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Urteil gegen Mobilcom-Debitel: Nichtnutzungsgebühr unzulässig

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27 Kommentare 27

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die AGB des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel ist dieser in einem Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Kiel verurteilt worden.

Mobilcom

In dem Verfahren, über das die Verbraucherzentrale heute informiert, ging es um eine AGB-Klausel, die Strafzahlungen für die Nichtnutzung eines Mobilfunkvertrages erhob.

Mobilcom-debitel hatte Verbrauchern einen Telefonvertrag mit der Bezeichnung Vario 50 / Vario 50 SMS T-Mobile zu einem monatlichem Preis von 14,95 EUR angeboten. Mit seinen AGB wollte das Unternehmen Kunden, die den Anschluss in drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht aktiv nutzten, eine zusätzliche Strafgebühr in Höhe von 4,95 EUR monatlich in Rechnung stellen.

Nach Auffassung des Landgerichts Kiel war die Nichtnutzungsgebühr jedoch rechtswidrig. Die Profite, die das Unternehmen über die Gebühr in den zurückliegenden Jahren erwirtschaften konnte – immerhin knapp 420.000 Euro – müssen jetzt mit Zinsen an die Staatskasse abgeführt werden.

Zwar zeigt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband zufrieden mit dem Urteil, plädiert allerdings dafür, dass unrechtmäßig erwirtschaftete Gewinne in zukünftigen Verfahren zurück an den Verbraucher fließen sollten.

Die Gewinnabschöpfung eignet sich nur für Streuschäden, das heißt, wenn sich viele kleine Einzelschäden zu hohen Gewinnsummen addieren. Bei höheren Schäden muss die Rückzahlung an die betroffenen Verbraucher Vorrang haben. Hierfür fordert der vzbv die Einführung einer Musterfeststellungsklage, die Rückzahlungen an Verbraucher erleichtern würde.

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt seit 2016 vor, wurde jedoch noch nicht umgesetzt.

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19. Jul 2017 um 15:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    27 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • #immerhin knapp 420.000 Euro – müssen jetzt mit Zinsen an die Staatskasse abgeführt werden. #
    Was hat der Staat damit zutun ? Die Kunden haben die Strafzahlungen erbracht und der Staat kassiert die jetzt ? Wer ist da jetzt der Verbrecher ?
    Kann natürlich sein, dass ich da was falsch gelesen habe. ;)

  • @helgehelge

    Wieso verdrehst du hier Tatsachen und stellst die Gewinnabschöpfung als Verbrechen hin und die Staatskasse als Verbrecher? Wenn hier irgendwer Mist gebaut hat, dann ja wohl der Provider. Lass mal das sinnlose „gehate“ und kauf Dir’n Eis!

    Das Verfahren war ein Zivilprozess.
    Es festgestellt worden, dass die erhobene Gebühr rechtswidrig war. Durch das Urteil soll zukünftig verhindert werden, dass Dein oder mein oder irgendein anderer Mobilfunkprovider auf die Idee kommt, Geld dafür zu verlangen, dass man eine (Dienst-)Leistung nicht in Anspruch nimmt.
    Die Gewinnabschöpfung an die Staatskasse erfolgte auf Antrag der Verbraucherzentrale. Das hat also nicht der Staat bestimmt. Wieso das „den Staat“ dann zum Verbrecher macht, erschließt sich mir nicht.

    • Danke für die Klärung eines auf den ersten Blick nicht unbedingt einsichtigen juristischen Sachverhalts.

      • nur ob das so stimmt was er da erklärt ?
        Lese ich oben im Text anders. Und mehr Quellen habe ich nicht.

      • Junge, lass Hirn regnen…

        Wenn Du von einem deutschen Gericht in einem Strafverfahren verurteilt wirst musst du immer auch eine Geldstrafe an die Staatskasse zahlen…
        D.h. du verletzt einen Menschen, wirst wegen schwerer Körperverletzung verurteilt und musst eine Strafe bezahlen, an die Staatskasse… …nicht an das Opfer!
        Dieses kann wiederum im zivilrechtlichen Prozess Schadensersatz und Schmerzensgeld Ansprüche gegen dich durchsetzen. Das wäre dann die Wiedergutmachung für das Opfer.
        Das andere ist die Strafe, für die Dummheit die du begangen hast…!

  • Das ist doch echt ein Witz! Der Verbraucher zahlt Zuviel und der Staat bereichert sich daran. Wie armselig ist das denn bitte. Bald wird das an der Kasse im Supermarkt so enden:

    Das macht dann 4,50€. Die Kassiererin gibt mir 5,50€ zurück. Ich sage :,, Entschuldigung ich habe ihnen keinen 10er sondern einen Zwanziger gegeben“
    Die Kassiererin entschuldigt sich bei mir und sagt: ,,Ja sie haben recht da habe ich mich wohl vertan. Aber die 10€ bekommt jetzt der Staat!“

    • Der Witz ist das der Aufwand den Geschädigten (die sich nicht beschwert haben also die strafgebür akzeptiert haben) das Geld zurückzugeben also raussuchen wer hat wie oft gezahlt in keinem verhältnis steht zu dem was der geschädigte bekommen würde.

    • Dein Kommentar Der Witz ist das der Aufwand den Geschädigten (die sich nicht beschwert haben also die strafgebür akzeptiert haben) das Geld zurückzugeben also raussuchen wer hat wie oft gezahlt in keinem verhältnis steht zu dem was der geschädigte bekommen würde.

      • Natürlich, in keinem Verhältnis??? Wo kommst du denn her? Das sind heutzutage nur wenige Mausklicks, mit denen man herausfinden kann wer zu viel gezahlt hat und nochmal wenige Mausklicks um das Geld zurück überweisen. Aber Hauptsache Schwachsinn von sich geben.

      • Du darfst nicht von deinem oder meinen Wissensstand ausgehen
        Du musst von dem Wissensstand der Gerichte ausgehen und die denken die Rechnungen lägen nur in Papierform vor

      • Selbst wenn eine einzelne Zahlung mit wenigen Mausklicks zurückzuverfolgen wäre, so ist es sicherlich nicht so einfach, das für rund 84.000 Kunden (420.000/5€) zu tun und das Geld dann auch noch zurück zu buchen.
        Dass sich der Staat hier bereichert, ist natürlich genau so wenig richtig. Hoffen wir, dass irgendwas sinnvolles damit geschieht.

      • Mit der Rechnung 420.000 / 5€ gehst Du in der Annahme das jeder Kunde nur 1x diese Gebühr bezahlt hat. Die sollte auf 2 Jahre bzw. 24 Monate aber nur diejenigen im letzten Monat betroffen haben. Rein Rechnerisch egibt sich bei 24 Monaten wo das so gehandhabt wurde ein durchschnitt von 12 Monaten.

        Heisst etwa im Schnitt 7000 Kunden mit je 60Eur „Schaden“ und nicht 84.000 Kunden mit 5Eur Schaden.

        Wenn Kleinstbeträge zu kompliziert wären dann würde Plattformen wie Auxmoney, Aktien und alles was mit Finanziell mit Zinsen zu tun hat nicht Wirtschaftlich sein. Denn dort gibt es oft auch nur kleine Beträge. Am Ende wäre es aber egal wie hoch der Aufwand ist wenn der Geschädigte zu recht sein Schaden zurück verlangen kann.

    • Gott, und Du darfst wahrscheinlich auch noch wählen!?
      Dass manche Leute über gewisse rechtstaatliche Systeme überhaupt keine Ahnung mehr haben heutzutage…!?

  • Hätte nicht auch eine SMS alle 3 Monate gereicht um diese Gebühr zu vermeiden? Warum immer zu Gericht eilen? Gut, ist eine nicht gerade Verbraucherfreundliche AGB. Naja, ist jetzt ja wohl eh Geschichte.

  • Staat, Unternehmen hin oder her. In dem Fall sind beide Verbrecher, die einzige faire Variante wäre allen Kunden das Geld zurück zu überweisen.

    Schon Lustig das der Staat es mal eben als rechtswidrig ansieht uns dann alles einheimst. Klar hätte das Unternehmen Recht bekommen, hätten Sie das Geld behalten dürfen!

    Wäre aber auch nicht richtig gewesen. Wie oben schon gesagt, dem Kunden erstatten. Die einzige richtige Entscheidung.

    Jeder weiss selbst das der Staat gierig genug ist, dem brauch man nicht noch mehr in den Rachen schieben.

    • Nur dem Kunden das Geld zurück zu erstatten ist leider nicht Sinnvoll. Denn was Lernen die Firmen daraus? Wenn ich ein Schaden von 420.000Eur anrichte dann ist die Bestrafung 420.000Eur + Aufwand.

      Also… Du hast wenn Du 10.000Eur klaust also zwei Optionen. Entweder nur wirst nicht erwischt oder Du musst einfach nur die 10.000Eur zurück geben? Die dritte Option gar nicht erst zu klauen fällt einem da echt schon schwer wenn es in 100% Szenarien keine Verluste gibt aber in 33% einen Gewinn. Das ein Traumhafter Schnitt. Unendlich Rendite mit 33% Wahrscheinlichkeit ohne Verlustrisiko.

      Es muss also das Geld + Zinsen zurück gezahlt werden UND ein Strafe gezahlt werden.

  • Der Staat bereichert sich? Die armen Verbraucher?
    Ihr seid das Problem dieser Zeit, die die nicht verstehen das der Staat nicht irgendeine ominöse Person ist, sondern das WIR der Staat sind.
    Das Geld fließt dem Allgemeinwesen zu und wird dort verwendet.
    Viel Spaß beim Nutzen der Autobahn und denke an Den Provider wenn ich mal wieder in einem staatlichen Schwimmbad liegt.

  • Dafür gibt es eine tolle Erfindung. Nennt sich PROGRAMM. Oder meinethalben auch SCRIPT.
    Mit einem kleinen SQL-Abfrage-Statement haben wir alle Kunden die so erleichtert wurden identifiziert und wissen auch die Beträge pro Kunde.
    Den Aufwand möchte ich mal auf eine Stunde beziffern.
    Das weitere (Anschreiben der Kunden mittels Serienbrief, veranlassen der Buchungen) dauert noch mal etwas – hier aber von „Aufwand“ zu sprechen ist wohl etwas vermessen. Das ist ganz normales Standardgeschäft der IT an einem Arbeitstag.

  • @helgehelge Das steht im Schlussurteil des Gerichts auf Seite 4. Die Jungs und Mädels von iFun haben extra auf die Seite der Verbraucherzentrale verlinkt und da kann man einen Blick in das Urteil werfen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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