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Grundsatzfrage zum Gegenwert von Daten

Wirklich kostenlos? Lidl-Plus-App soll vor den Bundesgerichtshof

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Der Rechtsstreit um die Lidl-Plus-App wird vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte dort feststellen lassen, ob der Discounter seine App weiterhin als kostenlos bewerben darf, obwohl Nutzer bei der Verwendung persönliche Informationen preisgeben.

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Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart eine entsprechende Klage abgewiesen. Nach dessen Auffassung bezieht sich der gesetzliche Preisbegriff ausschließlich auf Zahlungen in Geld.

Die Lidl-Plus-App wird in Deutschland von vielen Kunden genutzt und bietet digitale Rabattcoupons sowie Sonderaktionen. Für den Zugang fallen zwar keine direkten Kosten an, jedoch erhält Lidl umfangreiche Daten über das Einkaufsverhalten der Anwender. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Art Gegenleistung, die wirtschaftlich verwertbar ist. Ihrer Ansicht nach ist es daher irreführend, wenn Lidl die App als kostenlos bezeichnet.

Frühere Einigung zu Werbepreisen

Bereits im April dieses Jahres hatten sich Lidl und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem anderen Verfahren außergerichtlich geeinigt. Anlass war Kritik an Werbeanzeigen, in denen Preisvorteile für App-Nutzer nicht klar genug von regulären Preisen abgegrenzt waren. Nach der Vereinbarung verpflichtet sich Lidl, künftig in Prospekten Gesamt- und Grundpreise für alle Kunden deutlich zu kennzeichnen, unabhängig davon, ob sie die App verwenden. Damals wurde ein größeres Verfahren vermieden.

Lidl Plus App

Grundsatzfrage zum Gegenwert von Daten

Der aktuelle Fall könnte grundsätzliche Bedeutung für digitale Geschäftsmodelle haben. Viele Anbieter finanzieren Apps und Dienste nicht über Gebühren, sondern durch die Nutzung von Kundendaten. Rechtlich ist bislang nicht abschließend geklärt, ob solche Daten als Preisbestandteil gelten können. Das Oberlandesgericht Stuttgart verneinte dies zwar, ließ jedoch eine Revision zu, weil die Frage von übergeordneter Relevanz ist.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte klären, ob Unternehmen künftig deutlicher darauf hinweisen müssen, dass personenbezogene Informationen wirtschaftlich genutzt werden. Sollte das Gericht den Verbraucherschützern folgen, hätte dies Folgen für zahlreiche digitale Dienste, die sich über Daten finanzieren. Lidl hat sich bislang nicht öffentlich zum laufenden Verfahren geäußert.

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07. Okt. 2025 um 13:50 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    25 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das gehört überall sehr deutlich dazu geschrieben das mit dem Sammeln von Daten Geld verdient wird!

    • Ja, dann müsste die Rewe App, Payback und vermutlich auch Aldi uns sonst wer vor Gericht. So nen Quatsch mit dem Einzelfall.
      Abgesehen davon nutzen wir in der ganzen Familie die selbe Lidl App bzw. hab Pappkarten für meine Mutter gebaut, weil sie das besser als ne App findet.
      Sollen sie doch mein persönliches Einkaufverhalten damit analysieren. Kommt vermutlich raus, dass ich schizophren bin oder so. :D

    • Ja. Und Lidl sollte auch an alle Preisschilder im Markt schreiben, dass sie am Produkt Geld verdienen. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich keine Produkte bei Lidl gekauft. Und bitte auch ein Hinweis, dass die Prospekte nicht kostenlos sind, weil sie mich ja zum Geldausgeben verführen sollen.

  • Machen vermutlich auch 90% aller kostenfreien Apps. Warum jetzt so ein Geschiss bei Lidl? Wer ist denn noch so naiv und weiß nicht das man bei solchen Apps seine Daten und sein Kaufverhalten freigibt?

  • Sollten dann nicht die Apps aller Super-& Drogeriemärkte mit angeprangert werden? Oder warum geht es hier speziell nur um Lidl?

  • Welches Unternehmen verdient mit unseren Daten kein Geld?

    Ich glaube da kommt jemand mit seiner Niederlage nicht zu Recht und nun wird es unter einem anderem Vorwand versucht.

    • Hm, finde ich etwas kurz gedacht.

      Kostenlos lässt Interpretation zu. Denn je nach Auslegung kostet es mich meine Daten.

      Könnte mir vorstellen, dass man in „Kostenlos“ und „Unentgeltlich“ differenzieren könnte. So wäre aus Verbrauchersicht direkt klar ob ich nur kein Geld zahlen muss oder ob ich z.B. die Mini-Game App wirklich ohne jegliche Gegenleistung nutzen darf, da es sich nur um ein Hobby-Projekt oder Ähnliches handelt.

      M.m.n. wäre das eine deutliche Verbesserung zum aktuellen Stand.

      • Und du meinst, dass Benutzern, die z.B. weiter oben nicht zwischen „das“ und „dass“ unterschieden können, dadurch geholfen wäre?

    • Das macht den Umstand dann besser oder Legitimiert ihn gar? Wenn viele Steuern hinterziehen, ist es deswegen ok?

  • Man kann sich doch mit falschen Namen anmelden. Versteh das Ganze nicht.

  • Tatsächlich mal eine vernünftige und wichtige Fragestellung, die hier geklärt werden soll. Informationen sind die digitale Währung der Zukunft und von massivem Wert.

  • Theoretisch lässt sich das auch auf Werbung in digitalen Gütern übertragen und auch auf Ref-Links.
    Zum Beispiel ist die Ifun App auch nicht kostenlos. Entweder schließt man ein Abo ab um sich nicht durch Werbung belästigen zu lassen, oder man zahlt durch die Belästigung mit Werbung zur Finanzierung der Inhalte. Ebenso finanziert man über die ref links in den AppStore, zu Shops und im Grunde sogar bei Links zu anderen Werbebasierten Seiten wie YouTube

  • was für ein sinnloses geschrei. jeder websitenbetreiber handelt mit unseren daten. ausgerechnet lidl solls grad sein?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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