Rückgabe nur mit Originalverpackung?
Kundenfeindliche Bedingungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt Apple ab
Die Verbraucherzentrale NRW ist gerichtlich gegen Apples Rückgabebedingungen vorgegangen und hat nach einer Abmahnung mehrere Änderungen in Apples Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzen können.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale habe man sich auf „kundenfeindlichen Klauseln“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konzentriert, die die gesetzlichen Rechte der Verbraucher beim Online-Kauf eingeschränkt hätten.
Vor allem Apples Einschränkungen, mit denen Kunden bei der Ausübung ihres Widerrufsrechts konfrontiert worden seien, waren den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
Wer im Internet etwas bestellt, hat das Recht es zu testen. Dazu gehört etwa bei einem iPhone das Aktivieren von Sicherheitsfeatures (z.B. Diebstahlschutz). Kann der Nutzer sie nicht deaktivieren, sollte eine Rückgabe des Geräts beim Online-Store von Apple ausgeschlossen sein. Wer eine Apple Watch der „Edition Kollektion“ zurückgeben wollte, musste sie erst zur Prüfung in eine Außenstelle geben. Und generell durfte nur Ware mit Originalquittung und in Originalverpackung zurückgeschickt werden. Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte. […]
Auch darf die Ausübung des Widerrufsrechts nicht vom Deaktivieren der Sicherheitsfeatures abhängig gemacht werden oder davon, dass die Ware erst durch eine Prüfstelle geht.
Apple habe auf die Abmahnung mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung reagiert und seine AGB bereits entsprechend überarbeitet. Über die letzte Umformulierung der Apple AGB konnte ifun.de im vergangenen Monat berichten.