Ab 2021, ab 100.000 Euro, für alle Neukonten
ING DiBa: Ab 2021 mit Strafzinsen auf Giro-Guthaben
Nach dem Vorpreschen des Neo-Banking-Angebotes N26, das Ende Oktober eine überarbeitete Preisliste bereitgestellt und in dieser erstmals Verwahrentgelte für Kontoguthaben jenseits der 50.000-Euro-Marke angekündigt hat, zieht nun auch das Direktbank-Angebot ING DiBa nach.
So listet das neue Preis- und Leistungsverzeichnis mit den Konditionen der ING-DiBa AG (PDF mit Stand 04.11.2020) eine neue Gebührenordnung für Verwahrentgelte. Diese werden für Konten die nach dem 04. November 2020, also ab heute eröffnet werden, zum 1. Januar 2021 greifen und dann Strafzinsen einfordern.
Die sogenannten „Entgelt für die Verwahrung von Kontoguthaben“ sollen bei Kontoguthaben über 100.000 Euro greifen und einen Strafzins von 0,5 Prozent pro Jahr geltend machen. Nach Angaben der ING DiBa soll das Entgelt erstmalig ab dem 01. Februar 2021 auf Grundlage des täglichen Kontosaldos berechnet werden.
Berücksichtigt soll hier allerdings nur das auf dem Konto deponierte Guthaben werden, das den Freibetrag von 100.000 Euro übersteigt. Berechnet werden soll der Strafzins dann per einfacher Zinsrechnung mit 30 Tage/ Monat und 360 Tage/Jahr. Die errechnete Summe wird dann direkt im Folgemonat belastet.
Zum Vergleich: Bei der konkurrierenden comdirect-Bank werden die Verwahrentgelte erst für Einlagen nördlich der 250.000 Euro fällig. Auch die comdirect rechnet hier mit 0,5 Prozent pro Jahr. Immerhin: In Monaten, in denen der Strafzins fällig wird, verzichtet die ING DiBa auf das monatliche Entgelt für die Kontoführung beim Girokonto.
Mit comdirect, N26 und ING DiBa haben inzwischen bereits drei Apple Pay-Partner Strafzinsen in ihren Preislisten notiert. Eine Ausweitung des Negativ-Zinses scheint mit Blick auf die aktuelle Lage am Finanzmarkt nur noch eine Frage der Zeit zu sein.