Seit Monatsbeginn
Norwegen: Polizei kann Touch ID-Einsatz jetzt erzwingen
Drei Jahre nach einer ähnlichen Entscheidung in den USA, zieht mit Norwegen nun der erste unserer skandinavischen Nachbarn nach. Seit dem 1. Juli 2017 dürfen die Strafverfolgungsbehörden in Norwegen den Touch ID-Einsatz zum Entsperren eines gesicherten iPhones erzwingen.
Die neue Regelung konzentriert sich dabei nicht nur auf den Fingerabdruck-Scanner des iPhones, sondern deckt alle biometrischen Zugangskontrollen ab und gibt der norwegischen Polizei so etwa auch das Recht, die Iris mutmaßlicher Straftäter abzuscannen.
Zwar können verdächtige Personen nach wie vor ihren PIN-Code verschweigen, werden in Sachen Fingerabdruck und Co. allerdings zur Zusammenarbeit mit der Polizei angehalten.
Sollte diese nicht erfolgen, setzt das neue Gesetz keinen richterlicher Beschluss für die Anwendung von Zwangsmaßnahmen voraus sondern gestattet sowohl der Staatsanwaltschaft als auch – sollte Gefahr im Verzug sein – den diensthabenden Beamten den Touch ID-Einsatz zu erzwingen.
Der relevante Absatz des neuen Gesetzes:
Beim Durchsuchen von Computersystemen kann die Polizei von einem Nutzer, der über die notwendigen Informationen verfügt, einfordern, dass dieser den Zugang zum fraglichen Computersystem ermöglicht oder diesen durch eine biometrische Authentifizierung herstellt.
Sollte sich die betreffende Person weigern die biometrische Authentifizierung vorzunehmen, ist es der Polizei gestattet diese unter Zwang durchzuführen.