iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 36 196 Artikel
   

25.000€ Strafe für Privat-Taxis: Berlin verbietet Uber-App

Artikel auf Mastodon teilen.
50 Kommentare 50

Natürlich, die Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt spricht nicht von einem Verbot, sondern (im besten Beamtendeutsch) von einer „Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes“ – an den Folgen der Entscheidung für den privaten Taxi-Vermittler Uber (AppStore-Link) ändert sich unterm Strich jedoch nichts.

uber-app

Das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hat der Uber B.V. eine Untersagungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Damit darf Uber ab sofort keine Smartphone-App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden bzw. über diese App „Angebote vermitteln die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen„.

Der deutlichen Ansage der Bundeshauptstadt war eine ähnliche Entscheidung in Hamburg vorausgegangen, mit der die Hansestadt gegen den Uber-Konkurrenten Wundercar zu Felde zog.

Die Berliner Entscheidung geht jedoch noch einen Schritt weiter. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht. Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auch Ersatzzwangshaft gegen die Verantwortlichen anordnen.

Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität. Das LABO als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann nicht tolerieren, dass sich dieser im Rahmen von genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt ist. Ferner dient die Verfügung auch dem Schutz der Fahrer, da die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht das Risiko der Personenbeförderung abdeckt.

Die Unterlassungsverfügung ist noch nicht bestandskräftig. Uber kann gegen die Verfügung Widerspruch einlegen und gegen die sofortige Vollziehung gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen, eine Option die der US-Konzern nach eigenen Angaben auch nutzen wird.

Schon im April war der Chef der Berliner Taxivereinigung gegen Uber vor Gericht gezogen und bekam damals Recht: „Weder Mietwagennutzer noch Mietwagenunternehmer dürfen in der Hauptstadt taxiähnliche Leistungen anbieten. Dies sei wettbewerbswidrig.

App Icon
Uber - Fahrt bestel
Uber Technologies
Gratis
385.39MB
Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
14. Aug 2014 um 12:50 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    50 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    Abonnieren
    Benachrichtige mich bei
    50 Comments
    Oldest
    Newest Most Voted
    Inline Feedbacks
    View all comments
    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 36196 Artikel in den vergangenen 5874 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2023 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven