Forderungstext für Betroffenen
Flugärger-App: Verbraucherzentrale setzt EU-Fluggastrechte durch
Mit der neuen Flugärger-App bietet die Verbraucherzentrale NRW jetzt ein Tool zur Eigeninitiative an, das genervten Passagieren dabei helfen soll Rechtsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei ihrer Airline einzufordern.
Die App steht versetzten Reisenden bei Verspätung, Annullierung und verpassten Anschlussflügen zur Verfügung und prüft in wenigen selbsterklärenden Schritten, ob Entschädigungsansprüche bestehen – und wenn ja in welcher Höhe. Darauf aufbauend wird ein Anschreiben erzeugt, das die Nutzer per Mail oder Post versenden können.
Forderungstext und alle erforderlichen Angaben sind hier bereits vorbereitet, zudem ist das Schreiben an die zuständige Airline adressiert.
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser kommentierte die App bei der Vorstellung in Düsseldorf:
Zwar kann die App keinen Ersatzflug herbeizaubern, aber mit ihr können gebeutelte Passagiere mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen Entschädigungsansprüche einfach und kostenlos prüfen und geltend machen. Ich bin davon überzeugt, dass die App für Flugreisende zum unentbehrlichen Reisebegleiter wird. Sie erleichtert es Passagieren, zu ihrem Recht zu kommen.
Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende Ansprüche, falls etwas bei einer Flugreise schief geht. So haben etwa Reisende bei Verspätungen über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – und zwar unabhängig von der Höhe des Ticketpreises.
Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verweigert wurden. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft für das Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist.