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Rote Linie überschritten

Verbraucherzentrale mahnt WhatsApp ab: Unterlassungserklärung bis Mittwoch

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Facebook-Tochter WhatsApp werden sich voraussichtlich erneut vor Gericht treffen. Nachdem die Verbraucherschützer die Anbieter des Kurznachrichtendienstes erst im Mai erfolgreich wegen ihrer bis dato nur in englischer Sprache verfügbaren AGB abgemahnt haben, stehen jetzt die kürzlich geänderten Nutzungsbedingungen der Facebook-Tochter im Visier der VZBV.

whatsapp-500-shutterstock

Diese hat ihr Marktwächter-Team in die Spur geschickt und kritisiert vor allem die Weitergabe persönlicher Daten wie etwa die Nutzer-Telefonnummern an den WhatsApp-Mutterkonzern Facebook.

Bis zum 25. September will sich WhatsApp das OK der Nutzer zu den geänderten Bestimmungen einholen. Da die Änderungen auch Verbraucher betreffen, die WhatsApp nicht benutzen – etwa die im Telefonbuch aktiver Anwender gelisteten Freunde – und deren Daten so ohne Einwilligung der Betroffenen an die Facebook-Unternehmensgruppe weitergegeben werden, fordert der VZBV jetzt die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bis zum 21. September.

Bis zum 21. September 2016 hat der Betreiber des Messenger-Dienstes Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Passiert das nicht, prüfen die Marktwächterexperten eine Klage. Möglich ist das durch das erweiterte Verbandsklagerecht, das der vzbv Anfang diesen Jahres erkämpft hat: Dadurch können die Verbraucherschützer eingreifen, wenn Unternehmen von Verbrauchern widerrechtlich Daten sammeln, speichern oder nicht wieder löschen.

Klaus Müller, Vorstand des VZBV kommentiert die WhatsApp-Abmahnung:

Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht. Der vzbv hatte bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert. Mit großer Sorge beobachten wir einen schleichenden Trend: Verbraucher verlieren nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerät in Gefahr. Dieses Beispiel zeigt nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument ist, um Verbraucher und Daten zu schützen.

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19. Sep 2016 um 12:31 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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