Schlechte AGB:
Verbraucherzentrale mahnt Spotify, Watchever & Lovefilm ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mehrere Streaming-Plattformen wegen Fehlern und unzumutbaren Regeln in ihren Nutzungsbestimmungen abgemahnt. Die geprüften AGB, dies berichtet der VZBV heute, seinen in großen Teilen rechtswidrig, die Vertragsbedingungen häufig zu lang.
Insgesamt hat der VZBV die Webauftritt und Vertragsklauseln von 14 Unternehmen unter die Lupe genommen und satte 20 Abmahnungen (PDF-Überblick) versandt. Auch die Platzhirschen Spotify, Watchever und Lovefilm sind betroffen.
Der vzbv beanstandete in seinem AGB-Check fast 130 Klauseln, die Verbraucher benachteiligten: allein 30 Klauseln bei rdio, 25 Klauseln bei spotify und 18 bei Napster. Viele Anbieter behielten sich in ihren Klauseln vor, die Vertragsinhalte und sogar die Preise einseitig zu ändern und den Dienst jederzeit zu sperren oder zu kündigen. Auch schränkten die Klauseln die Haftung der Anbieter oder Mängelrechte der Nutzer ein. Nach Ansicht des vzbv sind zudem viele Datenschutzbestimmungen rechtswidrig: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Nutzerdaten werde nicht eingeholt. Zum Beispiel können Daten nach dem Ermessen des Unternehmens an Dritte, insbesondere an Facebook, weitergegeben werden, um Werbung zu schalten. Verbraucherdaten werden ohne Zustimmung des Nutzers gesammelt, um die Nutzung des Dienstes zu analysieren.
Die Abmahnungen, die zwischen dem 24. Januar und dem 25. März verschickt wurden, sorgten in den vergangenen Tagen bereits für erste Änderungen. So sind die meisten Anbieter ihren Informationspflichten nachgekommen und haben ihre Vertragsklauseln geändert.
Myjuke, Amazon Lovefilm, Rara, Sky und Watchever haben jedoch noch keine vollständigen Unterlassungserklärungen abgegeben. Hier prüft der VZBV nun Unterlassungsklage zu erheben.