieses fehlende jahr an garantie nun gerechtfertigt? oder hab ich was überlesen?

    • Gar nicht. Die müssen nichts garantieren. Die händler bzw. apple als direkthändler gewähren gesetzlich 2 jahre.

    • unterscheide: garantie vs. gewährleistung.
      gewährleistung kann gegenüber dem händler geltend gemacht werden und ist verpflichtend.
      garantie ist eine zusatzleistung vom hersteller apple.
      deshalb kann man sich im ersten jahr direkt an apple wenden. ansonsten würde der anspruch nur gegenüber dem händler bestehen (der jedoch in vielen fällen auch apple ist).

    • Wie oft jetzt eigentlich noch? Scheinbar ist der Bürger, wie auch die Verbraucherzentralen nicht in der Lage zu erkennen, daß Apple hier dem Kunden eine Zusatzleistung mit der 1 jährigem Garantie anbietet. Dies hat allerdings rein gar nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung, welche deswegen trotzdem besteht, zu tun. Ihr habt doch alle Internet, oder? Geht im schlimmsten Fall auf Wiki und lest die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nach. Aber das ist scheinbar zuviel verlangt! Kaum zu Glauben, aber die Menschheit verbl… immer mehr!

      • wie wäre es, wenn Du den Unterschied zwischen scheinbar und anscheinend bei wiki „nachschlägst“ :)

        konnte ich mir nicht verkneifen, wenn man vom „verblöden der menscheit“ redet

  • Also gelten nun 2 Jahre Garantie auf Macs ohne Apple Care?

  • Gewährleistung:
    Gesetzliche Pflicht mit Beweislastumkehr nach 2 Jahren.
    Garantie:
    Freiwillige Leistung des Produzenten.

    So schwer ist das doch nicht.

    • Korrektur:
      Beweislastumkehr natürlich nach sechs Monaten. Gewährleistung gilt insgesamt zwei Jahre.

      • Wohl doch etwas schwerer…

      • Beweislastumkehr bedeutet anders als der Regelfall. Der Regelfall in der Beweislehre ist, dass jeder die für ihn streitenden Tatsachen ggf. beweisen muss. Also ist der Regelfall, dass der Käufer die anspruchbegründenden Umstände belegen muss. Die Umkehr gilt nicht für die Zeit ab dem 6. Monat bis zum 2. Jahr, die Beweislastumkehr gilt vom 1. Tag bis zum 6. Monat.

        Freilich bedeutet das nicht, dass einer der Vertragspartner zicken und alles seit Adam & Eva bestreiten muss, sobald er die Beweislast beim anderen sieht – was Apple leider erfahrungsgemäß tut.

  • Nunja. Da Brauch ich keinen ACPP für 100€+ kaufen wenn ich eh 2 Jahre Gewährleistung habe.

    • In der Gewährleistung musst Du dem Verkäufer nachweisen das Fehler schon beim Kauf vorhanden waren! Da dieses fast unmöglich ist sind Garantieleistungen der Hersteller das beste was man bekommen kann

      • Aber erst nach 6 Monaten.
        Und Apple lacht dich auf keinen Fall aus und sagt Pech gehabt. Nein sie ersetzen auch Geräte die innerhalb der zwei Jahre runtergefallen, in Wasser gefallen oder sonstwie durch normales benutzen verunglücken.
        Mit einem Panzer drüberfahren zählt natürlich nicht.
        Hab mein 3G nach dem runterfallen in den Appstore gebracht. Ohne Umwege gabs ein neues.

      • Der mstore hat bei meinem mbp neugerät das chassis zerkratzt. Hab das apple gemeldet. Keine resonanz. Mstore streitet alles ab. Jetzt gericht.

    • Es dürfte Dir nur im Rahmen der 2 -jährigen gesetzlichen Gewährleistung fallen, nach bspw. 1,5 Jahren zu beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang, d.h. bei Übergabe bereits vorgelegen hat! Deshalb ist eine (freiwillige) Garantie immer besser: Dann wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb der Garantiezeit auftritt, einen Garantiefall bildet – Apple müsste Dir also nachweisen, dass der Mangel eigenverschuldet (also kein Garantiefall) ist, was wiederum Apple sehr schwer fallen dürfte!

  • Habe auch für das „neue“ iPad eine Garantieverlängerung abgeschlossen …

  • Also ich war vorn paar Wochen mit meinem 4er (displaybruch vom feinsten) im Apple Store Hamburg.
    Mitarbeiter sagte die Reperatur wird etwas Kosten, ich einfach bisschen rumgeheult. 10min später hatte ich ein neues(bestimmt refurbished) 4er für umsonst :)!!
    Scheint auch kein Einzelfall zu sein, eine freundin von mir hat es dort genauso gemacht mit ihrem 4er.

    • Hab noch Apple Care bis Mitte August, da mein Homebutton schon wieder streikt werde ich es wohl bis zum August hinauszögern… Meint ihr Apple hat noch iPhone 4 in 32GB auf Lager, falls nicht was dann? :D ATM werden ja nur noch iPhone 4 in der 8 GB Version verkauft…

      Kann mir nämlich nicht vorstellen das Apple einfach nen 4S rausgeben würde.. o.O

      • Du wirst ein refurbished 4er 32GB erhalten.
        Ein Recht auf ein neues Gerät hat man afaik erst beim 4. Tausch. Dann gibt Apple aber auch das aktuelle Gerät raus, wenn sie keine Geräte mehr haben, die deinem entsprechen. Ein Freund hat beim 4. Tausch seines 3GS ein 4er erhalten, da sie keine 3GS 16GB mehr hatten.

    • Wie jetzt ? Wieso hast du umsonst ein neues bekommen. War ja ganz klar dein fehler oder ?

      • Klar war das mein fehler;)!Hat der Mitareiter auch gesagt das ich Schuld bin.
        Aber hatte bisschen rumgelabert und geheult das ich die Reparatur nicht zahlen kann weil ein Azubi eh nie geld hat;).
        Und ne freundinn von mir hat es im gleichen Store genauso gemacht:) also kein Einzellfall!!

  • Kein Wunder, das Apple Devices so teuer sind, bei solchen Käufern…

  • Gewährleistung und Garantie sind inhaltlich völlig unterschiedlich.
    Versucht mal beim Verkäufer (nicht beim
    Hersteller) 7 Monate nach Kaufdatum nachzuweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Viel Spaß!
    Die Telekom z.B. schickt euch wieder weg!
    Der ACPP ist quasi eine Versicherung für fast alle Mängel innerhalb von 2 (oder 3) Jahren. Wer sein Apple Gadget täglich nutzt und drauf angewiesen ist wird es nicht missen wollen.

  • Nur ein Jahr Garantie auf die Produkte – ich fand das schon immer viel zu wenig. Bei den gesalzenen Preisen für Apple-Produkte darf der Kunde mehr erwarten.

  • Heist das also wenn ich 3 Monate nach Kaufdatum einen glassprung habe kann kann ich mein iPad einschicken und die reparieren das?

    • Wenn Du eine Heulsuse bist wie TobiasHH, dann kannst Du das versuchen. Aber ein Anrecht drauf hast Du nicht – es sei denn der Glassprung erfolgte spontan und aus heiterem Himmel und ohne Dein Zutun.

      Jetzt mal ernsthaft: jeder Hersteller ist berechtigt, auch während des Garantiezeitraums Reparaturen abzulehnen, wenn der Schäden durch äußere Einwirkung entstanden ist.

  • Für mich wars das mit den Apple Produkten. Mit dem MBP hatte ich nur 4 Monate Glück und nun Rechtsstreit vor Gericht. Lieber ein Billignotebook für 500€ mit Linux oder Windows. Nie wieder Apple.

    • Mein MacBook läuft seit 5 Jahren fehlerfrei, alles Top, ganz im Gegensatz zu meinen Windows Geräten, die halten nie so lange durch (allein schon Akkuqualität, mein Akku hat immerhin 93% trotz fast täglicher Nutzung in den 5 Jahren)

      • Was die Zuverlässigkeit angeht, stimmt das, wenn man ein defektiveres Gerät hat – die sind einfach unverwüstlich. Aber das mit dem Akku hast du dir aus den Fingern gesogen ;-)
        Laufen wie bei jedem SONY-Rechner, sind ja auch SONY-Akkus…

  • Jetzt mal ganz konkret gefragt: Tauscht mir der Telekom-Shop mein iPhone (1 1/2 Jahre alt) um, bei dem der Home Button nur noch sporadisch funktioniert, so dass das iPhone quasi unbenutzbar ist? Oder ist das nicht mehr abgedeckt, aufgrund der abgelaufenen Ein-Jahres-Garantie?
    Danke vorab.

    • Du hättest wenigstens die anderen Beiträge mal lesen können, bevor Du „mal ganz konkret fragst“. Deine Garantie ist abgelaufen, Deine Gewährleistung greift nicht weil der Knopf ja bei Kauf funktionierte. Also entweder Ende Gelände, Kulanz, oder für die Reparatur bezahlen. Kauf Dir ein neues iPhone – mal ganz konkret geantwortet.

      Der andere Frank

  • HMM sehr merkwürdig das hier soviel unwissende bei sind, die nicht den unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen… wenn dann aber bei uns im apple support angerufen wird, ist jeder ein Experte auf dem gebiet… hmm merkwürdig äusserst merkwürdig…

    und weshalb bitte ist ein Jahr HERSTELLERGARANTIE zu wenig??? wenn es einen produktionsfehler gibt, dann wird dieser mit Sicherheit vorher auftreten und wenn es mal nen ganz spezielles issue gibt, wie z.b. mal mit dem NVIDIA Grafikchipsatz, dann gibt es von apple programme die auch nach der Garantie greifen… die Kulanz die es bei apple gibt, sucht man anderweitig vergebens… nur kann auch nicht in jedem fall für den Kunden entschieden werden…

    • Mag sein. Nur bei einem 300-500€ notebook kratzt das keinen. Die dinger sind leistungsfähiger als MBPs, billiger, meist mit 24-36 monate herstellergarantie und wenn sie ca 3 jahre halten, eh abgeschrieben. Wenn ein MBP nach 4 monaten kaputt geht und ein dillitantischer premium retailer mit leihkräften, praktikanten und studentischen aushilfskräften in teuren 1400€ kundengeräten rumfrickeln und diese zerkratzen, dann kratzt das aber gewaltig.

      • Wenn ein Premium Reseller Mist baut, dann solltest Du es auch ihm und nicht Apple ankreiden. Ich habe mein IPhone4 von Apple anstandslos gegen ein neues ausgetauscht bekommen. Kostenlos, nach der Gewährleistung, ohne CPP, sogar ohne einen Kaufbeleg zeigen zu müssen, und das, obwohl ich es nicht bei Apple sondern beim Rosa Riesen gekauft habe. Was will man mehr? Und… Welcher Händler oder Hersteller würde bei so hochpreisigen Produkten soo servicefreundlich sein? Alleine der hervorragende Service ist doch schon den Mehrpreis wert…

      • @friederfritz

        Das habe ich. Nur reagiert beim Premium Reseller niemand darauf. Weder mir als Kunde, noch meinem Anwalt wurde jemals auf Briefe oder Beschwerden gesntwortet. Daher war es wichtig, dies an Apple zu kommunizieren, die leider aber auch nix taten. Doviel zu Apples tollen Kundenzufriedenheit. Kassieren ja, helfen nein.

    • Warum 1J Herstellergarantie zu wenig ist, fragst du? Das kann man anhand eines Beispiels leicht beantworten: Ich habe einen Monitor von EIZO, der leistungsfähiger und besser ist als Apples Produkte, er kostet halb so viel und hat eine 5J-Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantie. Ohne Aufpreis.
      Gemessen an der Liga, in der sich Apple mitzuspielen anschickt, ist das zu wenig.

    • Friederfizz wo hast du dein iphone umgetauscht? Im store oder eingeschickt? Bei mir in der nähe ist kein echter applestore. Mein iphone4 ist 1 1/2 Jahre alt, letztes jahr ins wasser gefallen, habe es auf eigne kosten reparieren lassen 90€. Aber seitdem hab ich neb gelben fleck im display und kratzer und abschurfungen am gehäuse und glas. Kann ich irgendwie das iphone umtauschen?

      Mit freundlichen Grüßen
      Sandro

      • @Sandro
        wo hast du es denn reparieren lassen? bei nem drittanbieter? wenn ja dann hast du leider echt Pech, denn dann wird auch apple dir das gerät nicht für die 160,90 € austauschen. wenn man sein iphone bei nem drittanbieter von Reparaturen einschickt dann hat man eben Pech und wird mit nem vollpreis zur Kasse gebeten. wenn es allerdings DAT Repair (telekom) oder Arvato (O2, Vodafone) sind dann kannst du auch bei apple service in Anspruch nehmen.

        @Dragonfly
        Niemand sagt dir geh und kauf dir ein Apple Produkt! Ich nutze Apple seit nun fast zehn Jahren und habe mich noch nie über die Herstellerpolitik beklagen müssen, erst seit der große Hype um das iPhone und generell die iOS sparte angezogen hat, meckern alle nur rum… hat wohl damit zu tun das hier Leute einfach nicht wirklich das geld für derartige Produkte haben und es vielleicht demnach auch sein lassen sollten es sich zu kaufen. es gab schon immer hochpreisige Geräte auf dem markt und apple gehört seit je her dazu, also bitte… erinnerst du dich eventuell an das nokia 8810 das so schick in Silber aussah (ich erinere dich gerne an die preise von 1400 DM also knappe 700 Euro), gab es da etwa mehr Garantie??? und stand es in Relation zu der Leistung? nein es war ein lifestyle Produkt!!!

    • „und weshalb bitte ist ein Jahr HERSTELLERGARANTIE zu wenig???“

      Weil kein Hersteller eine kürzere, aber viele Hersteller eine längere Garantie geben. Und weil die Apple-Produkte am oberen Ende der Preisspanne liegen, wofür man eine entsprechend lange Garantie erwarten kann (und nicht nur Kulanz, die Du ebenfalls ansprichst). Wer bei Euch anruft, oder wer hier was postet und sich als Experte für irgendwas ausgibt, das ist mir persönlich wurscht. Was willst Du uns damit sagen?

      Aber dass die Garantie von Apple aufs Nötigste reduziert wurde, das ist Fakt. Alles unter einem Jahr wäre einfach zu auffällig und peinlich („8 Monate Garantie auf unsere Produkte“, klingt mies).
      Und ich persönlich kann übrigens Garantie und Gewährleistung bestens auseinanderhalten. Du aber scheinbar nicht. Denn wenn es sich um einen Produktionsfehler handelt, wie Du ihn oben beispielhaft ansprichst, dann ist der Fehler bei Übergabe des Produkts an den Kunden bereits vorhanden, und dann greift zusätzlich zur Garantie auch die gesetzliche Gewährleistung (d.h. Anspruch ggü. Verkäufer). Gerade bei solchen groben Schnitzern wie Produktions- oder Serienfehlern, die alleine auf die Kappe des Herstellers gehen, soll die Gewährleistung ja aus Sicht des Gesetzgebers den Kunden absichern.

      Bei der nächsten Weiterbildung von Eurem Call-Center kommt das sicher mal dran.

      • Kleiner Nachtrag: Wenn man sein iPhone direkt bei Apple gekauft hat, z.B. im Internet, sind Verkäufer und Garantiegeber (vermutlich) sogar identisch. Da viele Leute ihre Apple-Produkte im Netz kaufen, dürfte das sogar recht oft vorkommen. Man kann nur hoffen, dass der Hotline-Mitarbeiter das dann auch kapiert und nicht auf die abgelaufene Garantie verweist.

  • Manche denken wohl, dass es damit getan ist wenn man sein defektes Gerät bei Apple abgibt, in der Hoffnung, dass die das richten. Wie wäre es denn mal damit, den Leute auf die Finger zu hauen, die solche „billigen“ Reparaturen verbocken? Man darf heutzutage nicht mehr denken das es mit sowas getan ist und andere machen lassen. Gerade was Türe Geräte angeht, würde ich ein Auge drauf werfen und nicht irgend so einen möchtegern Techniker daran rumwerkeln lassen. Die machen alles nur schlimmer!

    Da lobe ich mir den ACPP für meinen Mac. Selbst meine iPhone -Versicherung weigerte sich einen Schaden zu bezahlen, den ich selbst verbockt habe. Da hätte der ACPP wahrscheinlich geholfen. Aber was Solls. Aus Fehlern wird man schlau! Deshalb kann ich den ACPP empfehlen.

  • Und wer ein appleprodukt kauft weis worauf er sich einlässt. Gesetz hin oder her, Apple hat nunmal die narrenfreiheit und kann es sich leisten. Meine Meinung!

  • Das mit der Garantie, ist so eine Sache. Der Apple Care hat jeder Menge Vorteile. Das hat auch was mit dem Gerät zutun. Hier einige Beispiele von mir. Ein MacPro, hier geht nach 34 Monaten die Grafigkarte defekt, neue Karte erhalten. Keine Kosten, 2 Tage Wartezeit.
    Iphone 3GS 3 x verschiedene defekte austausch gegen ein Iphone 4, da das 3GS nicht mehr Lieferbar war. MacBook Pro nach 26 Monaten verkauft der Käüfer hat noch 6 Monat Appel Care bringt einen besseren Preis. Hier kann noch kostenfrei der Akku getauscht werden. Kostenfreie Hotline Das sind nur einige Vorteile.

  • Hallo
    Also ich hab mein iphone bei o2 gekauft. Es bei einen drittanbieter reparieren lassen. Was kann ich nun tun? Die sagten mir die tauschen es um für 220€ aber lohnt sich das? Und tauschen die nur die innereien aus oder auch gehäuse?

  • Traurig nur, dass Apple über die Gewährleistung im zweiten Jahr im Grunde jeden Defekt (auch nachvollziehbare ohne Eigenverschulden) ablehnt. Da sind andere Hersteller deutlich kulanter (da zwei Jahre Garantie).

  • was häufig vergessen wird:

    Ja es gibt dieses Ding mit Gewährleistung und Garantie. Viele erzählen dann irgendwas von wegen Gewährleistung 2 Jahre, Garantie 1 Jahr und freiwillig und son Schmarn.

    Wichtig ist aber:

    Gewährleistung: Mängel, die BEI ÜBERGABE an den Kunden VORHANDEN sind
    Garantie: Mängel, die NACH ÜBERGABE an den Kunden AUFTRETEN

    bedeutet: wenn euer iPhone nach 18 Monaten nicht mehr angeht, einer der wenigen Knöpfe sich lösen oder plötzlich das WLAN nicht mehr funkt – handelt es sich dabei NICHT um einen Gewährleistungsschaden! Es sei denn, ihr könnt nachwiesen, dass das ja schon ab Kauf so war (unwahrscheinlich).

    • Deswegen gibt es auch die Beweislastumkehr. Bei Gebrauchsgegenständen wie einem Telefon kann man die Gewährleistung nach dieser BLU aber vergessen. Vielleicht mögen sich einige fragen, wieso es dann eine Gewährleistung von 2 Jahren gibt. Ganz einfach: weil in der EU nicht nur Mobiltelefone verkauft werden.

      • Eine lustige Begründung. Besser wäre vielleicht zu sagen, dass es grundsätzlich immer sein kann, dass ein von Anfang an vorhandener Mangel sich erst nach längerer Zeit zeigt. Und der Gesetzgeber meinte halt, 2 Jahre seien eine Zeitspanne, für die ein Verkäufer maximal für sowas gerade stehen soll. Warum überhaupt eine Zeitspanne, das wäre eine intelligente Frage. Denn für ein Produkt, das vom ersten Tag an eine Macke hat, könnte man eigentlich erwarten, dass der Verkäufer zeitlich unbegrenzt einstehen muss. Schließlich hat man als Käufer ja für ein intaktes Produkt den vollen Kaufpreis bezahlt. Aber zum einen kann der Verkäufer oftmals selbst nichts für den Mangel, und zum anderen muss auch irgendwannmal „Ruhe“ sein, damit der Verkäufer nicht 10 Jahre lang Angst vor Reklamationen haben muss.

    • Fast richtig. Ein Mangel der bereits bei Übergabe vorhanden ist, fällt allerdings grundsätzlich sowohl unter die Gewährleistung als auch unter die Garantie. Allerdings muss man dazu auch die Garantiebedingungen beachten, denn da kann es ggf. Einschränkungen seitens des Garantiegebers geben (so auch bei Apple). Im Prinzip kann ich mir aber in so einem Fall, also bei einem von Anfang an vorhandenen Mangel, aussuchen, ob ich den Verkäufer oder den Garantiegeber in Anspruch nehmen will (falls es sich dabei um verschiedene Personen handelt).

      • richtig. Aber häufig wird die Gewährleistung eben erst nach Ablauf der Garantie interessant. Und dann macht sie eben bei täglich genutzten Geräten keinen Sinn.

        Und wenn ein Produkt vom ersten Tag an eine Macke hat, muss der Käufer eben auch handeln. Deswegen auch die Beweislastumkehr. Ich könnt immer wieder lachen wenn Leute in Foren behaupten wollen, der Homebutton funktioniert schon seit 15 Monaten – seit Kauf – nichtmehr, nur um einen Gewährleistungstausch zu erhalten.

  • Um das ganze mal auf den Punkt zu bringen.

    Es gibt gesetzlich in Deutschland keine Garantie. Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers, die er geben kann aber nicht geben muss. Somit kann auch jeder Hersteller selbst festlegen, wie lange die Garantie dauert und was alles unter Garantie fällt.

    Davon unabhängig hat jeder Kunde in Deutschland zwei Jahre Gewährleistung.
    Allerdings gibt es bei der Gewährleistung wichtige Dinge zu beachten.

    Angenommen ihr kauft ein Gerät ganz ohne Garantie (ja sowas gibt es auch), dann habt ihr zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung.

    Liegt nun an dem Gerät ein Defekt vor, gibt es zwei wichtige Daten.

    Bis zu 6 Monate nach Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Defekt bereits bei Übergabe (Verkauf) des Gerätes vorlag.

    Ab dem 7. Monat muss der Kunde beweisen dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.
    Das würde bei Apple bedeuten, geht das Gerät im 13. Monat kaputt muss der Besitzer beweisen dass der Defekt bereits beim Kauf (Übergabe) vorgelegen hat

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