Irreführende Flatrate-Werbung: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Telekom, Vodafone und Co.
Wegen irreführender Werbeversprechen hat die Verbraucherzentrale NRW mehrere Mobilfunkanbieter – darunter sowohl die Telekom als auch Vodafone – abgemahnt und mittlerweile die ersten einstweiligen Verfügungen erwirkt.
In erster Linie hatten sich die Düsseldorfer Konsumentenschützer an Formulierungen wie „UMTS-Flat“ oder „Flat Komplett 3G“ gestört. Tarifbezeichnungen die die uneingeschränkte Internet-Nutzung am Smartphone suggerieren, bei fast jedem Anbieter jedoch durch Geschwindigkeitsdrosselungen eingeschränkt werden.
„Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen“, warb etwa die Firma 1&1, die Telekom kreierte den Slogan: „Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)“ und auch Vodafone versprach für die „SuperFlat Internet Mobil“: „Surfen Sie unbegrenzt im Internet“.
Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte – wieder mal – der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die vollmundigen Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 (1&1) bzw. 300 Megabyte im Monat auf GPRS-Niveau (64 Kb/s) zu drosseln: ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent.
Die Formulierungen auf den gerügten Webseiten der Mobilfunkanbieter sind mittlerweile verschwunden. Inwiefern sich die Flatrate-Werbung auch rechtlich als „irreführend“ bezeichnen lässt, wird die Verbraucherzentrale NRW nun vor Gericht klären.
Links zum Thema:
- August 2010: Erhöhter Datenverbrauch bei gleichbleibender Geräte-Nutzung – Ein Erfahrungsbericht
- März 2011: 500MB statt 250MB: E-Plus stockt Internet Flat auf
- April 2009: T-Mobile: SMS-Info bei Geschwindigkeitsdrosselung