Vodafone: Am 29. geht es ins Gericht
In fünf Tagen, um 14h, ist es so weit. Dann nämlich treffen sich die rechtlichen Vertretungen von T-Mobile und Vodafone im Hanseatischen Oberlandesgericht. Der Verhandlungstermin lässt sich, ebenso wie die Einstweilige Verfügung vom 12. November auf den Seiten des OLG Hamburg nachlesen.
Im Wege der einstweiligen Verfügung ( … ) wird der Antragsgegnerin ( … ) v e r b o t e n, das Produkt „iPhone” anzubieten und/oder in Verkehr zu bringen, wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages der Antragsgegnerin mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten und/oder abgegeben wird…
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