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Plötzlich „Sie“ statt „Du“: Das sind die neuen iCloud-Nutzungsbedingungen
Wenn Apple Änderungen an den iCloud-Nutzungsbedingungen vornimmt, dann geschieht dies fast immer gleichzeitig mit der Ausgabe neuer Systemversionen für macOS, iOS und watchOS. So hat Cupertino auch das gestrige Update-Feuerwerk zur Überarbeitung der iCloud-AGB genutzt, oder zur Verteilung der neuen „Vertragsbedingungen für iCloud“.
Wir haben die aktuellen iCloud-Nutzungsbedingungen mit der bislang gültigen Version verglichen, die von Apple zuletzt am 23. Januar 2023 überarbeitet wurde. Das schnelle Fazit: So wenig wie diesmal hat Apple noch nie an den iCloud-Nutzungsbedingungen geschraubt. Abgesehen von einer gänzlich entfernten Passage und einem neu hinzugefügten Abschnitt, haben fast alle Eingriffe im Dokument kosmetischen Charakter.
Plötzlich „Sie“ statt „Du“
Was gleich im einleitenden Abschnitt auffällt: Apple wechselt im zweiten Satz der Vertragsbedingungen plötzlich zum Sie. „Es ist wichtig, dass sie die folgenden Bedingungen lesen und verstehen“ heißt es hier auf einmal.
Im darauf folgenden Satz wechselt Apple jedoch umgehend wieder zurück: „Wenn du auf „Einverstanden“ klickst, stimmst du zu, dass diese Bedingungen Anwendung finden […]“. Auch im weiteren Textverlauf wurden viele Vorkommnisse der informellen Ansprache durch die Nutzung des formellen Sie ersetzt.
Semantik
Statt von „Features und Dienstleistungen“ spricht Apple nun von „Funktionen und Diensten“. Statt „Informationen zu Marken“ zu kommunizieren, vermitteln die Vertragsbedingungen nun „Informationen zum Warenzeichen“.
Gestrichenes und hinzugefügtes
Ersatzlos gestrichen wurde in Abschnitt II Punkt 4 „Mein Fotostream“, der grob die Funktionsweise der automatischen Fotoübertragung beschrieb. Diesen hatte Apple kürzlich komplett aus dem Programm genommen – ifun.de berichtete:
Im Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ wurde ein gänzlich neuer Absatz eingefügt, der jedoch ausschließlich in Regionen von Relevanz ist, in denen das „Verbrauchervertragsgesetz von Japan Anwendung findet“.
Wenn ihr mit vorherigen Versionen der iCloud-Vertragsbedingungen einverstanden gewesen seid, dann könnt ihr also auch die neue Fassung bedenkenlos abnicken.