Urteil: WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen
Das Berliner Kammergericht hat der Facebook-Tochter WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige AGB anzubieten und das Unternehmen aufgefordert seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig auch in einer Ausgabe für Deutsche Anwender anzubieten.
Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aufmerksam, der eine Klage gegen das in Kalifornien ansässige Unternehmen angestrengt hatte. Der VZBV hatte kritisiert, dass die seitenlangen und mit Fachausdrücken gespickten Nutzungsbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland weitgehend unverständlich sind.
VZBV-Vorstand Klaus Müller kommentiert:
AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen.
Das Berliner Kammergericht hat entscheiden, dass die aktuelle Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist und zudem einen Verstoß gegen das Telemediengesetz ausgemacht. So müssen Online-Anbieter neben einer E-Mail-Adresse eine zweite Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme angeben (etwa ein Formular oder eine Telefonnummer) – diese Option fehlte bei WhatsApp jedoch.
Das Kammergericht hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 5 U 156/14) keine Revision zugelassen. WhatsApp könnte jedoch noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.