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Rückgabe nur mit Originalverpackung?

Kundenfeindliche Bedingungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt Apple ab

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46 Kommentare 46

Die Verbraucherzentrale NRW ist gerichtlich gegen Apples Rückgabebedingungen vorgegangen und hat nach einer Abmahnung mehrere Änderungen in Apples Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzen können.

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Nach Angaben der Verbraucherzentrale habe man sich auf „kundenfeindlichen Klauseln“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konzentriert, die die gesetzlichen Rechte der Verbraucher beim Online-Kauf eingeschränkt hätten.

Vor allem Apples Einschränkungen, mit denen Kunden bei der Ausübung ihres Widerrufsrechts konfrontiert worden seien, waren den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.

Wer im Internet etwas bestellt, hat das Recht es zu testen. Dazu gehört etwa bei einem iPhone das Aktivieren von Sicherheitsfeatures (z.B. Diebstahlschutz). Kann der Nutzer sie nicht deaktivieren, sollte eine Rückgabe des Geräts beim Online-Store von Apple ausgeschlossen sein. Wer eine Apple Watch der „Edition Kollektion“ zurückgeben wollte, musste sie erst zur Prüfung in eine Außenstelle geben. Und generell durfte nur Ware mit Originalquittung und in Originalverpackung zurückgeschickt werden. Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte. […]

Auch darf die Ausübung des Widerrufsrechts nicht vom Deaktivieren der Sicherheitsfeatures abhängig gemacht werden oder davon, dass die Ware erst durch eine Prüfstelle geht.

Apple habe auf die Abmahnung mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung reagiert und seine AGB bereits entsprechend überarbeitet. Über die letzte Umformulierung der Apple AGB konnte ifun.de im vergangenen Monat berichten.

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04. Jul 2017 um 13:27 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    46 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Meinen die damit wirklich den Karton vom iPhone selbst? Und nicht den Versandkarton?

    Ich wäre noch nichtmal auf die Idee gekommen, dass ich etwas ohne Karton der Hardware noch zurück geben kann.

    • Ich auch nicht. Finde es irgendwie krass, dass das geht.

      • Selbst lokale Händler sind dazu verpflichtet, Verpackungsmaterial vom Kunden zu entsorgen, sofern er das wünscht. Und es gibt tatsächlich einige Leute, die nach dem Bezahlen ihr Produkt auspacken und die Verpackung im Markt lassen. Die Gewährleistung darf dadurch natürlich nicht eingeschränkt werden. Und das ist auch gut so.

      • Um Gewährleistung geht es hier auch gar nicht…

  • Der Verbraucherzentrale scheint auch nicht ganz bewusst zu sein das ein Gebrauchtes iPhone, bei eBay, mit Original Karton gleich mal einige € mehr bringen kann. Hab ich meinen nicht mehr bestelle ich ein neues iPhone, lass es eine Woche später zurück gehen, behalte den Karton und verkaufe mein gebrauchtes mit dem neuen Karton für 50€ mehr

  • Demnach darf man iPhones mit aktivierter iCloud Aktivierungssperre zurückgeben?
    Was soll das denn? Die Dinger sind dann nur noch Schrott wert.

    • Glaubst du im ernst, dass Apple nicht in der Lage ist, die Sperre aufzuheben? Wie naiv…

      • nicht naiv. das ist Fakt.
        Die Geräte werden verschrottet im Zweifelsfall.
        Ich bin in der Branche und solche Fälle hatten wir schon.

      • Apple kann die Geräte entsperren. Schon mehrfach wurde darüber berichtet. Links dazu siehe Suchfunktion.

      • @revosbackback

        Nur weil du Smartphone verkaufst bist du noch lange nicht in der gleichen Branche wie Apple.

        Apple ist es durchaus möglich diese Sperren vom iPhone zu entfernen und das machen sie auch, sogar für Kunden. Dafür braucht Apple nur genügend Informationen, ein einfaches ist mein iPhone langt hier halt nicht.

      • Ich könnte mir gut vorstellen, dass es Apple auch weniger um die Sperre geht als um die Nachverfolgbarkeit über die Find-My-iPhone-Funktion, die bei einer Reparatur ja auch jeder deaktivieren muss.

  • Wie relevant ist das bitte? Ich will ein Produkt testen, es also möglicherweise wieder zurückschicken und entsorge als erstes die Originalverpackung? Und inwiefern ist mein Widerrufsrecht eingeschränkt, wenn der Hersteller vorab prüfen möchte, ob das Produkt möglicherweise beschädigt wurde.

    • Das sind nun einmal die Verbraucherrechte. Ich verstehe nicht warum Apple im meint, die US Verbraucherrechte, streiche Rechte, setze Pflichten, in Deutschland und Europa genauso anwenden zu können wie daheim. Wieder einmal zum Vorteil von Apple und zum Nachteil des Kunden

      • Naja eigentlich sagen diese Verbraucherrechte, dass ich es testen kann wie ich es im Geschäft tun könnte.
        Und eine Entsorgung der Verpackung gehört in meinen Augen nicht dazu.

  • Auch eine Verbraucherschutz Zentrale benötigt eine Daseinsberechtigung. Es gibt kaum sinnlosere Organe als diese.

    • Organe? die VSZ ist also ein Organ?

      wieder was gelernt…

      • Markiere mal das Wort Organ und tippe auf „Nachschlagen“ :)

      • @wolfissimo
        Ich denke, tooth ist sich bewusst, dass es hierbei nicht um den Begriff „Organ“ in der Biologie handelt.

        Auch nach mehrminütigem Googeln habe ich nicht gefunden, dass die Verbraucherzentrale bzw. der Verbraucherschutz ein (staatliches) Organ sein soll.

        Lediglich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist als bundespolitisches Organ klassifiziert, ist jedoch vom Verbraucherschutz bzw. von der Verbraucherzentrale abzugrenzen (vgl. verbraucherschutz.de und verbraucherzentrale.de).

  • Wenn diese Verbraucherschützer so weiter machen, meiden bald alle größeren Konzerne dieses Land. Bei über 7Milliarden Menschen sollte man auf 80Millionen verzichten können. Hier regen Sie sich auf, bei Beschneidung der freien Meinung durch Maas wird alles hingenommen.

    • Halte ich für ein Gerücht. Von den 7 Mrd kann sich Mehr als 2/3 gar keine Apple Produkte leisten. Dann wird der Markt doch ziemlich klein

    • Apple verkauft auch in China, z.B… Und dort herrschen noch ganz andere Restriktionen. Mach dir mal keinen Kopf, solange sie irgendwo Geld verdienen können, werden sie auch dort verkaufen…

    • Du siehst die Verhältnismässigkeit nicht richtig. Weil es in Europa stärkere Verbraucherschutzrechte gibt, schlagen alle Hersteller einen entsprechenden Betrag auf ihre hier angebotenen Produkte drauf. So was hält keinen nennenswerten Hersteller davon ab den nicht gerade unbedeutenden europäischen Markt zu betreten. Die umgekehrte Lösung wie in den USA in denen du, nur leicht übertrieben, Schrotflinten zum Zähneputzen verkaufen kannst und dann halt im Falle der „Nutzung“ die Hinterbliebenen zu Millionären machen musst, finde ich nicht sehr reizvoll. Da gefällt mir das europäische Prinzip schon besser.

    • Ohgottogott, ja! – Die Verbraucherschützer sollen bloß still sein, sonst erbarmt sich Apple vielleicht bald nicht mehr, uns seine Produkte kaufen zu lassen! Ich will gar keine Rechte als Verbraucher. Ich will mir diktieren lassen, was ich zu kaufen hab und wie ich es benutzen soll. Bitte bitte Apple, ich mach alles, was Du willst. Ich will mich nicht schützen lassen.

    • Dann muss Apple alle anderen europäischen Länder auch meiden, wenn das ist eben europäisches Recht. Da gibt es nichts zu deuten. Was die freie Meinung und Maas damit zu tun haben, erschließt sich einem intelligenten Leser nicht. Solche Dummkommentare sind mittlerweile eine Seuche, jeder Furz wird zum Politikum ernannt, von Menschen, die on Politik null Ahnung haben, Hauptsache sie können in Facebook &Co. und auf solchen Seiten ihren völlig unpassenden und deplatzierten Unfug hinschreiben. Widerlich.

  • Was ist denn die „Originalverpackung“? Nehme an der Versandkarton??

  • Finde es richtig und wichtig was die verbraucherzentrale da macht egal ob ihr das nutzt oder nicht. Und bitte wenn Apple der deutsche Markt so egal sei, warum passen sie ihre Agbs da an?

    • ich finde das Verhalten von solchen Kunden unmöglich. Ich kann doch nicht ein iPhone kaufen, alle Verpackungen wegschmeißen und 1 Woche später nur das Gerät ohne Originalkarton etc zurückschicken!
      es kann nicht sein, daß das von Verbraucherzentralen noch unterstützt wird. haben die keine anderen Probleme ?
      ich rede vom iPhone Karton, nicht von der Versand Verpackung. und ja, die Aktivierungssperre ist echt, kann man nicht so einfach umgehen !

  • Ist eigentlich in der Sache mit den unzulässigen refurbished Geräten beim Tausch wg. Mangel bereits entschieden?

  • Traurig zu lesen, dass offenbar viele nicht verstehen, worum es überhaupt geht. Es geht zunächst mal um das reine Widerrufsrecht. Der Kunde hat zum Glück nunmal die Möglichkeit, seinen Kaufvertrag auch OHNE die Originalverpackung (Leute, wir sprechen hier von VERPACKUNG, also letztlich MÜLL!) zurückzugeben.

    Apple würde in dem Fall die Möglichkeit bleiben, eine Wertminderung wegen fehlender Verpackung zu berechnen. Sprich: der Verkäufer hat hier durchaus auch Rechte! Zumal die Wertminderung zunächst mal im Ermessen des Verkäufers liegt.

    Am wenigsten verstehe ich, wie man gegen den Verbraucherschutz wettern kann. Ich glaube diejenigen sollten sich zunächst mal erkundigen, worum es sich dabei überhaupt handelt.

    Mir fehlen echt die Worte angesichts der hier offenbar herrschenden Unwissenheit…

  • Ich denke das Problem ist eher abstrakter Natur bei Iphones. Aber wenn ich etwas im Blister kaufe, zB Kopfhörer, dann ist die Verpackung danach kaputt und ggf. im Müll. Da macht die Regelung praktischen Sinn. Und was eben für Sennheiser & Co. gilt, gilt auch für Apple – egal wie schön die Verpackung ist.

    Unverständlich ist mir wie hier Leute gegen den Verbraucherschutz wettern können. Wir sind hier nicht gerade auf dem Weg in den 7. Himmel. Im Gegenteil, wenn man sich die Rechte-Lage bei digitalen Produkten wie ebooks anschaut…

  • Das nennt man dem Verbraucher einen Bärendiensten zu erweisen. Apple ist das Wurscht und kalkuliert das künftig in einen weiteren Preisaufschlag in deutsche Geräte ein. Oder glaubt ihr der Aktionär will sowas finanzieren? Dank an die mit meinen Steuergeldern subventionierte Verbraucherzentrale.

  • Ziemlich assi ist es dennoch.
    Zwei Wochen kann man seinen Mist ja wohl aufheben.

    Alles andere ist so ne typische F… Of it All Einstellung.

  • Wegen erheblicher Probleme musste ich für mein IPhone 6s innerhalb 1 Jahres die Garantie in Anspruch nehmen. Im Garantiefall sendet man das Gerät nicht im Original karton an Apple sondern man erhält eine Rücksendeverpackung. Ich bekam ein Refubish Gerät mit neuer Seriennummer zurück. . Auf der Original Verpackung die ich zu Hause habe steht natürlich die Seriennummer des ursprünglichen Gerätes drauf. Das würde dann ja einer Wertminderung entsprechen im Falle eines Weiterverkaufs weil der Karton nicht mit dem Inhalt 100% ig übereinstimmt. Zumindest dann wenn die Verpackung einen Mehrwert darstellt.

  • Leute, wir reden hier über das Widerrufrrecht. Eine ganz andere Sache ist der Schadenersatz wegen der Wertminderung, wenn z.B. Eine Sperre mehr oder weniger (kosten-) aufwendig entfernt werden muß. Und auch wenn es praktisch (noch) kein Verkäufer durchzieht: wenn ich totalen Schrott zurückschicke, gilt trotzdem mein Widerrufsrecht. Heißt: ich darf es zurückschicken. Es könnte allerdings der Schadenersatz wegen der Wertminderung greifen, so dass meine Gutschrift sehr viel geringer ausfällt oder sich sogar in Luft auflöst. Diese beiden Aspekte werden immer wieder verwechselt in solchen Diskussionen…

  • Frage mich was daran kundenfeindlich sein soll. Es ist nicht zu viel verlangt wenn man sein Gerät so ordentlich zurück gibt wie man es erhalten hat.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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