Neue AGB, neue Tarifordnung: Car2go und Car2go Black verschmelzen
Der Car-Sharing-Anbieter Car2go wird seine bislang getrennt angebotenen Dienste Car2go und Car2go Black zukünftig unter einer Marke anbieten. Nach der Veröffentlichung entsprechender Teaser auf der eigenen Webseite hat Car2go den bevorstehenden Umbau heute mit einer E-Mail an seine Bestandskunden bestätigt.
So sollen die Premium-Fahrzeuge von Daimler, die bislang nur in der Car2go Black-Applikation bereitstanden, zukünftig Teil der von Smart-Fahrzeuge dominierten Car2go-Flotte werden:
Aus Car2go Black wird Car2go. Die Mercedes-Benz Fahrzeuge werden bald in die car2go Flotte überführt und du kannst sie ganz einfach per Car2go App mieten. Über die Car2go Black App werden keine Mieten mehr möglich sein.
Ein Ankündigung, die der Car-Sharing-Anbieter mit einer aktualisierten AGB flankiert. Die überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden am 14. Juni in Kraft treten, passen die Tarifordnung an und führen zwei neue Bestimmungen ein.
Zum einen Behält sich Car2go zukünftig das Recht zur fristlosen Vertragsauflösung vor, wenn unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wurde. Zum anderen wird die Selbstbeteiligung erhöht: Wird das Car2go-Fahrzeug während der Nutzungszeit beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden, haftet der Kunde hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500€ bei Fahrzeugen der Marke Smart und, jetzt neu, in Höhe von bis zu 1.000€ bei Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz.
Die neue Tarifordnung: Gültig ab Juni 2016
In den neuen AGB untersagt Car2go zudem das Parken von Fahrzeugen quer zur Fahrbahn. Gegen die Änderung der Car2go Deutschland AGB gesteht das Unternehmen seinen Kunden ein Widerspruchsrecht bis zum 14. Juni 2016 zu.