Verbraucherzentrale initiiert Unterlassungsverfahren gegen Facebook
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das soziale Netzwerk Facebook am 23. Februar abgemahnt und damit ein erneutes Unterlassungsverfahren gegen das weltgrößte Social Network losgetreten. Dies gab der VZBV am Donnerstag bekannt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den aktuellen, erst kürzlich überarbeiteten Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht
Unter anderem als irreführend bezeichnet der VZBV die Aussage auf der Startseite von Facebook: „Facebook ist und bleibt kostenlos.“
Das Unterlassungsverfahren, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziell gefördert wird, moniert die am 30. Januar in Kraft getretenen Nutzungsbedingungen. So seien unter anderem die Klarnamenpflicht nicht haltbar.
[…] auch die fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht des vzbv intransparent. Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden. Besonders problematisch bewertet der vzbv die Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen, die nicht datenschutzfreundlich sind.
Facebook hat nun Zeit bis zum 16. März 2015 auf die Abmahnung des VZBV zu reagieren.