12 Monate Laufzeit
Neue Handy-Versicherung der Telekom: iPhone X kostet 180 Euro/Jahr
Die Telekom bietet ab sofort neue Tarifoptionen bei ihren Handy-Versicherungen an. Mit der HandyVersicherung M und der HandyVersicherung L sollen Kunden ihre mobilen Geräte zukünftig „flexibler“ gegen Schäden und Diebstahl absichern – dafür sorgen soll eine verkürzte Vertragslaufzeit und die neue Express-Gerätelieferung.
So informiert die Telekom heute darüber, dass die in Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen CHUBB angebotenen Handy-Versicherungen bei einer Schadensmeldung bis 16 Uhr das Ersatzgerät zukünftig bereits am folgenden Werktag ausliefern sollen.
Zudem beinhalten die neuen Tarife HandyVersicherung M und HandyVersicherung L nicht nur den weltweiten Schutz bei Sturz- und Bruchschäden sowie bei Flüssigkeits- und Elektronikschäden, für Apple-Produkte ist auch eine Garantieverlängerung ab dem 13. Monat mit inbegriffen.
Während die HandyVersicherung M Sturz- und Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden und Elektronikschäden abdeckt, erhalten Kunden der HandyVersicherung L auch eine Absicherung gegen Raub, Einbruch und Diebstahl sowie gegen Schäden, die durch Fremdtelefonie entstehen.
In den Versicherungsbedingungen gibt die Telekom einen selbstbehalt von 120 Euro an und liegt damit über den 90 Euro der Konkurrenz von Schutzklick, die ihre Versicherung für 155 Euro pro Jahr anbieten. Allerdings ersetzt die Telekom das betroffene Gerät auch durch ein Baugleiches und ruht sich nicht auf dem Zeitwert aus.
So heißt es in den Versicherungsbedingungen (PDF) der Telekom:
Sollte Ihr Gerät beschädigt, gestohlen oder ausgefallen sein, werden wir das Gerät durch ein gleiches Modell vom gleichen Hersteller, in der Regel durch ein neuwertiges Austauschgerät, falls ein solches nicht verfügbar sein sollte, durch ein anderes Gerät gleicher Art und Güte ersetzen. Sollte das nicht möglich sein, wird das Gerät repariert. Versicherungsschutz für Garantie besteht nur für Apple- Produkte vom 13. bis 24. Monat, sofern der Versicherungsschutz über die Anfangslaufzeit verlängert und vor dem 24. Monat nicht gekündigt wird.