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Etliche unzulässige Klauseln

Vorsicht, E-Scooter-Apps: JUMP, Circ, Lime und TIER abgemahnt

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Gerade bei Städte-Touristen wird die Erstanmeldung in einer der hierzulande aktiven E-Scooter-Apps wohl eher spontan erfolgen, als gründlich überlegt zu sein.

Wer bei heißen Temperaturen in einer der mit E-Scootern vollgestellten Metropolen unterwegs ist, dürfte vor seinen Erkundungstouren wohl keinen großen Marktvergleich anstellen, sondern schlicht die App der gerade verfügbaren E-Scooter laden, hier die Kreditkartendaten eingeben und dann die Fahrradwege unsicher machen.

Lime Scooter

Ein gedankenverlorenes Verhalten, auf das viele der großen E-Scooter-Anbieter offenbar zu spekulieren scheinen. So warnt die Verbraucherzentrale aktuell vor dem Kleingedruckten in den E-Scooter-Apps mehrerer bekannter Anbieter.

Wegen insgesamt 85 unzulässiger Klauseln in den Nutzungsbedingungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt sogar fünf E-Scooter-Verleiher abgemahnt: JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG.

JUMP, Circ, Lime, TIER und VOI abgemahnt

Kunden werden nach Ansicht des vzbv vor allem durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ mietet, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen.

Die Anbieter garantieren teilweise weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus. Einige wälzen ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion sogar vollständig auf die Kunden ab und verpflichten diese vor jedem Fahrtantritt, unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel zu überprüfen. Dabei können Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen.

In den Nutzungsbedingungen gibt es zahlreiche weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. Einige Beispiele:

  • Vom Zahlungskonto dürfen alle Kosten eingezogen werden, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden – darunter auch Forderungen von Dritten. Anbieter behalten sich vor, Nutzern schon nach geringfügigem Zahlungsrückstand den Zugang zum Mietservice zu sperren oder jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
  • Mitunter sollen Kunden völlig überzogene Strafgebühren zahlen, wenn sie das Fahrzeug falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden.
  • Mietgebühren werden grundsätzlich nicht erstattet oder nur, wenn der Kunde kurzfristig reklamiert -– selbst wenn der Kunde die Fahrt nicht antreten konnte, weil der Roller defekt oder der Akku leer war.
  • Persönliche Daten können ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden zum Beispiel für Werbezwecke genutzt werden.
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27. Aug 2019 um 12:45 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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