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Schlechte AGB:

Verbraucherzentrale mahnt Spotify, Watchever & Lovefilm ab

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mehrere Streaming-Plattformen wegen Fehlern und unzumutbaren Regeln in ihren Nutzungsbestimmungen abgemahnt. Die geprüften AGB, dies berichtet der VZBV heute, seinen in großen Teilen rechtswidrig, die Vertragsbedingungen häufig zu lang.

Insgesamt hat der VZBV die Webauftritt und Vertragsklauseln von 14 Unternehmen unter die Lupe genommen und satte 20 Abmahnungen (PDF-Überblick) versandt. Auch die Platzhirschen Spotify, Watchever und Lovefilm sind betroffen.

Der vzbv beanstandete in seinem AGB-Check fast 130 Klauseln, die Verbraucher benachteiligten: allein 30 Klauseln bei rdio, 25 Klauseln bei spotify und 18 bei Napster. Viele Anbieter behielten sich in ihren Klauseln vor, die Vertragsinhalte und sogar die Preise einseitig zu ändern und den Dienst jederzeit zu sperren oder zu kündigen. Auch schränkten die Klauseln die Haftung der Anbieter oder Mängelrechte der Nutzer ein. Nach Ansicht des vzbv sind zudem viele Datenschutzbestimmungen rechtswidrig: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Nutzerdaten werde nicht eingeholt. Zum Beispiel können Daten nach dem Ermessen des Unternehmens an Dritte, insbesondere an Facebook, weitergegeben werden, um Werbung zu schalten. Verbraucherdaten werden ohne Zustimmung des Nutzers gesammelt, um die Nutzung des Dienstes zu analysieren.

Die Abmahnungen, die zwischen dem 24. Januar und dem 25. März verschickt wurden, sorgten in den vergangenen Tagen bereits für erste Änderungen. So sind die meisten Anbieter ihren Informationspflichten nachgekommen und haben ihre Vertragsklauseln geändert.

Myjuke, Amazon Lovefilm, Rara, Sky und Watchever haben jedoch noch keine vollständigen Unterlassungserklärungen abgegeben. Hier prüft der VZBV nun Unterlassungsklage zu erheben.

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14. Mai 2014 um 14:31 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    9 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Was will man erwarten, wenn „der Kunde“ alles mit sich machen lässt und damit neue Maßstäbe setzt…

  • Ich hatte vor kurzem hier geschrieben dass ich bei Sky deren AGB widersprochen hatte, weil ich SkyGo nicht mehr auf zwei Endgeräten gleichzeitig schauen könne. Ich wurde hier leicht angemacht, da steh ich drüber. Mir ginge da nur ums Prinzip. Sky ändert bei SkyGo die AGB, informiert aber die Kunden nicht. Naja, ich wollte das mal loswerden, Sky hat sich auf mein Sonderkündigungswunsch nicht eingelassen, schade eigentlich. Aber egal, Ende des Jahres ist Sky bei mir eh Geschichte. Ich gönne Sky die Abmahnung 100-pro

  • Ein Danke an den Verbraucherschutz, dass er sich darum kümmert.

  • Ja, schön dass sich Leute kümmern, aber bitte verlernt nicht, Euch selbst zu kümmern.
    Denn wenn das Leben eines lehrt:
    1) Verlässt man sich auf andere, ist man verlassen.
    2) Wenn Du willst, dass es richtig gemacht wird, mach es selber.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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