Schweiz: Verbraucherschützer klagen gegen Apple Pay
Kurz vor dem angekündigten Marktstart des kontaktlosen Bezahlsystems Apple Pay in der Schweiz – ifun.de berichtete – haben die Schweizer Verbraucherschützer der „Stiftung für Konsumentenschutz“ (SKS) jetzt eine Klage bei der Wettbewerbskommission eingereicht und kritisieren Apple scharf.
Der iPhone-Fertiger, so die Vorwürfe der Verbraucheranwälte, würde seine marktbeherrschenden Stellung missbrauchen. Anstatt die drahtlose Zahlfunktion des iPhones auf Apple Pay zu beschränken, fordern die Konsumentenschutz.ch die Öffnung der Infrastruktur für Drittanbieter:
Mit Apple Pay bringt Apple sein eigenes mobiles Zahlsystem auf den Markt. Diese App funktioniert, wie sämtliche vergleichbare Bezahlsystem, über die sogenannte Near Field Communication (NFC). Diese Technologie ist schweizweit nahezu flächendeckend verfügbar. Der Marktriese Apple trifft somit beste Startvoraussetzungen für sein neues Produkt an. Auf der anderen Seite jedoch sperrt Apple die iPhones für alternative Zahlsysteme wie Twint (das Fusionsprodukt aus Paymit und Twint). Der Besitzer eines iPhones soll die neue Zahltechnologie somit lediglich über Apple Pay nutzen können – ohne Möglichkeit für alternative Angebote.
Auch wenn die Wettbewerbskommission (Weko) einschreiten und der planmäßige Nutzung von Apple Pay widersprechen sollte, scheint die Freigabe des im iPhone verbauten NFC-Moduls für Drittanbieter unwahrscheinlich. Apple müsste nicht nur die entsprechenden Software-Schnittstellen vorbereiten, sondern würde letztlich auch für die Sicherheit der alternativen Zahlsystem, zumindest in den Augen der Anwender, geradestehen müssen.
Unser Wetteinsatz ist klar: Bevor Cupertino die Basisfunktionen von Apple Pay modifiziert, sagt das Unternehmen eher den Marktstart des kontaktlosen Bezahlsystems bei unseren Nachbarn ab.
Gegenüber dem Schweizer BLICK profiliert sich die SKS-Geschäftsleiterin, Sara Stalder, mit markigen Worten:
Die Schweiz darf nicht vor Weltkonzernen wie Apple kuschen. Apple sperrt für andere Zahlsysteme den Zugriff auf die NFC-Vorrichtung des iPhones. Das ist unseres Erachtens ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Da mit dem Verhalten von Apple ein krasser Fall unzulässigen Verhaltens eines marktbeherrschenden Unternehmens zu befürchten ist, kann sich die Wettbewerbskommission nicht um die Eröffnung eines Verfahrens drücken.
Während Apple den Aktionismus der SKS bislang nicht kommentiert hat, will die Wettbewerbskommission die Markteinführung von Apple Pay abwarten und erst anschließend über weitere Schritte entscheiden.