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Digitales Erbe

Neu in iOS 15.2: Account-Zugriff an „Nachlasskontakt“ übertragen

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Bereits im Sommer von Apple angekündigt, steht die Option zur Ernennung einer vertrauenswürdigen Person zum „Nachlasskontakt“ mit iOS 15.2 jetzt vor der Tür. Wenn ihr einen frühen Blick darauf werfen wollt, könnt ihr die aktuelle Beta 2 von iOS 15.2 auch im Rahmen von Apples öffentlichem Beta-Programm laden.

„Nachlasskontakt“ bedeutet, dass die ausgewählte Person nach eurem Tod auf die in eurem Apple-Konto gespeicherten Daten zugreifen kann. Hierfür ist allerdings zusätzlich zu dem nun generierbaren Zugriffsschlüssel auch eine Sterbeurkunde erforderlich. Beides muss dann online bei Apple eingereicht werden, damit der Zugriff nach entsprechender Prüfung dann freigegeben wird.

Nachlasskontakt Einrichten Apple

Zugriffsschlüssel als Zeichenkette oder QR-Code

Die Möglichkeit zum Ernennen eines Nachlasskontakts findet sich unter iOS 15.2 im Einstellungsbereich „Passwort & Sicherheit“. Ihr könnt dort ein Familienmitglied oder sonst jemand aus eurem Adressbuch auswählen, der im Falle eures Todes auf eure Accountdaten zugreifen kann. Dazu können beispielsweise Fotos, Nachrichten, Notizen, Kontakte, Kalenderereignisse, geladene Apps, Backups und in iCloud gespeicherte Dateien gehören.

Bei dem im Rahmen des Prozesses erstellten Zugriffsschlüssel handelt es sich um eine durch Bindestriche getrennte Folge von 22 Blocks mit jeweils vier Buchstaben oder Zeichen. Ergänzend stellt Apple eine QR-Code für diesen Schüssel bereit. Beides kann entweder per iMessage mit dem neu erstellten Nachlasskontakt geteilt werden oder ausgedruckt und beispielsweise mit dem Testament zusammen abgelegt werden.

Kein Zugriff auf Passwörter

Aber aufgepasst: Jemanden als Nachlasskontakt zu definieren ist nicht gleichbedeutend damit, dieser Person all eure Passwörter und Zugangsdaten zu übergeben. Die bei Apple als Nachlasskontakt registrierten Personen erhalten keinen Zugriff auf den iCloud-Schlüsselbund. Ebensowenig werden auf diese Weise persönlich lizenzierte Medien, beispielsweise Filme oder Alben übertragen.

10. Nov 2021 um 20:27 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    42 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Also wenn Filme und Musikalben nicht mit übertragen werden ist das ganze doch fürn Ars……..!

    • Gibt gerade eine Klage in den USA da du die Musik und Filme nicht wirklich kaufst sondern nur eine Nutzung ;-). Willkommen in der neuen online Welt

      • Das ist z.B. bei CDs nie anders gewesen. Du hast die Musik darauf nicht gekauft sondern nur das Recht erworben, diese Musik unter bestimmten Bedingungen abzuspielen. Du durftest im privaten mit der Musik ziemlich viel machen aber gewerblich sah das dann schon wieder anders aus. Und wenn die CD futsch war, hattest du zwar noch die Rechte daran aber wenn du keine (private) Kopie erstellt hattest, war die Musik futsch.

      • Aber ich habe die CDs geerbt

      • Was ja trotzdem kein Argument ist dass man nicht auch als Erbe dieses Nutzungsrecht erwirbt. Auch ein digitales Erbe ist ein Erbe.

  • Gerade die Passwörter können doch für einen Hinterbliebenen sehr interessant sein. Das man als verstorbener sowas im Vorfeld nicht explizit erlauben kann…

  • HutchinsonHatch

    Ich finde das ist eine toller Service, obwohl es diesen ja vorher auch auf dem manuellen, komplizierten Wege gegeben haben müsste. Apple hat hier einen Prozess optimiert und ihn für Kunden „gangbarer“ gemacht.

    Das mit den iTunes Filmen und Musik ist rechtlich verständlich, aber vom Bauchgefühl her würde ich sagen, ich habe die Inhalte „gekauft“, also gehören die auch in meine Hinterlassenschaft.
    In diesem Fall ist Betrug ja ziemlich ausgeschlossen sein. Zumindest schwierig und aufwändig, es hört sich zumindest so an.

  • ja, gute Idee, aber ich habe alle Zugriffsdaten sicher offline gespeichert, damit frau und Kinder Zugriff haben.

  • Wenn man nur einen Nachlasskontakt angeben kann finde ich das nicht ausreichend. Müsste ja immer getrennt vom Ehepartner fliegen usw. Sonst macht das ja keinen Sinn.

  • Wäre es nicht viel einfacher dem Partner oder den Kindern das Apple ID Passwort zu notieren? Dann haben sie Zugriff auf das Gerät und somit auch auf alle im Schlüsselbund gespeicherten Passwörter, die Fotos, wichtige Dokumente etc. Man kann die Dinge auch künstlich verkomplizieren.

  • Nette Funktion, das Passwort (im Idealfall vom Passwortmanager) ins Testament schreiben lassen ist aber deutlich einfacher und mit weniger Aufwand verbunden (sowohl für einen selbst als für die Hinterbliebenen).

    • Das Testament müsste zur Sicherheit so aber auch beim Notar oder Amtsgericht hinterlegt sein und jeder Passwortwechsel würde quasi einen Notartermin erfordern. Es gibt ja Leute, die trotz Wunsch nach Regelung des digitalen Erbes gar nicht von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen und so auch kein Testament brauchen.
      Die umfangreichen Beiträge der Verbraucherschutzzentrale zum digitalen Erbe seien hiermit allen daran Interessierten an dieser Stelle ans Herz gelegt.

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