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Apple erinnert an Voraussetzungen

iOS-Nachlasskontakt: Auch der Erbe sollte iOS 15.2 installiert haben

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29 Kommentare 29

Auf die neu von Apple bereitgestellte Möglichkeit, einen „Nachlasskontakt“ für eure Apple-ID hinzuzufügen, haben wir bereits an verschiedener Stelle hingewiesen. Ihr könnt mithilfe dieser Funktion sicherstellen, dass eine von euch festgelegte, vertrauenswürdige Person nach eurem Tod Zugriff auf wichtige Account-Daten erhält. Apple weist allerdings ausdrücklich drauf hin, dass dafür auf beiden Seiten mindestens iOS 15.2 und macOS 12.1 erforderlich ist.

Ios 15 2 Nachlasskontakt Zugriff

In dem neu veröffentlichten Support-Dokument „Wenn ein Legacy-Kontakt unerwartet aus deinem Konto entfernt wird“ geht Apple auf den Umstand ein, dass ihr eurerseits möglicherweise eine Person als Nachlasskontakt festgelegt habt, die eure Anfrage aufgrund nicht erfüllter Systemvoraussetzungen gar nicht akzeptieren können. In solch einem Fall wird der Nachlasskontakt wieder aus der für euch angezeigten Liste dieser Personen entfernt.

Allerdings ist es durchaus möglich, auch Personen, die über kein Apple-Gerät verfügen oder deren Gerät nicht über die erforderliche Systemversion verfügt, als Nachlasskontakt einzusetzen. Hierfür könnt ihr beim Hinzufügen des Kontakts eine Kopie des benötigten Zugriffsschlüssels in Papierform erstellen. Dieses Dokument kann dann ausgedruckt oder im PDF-Format weitergegeben werden.

Nachlasskontakt Zugriff Auf Account Beantragen Mac

Zugriff auf Account beantragen (Mac)

Wir wollen hier nochmal darauf hinweisen, dass es sich bei dem für den Nachlasskontakt generierten Zugriffsschlüssel um ein äußerst sensibles Dokument handelt. Wohl nicht zuletzt deswegen gewährt Apple den Zugriff auf das „zu vererbende“ Konto auch nicht auf Basis des Schlüssels alleine, sondern will ergänzend auch eine Sterbeurkunde sehen, wenn jemand Zugriff auf einen Apple-Account erhalten will.

iOS-Nachlasskontakt erhält keine Passwörter

Beachtet in diesem Zusammenhang auch unbedingt, dass auch ein Nachlasskontakt nur eingeschränkt Zugriff auf das Konto des Verstorbenen erhält. Weder wird der betreffende Account für ihn freigeschaltet oder übertragen, noch kann er die eventuell damit verbundenen, im iCloud-Schlüsselbund gespeicherten Passwörter einsehen oder verwenden. Die Apple-Funktion will lediglich gewährleisten, dass Daten wie Fotos, Videos, Notizen und verschiedene weitere persönliche Dokumente an einen „Erben“ übertragen werden können.

21. Dez 2021 um 08:12 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    29 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Kann ich mehrere Personen festlegen z.b. Ehefrau und Kind oder nur eine Person?

    • Hmm irgend wie ist’s noch nicht wirklich durchdacht.

      Man kann nicht sagen, welche Rechte der andere bekommt und iOS15.2 scheint ja auch hilfreich zu sein.

      Am Ende ist es vielleicht sinnvoller den eigenen Entsperrcode und das Apple Passwort ins Testament zu schreiben.

  • Paul_Fridolin_CH

    Es gibt etwas viel einfacheres: Die Passwörter auf Papier festhalten, welche nötig sind um direkt auf die Geräte zuzugreifen. Einfach und auch zur direkten Weiterverwendung durch Angehörige praktikabel. Aber warum auch einfach, wenn es kompliziert auch geht.

      • Ich auch, aber vielleicht ist diese Methode sinnvoll wenn z! b. alles im Haus durch Unwetter, Feuer, Hochwasser etc. vernichtet wird.

      • @meMac
        Mann sollte sein Testament eh beim Notar hinterlegen.. Problem gelöst.

    • Natürlich geht das auch, ist aber nicht dasselbe. Vielleicht will jemand nicht, dass sein potentieller Erbe bereits zu Lebzeiten Vollzugriff auf seine Geräte hat. Siehe auch Hinweis auf Passwörter im Artikel. Die ganze Keychain kann dann ja eingesehen werden, nicht nur vererbte Fotos und Notizen.

      • Man kann solche Daten einem Nachlassverwalter übergeben, der sie nach dem Tod aushändigt. Das ist sehr sicher.

      • Dann wird das versiegelte Dokument dem Testament beigelegt oder eine Schnitzeljagt für die Erben veranstaltet – Die drei Fragezeichen lassen grüssen ;)

      • Ich kann deine Einwände schon verstehen. Allerdings, wenn ich einem potentiellen Erben nicht vertrauen kann, wird er/sie bestimmt nicht mein Erbe.

      • Dann diese Passwörter ins Testament. Immer noch einfacher als diese Funktion.

      • Vorallem ist es dann egal welches Endgerät der Erbe hat.

    • Ja. Es gibt den „The 1Password Emergency Kit“ von Mike Vardy. Das ist eine Vorlage für die wichtigsten Geräte und Accounts.

    • Für jemanden der seine Passwörter alle paar Wochen erneuert aber nicht sehr praktisch.

      • Es gibt meines Wissens Programme, mit denen man seine Passwörter tabellarisch digital speichern und sogar ausdrucken kann. Inkl. Verschlüsselung und Passwortschutz der Datei.

      • Die Frage ist ob das überhaupt nötig ist oder ob da nicht eine gewisse Art an Paranoia dabei ist. Die wenigsten haben Privat mit so Wichtigen oder Geheimen Dingen zu, dass dies wirklich nötig ist.

        Sinnvoller wäre es einfach ein entsprechend starkes Passwort zu wählen (da können auch Passwortmanager dabei helfen) und so oft es geht auf eine 2-Faktor-Autorisierung zusetzen (dann muss nicht nur da Passwort abhanden kommen sondern eben auch das entsprechend andere Gerät).

    • Das ist ein großer Fehler, zu glauben, dass das ausreicht. Alle gekauften Apps sind rechtlich Eigentum des Käufers und mit dessen Apple ID verknüpft. Das betrifft gekaufte Filme, Musik genauso wie gekaufte Apps. Im Erbfall müsste dann die Frau oder die Kinder die alte Apple ID mit dem falschen Namen weiterführen. Das wäre zum einen ein Verstoß gegen die AGB und es wäre auch sehr unpraktisch, weil man dann lebenslang immer eine Familienfreigabe aufrecht erhalten müsste um von beiden Apple IDs den Content zu nutzen. außerdem wäre es nicht ungewöhnlich, wenn der Erblasser irgendwann einmal das Passwort geändert hat und „vergessen“ hat, den Zettel zu aktualisieren. Des weiteren ist es natürlich dumm, wenn man solch einen Zettel hat, der dann von einem Dieb gefunden werden kann – also bräuchte man dann schon Zettel und Safe.

      Das digitale Erben wurde juristisch deshalb erstritten und es ist sehr sinnvoll das auch zu nutzen. Alles andere ist rechtliche Grauzone.

      • Deshalb haben Freundin und ich die selbe kauf ID und getrennte cloud IDs (3 Apple IDs für 2 Personen)
        Dann kann man im Gegensatz zur Familienfreigabe sogar in-apps wie z.b. Apollo Ultra teilen.

      • Dass was du aufzählst ist doch eh, wenn über den Digitalen Nachlass gemacht wird, weg.

        Gut ob das alles Wichtig ist sei mal dahingestellt. Ich habe leider keine Großeltern mehr aber meine Eltern haben weder irgendwelche Musik (Schallplatten) oder Filme (Videokassetten) aufgehoben oder andere Konsumdinge, dass war alles uninteressant. Interessant waren eher andere Dinge (Fotoalben, Super 8 Videos) besonderes Porzellan, Kristallgläser. Schmuck, Grundstückspapiere, etc.. Also Dinge mit einen Sentimentalen-Wert und einen eben auch Dinge mit einen Geldwert. Weder Apps, Musik oder die gekauften Filme sind solche Dinge, dass sind eher dann die Fotos und Filmaufnahmen auf den Geräten und das Gerät selbst.

        Einzige was dieser Digitale Nachlass bei Apple bringt, dass die iCloud Sperre von den entsprechenden Geräten aufgehoben werden kann und somit kommen die Erben an eben die Fotos, Filmaufnahmen und an das Gerät selbst.

  • Einfach Zugangsdaten den Angehörigen auf Papier hinterlassen und alles ist besten und macht keine Probleme. Alles so einfach!

  • alles wichtige, auch bankkontenzugriffe, zb in 1password speichern, im familyaccount einen eigenen gesharten ordner anlegen und dort (oder woanders) das password für die privaten ordner hinterlegen. so bei uns seit jahren im gegenseitigen vertrauen geregelt (ohne das geht es nur per ext. nachlasspfleger).
    und jedenfalls sich gegenseitig neben einem testament auch eine generalvollmacht und vorsorgevollmacht (am besten notariell) ausstellen.
    ich habe da einschlägige erfahrungen.
    die applelösung ist nur ein ganz kleinerer baustein …

  • Was mich an diesen ganzen Sachen stört ist das man immer einen speziellen Kontakt angeben muss. Um das zu umgehen habe ich bei Bitwarden ein zweites Konto angelegt das für mein Hauptkonto als Emergency Access hinterlegt ist (mit 2 Wochen Wartezeit) die Zugangsdaten zu dem Zweitkonto liegen bei den wichtigen Unterlagen. Damit hab ich die Vorzüge eines Passwort Managers mit der Sicherheit das mein Passwort nirgendwo im Klartext hinterlegt ist.

  • Alle meine Passworte verwalte ich mittels Enpass (Datenbank liegt verschlüsselt auf einer sicheren Cloud), und meine Frau kennt das Masterpasswort, bzw. Sie hat es in ihrer Passwortmanager-App.

  • Für hat das mit dem Nachlasskontakt etwas von „gut gemeint“…

    Zum Nachlass regeln gehören ein paar Sachen mehr, z. B. eine Mappe anlegen mit

    • Testament, Patientenverfügung, Vollmacht,
    • Adressen vom Vermieter, Versicherungen, Telefon, Strom etc. inkl. Vertragsnummer
    • Adressen wer benachrichtigt werden soll
    • Bankverbindungen usw.

    Die Familie (Partner, Kinder, etc.) sollten über die Mappe Bescheid wissen.

    Alle wichtigen Dokumente scanne ich über eine App ein und werden über die Apple-Cloud gesichert (zusätzlich 1x Monat eine Sicherung auf ext. Platte).
    Somit kann sich meine Frau am Mac anmelden und hat auf alles Zugriff.

    Dazu habe ich mich vom Online-Banking verabschiedet. Wer eine Bank vor Ort hat, sollte lieber die nutzen. Bei ING mag vielleicht noch relativ gut als Erbe ans Geld kommen, aber bei Banken wie N26 bin ich mir da nicht sicher.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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