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Probelauf in Rheinland-Pfalz

„Handykamera“ der Polizei überwacht Handynutzung am Steuer

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Die Überschrift der Pressemitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz ist ein wenig irreführend. Wenn es heißt, „Landespolizei setzt bundesweit erstmalig Handykamera ein“, ist damit nicht gemeint, dass die Beamten mit ihrem iPhone knipsen. Vielmehr testet das Bundesland eine spezielle Kamera für die Erkennung von sogenannten Ablenkungsverstößen. Das System mit Namen MONOcam wird bereits in den Niederlanden verwendet und im Rahmen einer Kooperation mit der niederländischen Polizei über die nächsten sechs Monate hinweg auch in Deutschland eingesetzt.

Monocam Rheinland Pfalz

Auf dem Papier geht es beim Einsatz der MONOcam um die Feststellung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem. § 23 Nr.1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), also der verbotswidrigen Nutzung eines elektronischen Gerätes beim Führen eines Fahrzeuges. Im Hintergrund steht den Behörden zufolge dabei konkret die Vermeidung von Unfällen aufgrund von Ablenkung durch die Nutzung eines Mobiltelefons. So hätten sich im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Unfälle ereignet, bei denen Ablenkung die Ursache war. Bei knapp 400 davon seien Personen zu Schaden gekommen und zwei Personen starben im Jahr 2021 bei derartigen Unfällen in Rheinland-Pfalz.

Kamera überwacht Handgesten der Fahrer

Die MONOcam soll entsprechende Vergehen ähnlich, wie dies bereits bei Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssystemen der Fall ist, automatisiert erkennen. Konkret achtet die Kamera auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf dessen Handgesten und löst immer dann aus, wenn ein Mobiltelefon kombiniert mit einer entsprechende Handhaltung erkannt wird. Bei einer anschließenden Überprüfung bewerten dann Polizeibeamte den festgestellten Verstoß unmittelbar vor Ort. Im Falle einer Handynutzung am Steuer wird nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, zusätzlich sieht der Gesetzgeber auch einen Punkt in Flensburg vor.

Die Polizei Rheinland-Pfalz betont, dass der Test in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit erfolgt. Weiterführende informationen zum Datenschutz stehen online zum Abruf bereit.

24. Mai 2022 um 12:58 Uhr von chris Fehler gefunden?


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