Monocam-System soll eingeführt werden
Rheinland-Pfalz will Handynutzung am Steuer automatisiert überwachen
Rheinland-Pfalz will als erstes Bundesland automatisiert nach Verstößen gegen das Handy-Verbot im Straßenverkehr Ausschau halten. Bei den Kontrollen sollen sogenannte Monocams zum Einsatz kommen. Den Planungen diesbezüglich ist eine umfangreiche Testreihe vorangegangen, über deren Start wir bereits im vergangenen Jahr berichtet haben.
Der dem Projekt vorstehende Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, hat sich jetzt mit den im Rahmen der Testreihe gewonnenen Erkenntnissen ausgesprochen zufrieden gezeigt und verlauten lassen, dass sein Bundesland nun als erstes in Deutschland offiziell die Verkehrsüberwachung mithilfe der Monocam einführen will. Das vorangegangene Pilotprojekt habe belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung habe und geeignet sei, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen.
Im Zusammenhang mit dem Testbetrieb kann das Ministerium zum Teil eindrucksvolle Zahlen vorweisen. So habe man beispielsweise auf der A60 bei Mainz an nur 42 Kontrolltagen 941 Ablenkungsverstöße registriert.
In den Niederlanden längst Standard
Das Monocam-System wird bereits seit geraumer Zeit von der niederländischen Polizei eingesetzt. Die Spezialkamera erkennt im Bereich des Fahrers vorhandene Mobiltelefone und reagiert auf damit verbundene Handgesten. Wird eine auf die Bedienung des Geräts hindeutende Handbewegung erkannt, löst die Kamera aus und Polizeibeamte bewerten den Verstoß bei einer anschließenden Überprüfung unmittelbar vor Ort. Den Fahrern droht in diesem Zusammenhang neben einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro ein Punkt im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg.
Zunächst muss jedoch die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Kameras geschaffen werden. Dem Minister zufolge werde man im Zusammenhang mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Maßgabe ist es dabei, den dauerhaften Einsatz des Monocam-Systems zu ermöglichen, ohne dabei die datenschutzrechtlichen Belange zu vernachlässigen.