Verkaufsverbot umgesetzt
iPhone 7 und iPhone 8 nun komplett von Apple-Webseite verschwunden
Nachdem Qualcomm gestern die nötigen Voraussetzungen für das Verkaufsverbot mehrerer iPhone-Modelle durch Apple in Deutschland geschaffen hat, befolgt Apple die richterlichen Vorgaben nun in vollem Umfang. Die Modelle iPhone 7 und iPhone 8 sind inklusive ihrer Plus-Varianten komplett von der Apple-Webseite verschwunden. Zuvor waren die Geräte dort noch aufgeführt, konnten allerdings schon nicht mehr in den Einkaufswagen gelegt werden.
Apple befolgt damit eine Anordnung des Landgerichts München, ausgewählte iPhone-Modelle nicht mehr in Deutschland zu verkaufen. Das Urteil basiert auf der Überzeugung der Richter, dass Apple mit diesen Geräten ein Patent des Technologiekonzerns Qualcomm zur Optimierung der Akku-Leistung verletzt. Die beiden Unternehmen liegen bezüglich Patentverletzungen schon seit Jahren im Clinch: Qualcomm bezichtigt Apple der Weigerung, die geforderten Lizenzgebühren zu entrichten, Apple unterstellt Qualcomm, dass eben diese Lizenzforderungen unsachgemäß hoch seien.
Betroffene Geräte bei Apple-Partnern weiter erhältlich
Der Richterspruch verbietet den Verkauf der betroffenen Geräte, neben den Modellen iPhone 7 und iPhone 8 befindet sich darunter auch das iPhone X, durch Apple in Deutschland. Folglich sind diese Geräte nicht mehr im Apple Onlineshop und auch nicht in den 15 deutschen Apple-Ladengeschäften erhältlich. Apple-Handelspartner und auch die Mobilfunkanbieter sind von dieser Regelung allerdings nicht betroffen, so hat beispielsweise die Telekom weiterhin alle drei genannten Geräte im Angebot. Apple betont zudem, dass die neuen iPhone-Modelle iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR von dem Verfahren völlig unberührt sind.
Apple geht gerichtlich gegen die Maßnahme vor
Apple hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens ist nichts bekannt. Sollte eine höhere Instanz allerdings die Entscheidung der Münchener Richter revidieren, so könnten beträchtliche Schadensersatzforderungen auf Qualcomm zukommen. Vor diesem Hintergrund musste Qualcomm dann auch entsprechende Sicherheitsleistungen erbringen, um das Verbot in Kraft zu setzen. Das Unternehmen hat eigenen Worten zufolge aus diesem Grund Wertpapierbürgschaften in Höhe von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt.