Europa lässt den Hammer fallen
EU urteilt: Apple missbraucht marktbeherrschende Stellung
Missbraucht Apple seine marktbeherrschende Stellung als Torwächter des App Stores zum Nachteil der direkten Konkurrenz und somit auch zum Nachteil der Verbraucher?
Eine Frage, die nach der Beschwerde des Musik-Streaming-Dienstes Spotify seit geschlagenen zwei Jahren von der EU-Kommission untersucht wurde, heute nun hat die Kommission erstmals ein vorläufiges Urteil gefällt und positioniert sich eindeutig.
IAP-Pflicht und Entwickler-Maulkorb in der Kritik
Apple missbraucht seine marktbeherrschende Stellung und greift im App Store gleich an mehreren Fronten in den fairen Wettbewerb ein. Die Kommission kritisiert dabei vor allem zwei Punkte. Die für alle Anbieter digitaler Güter verpflichtende Nutzung des von Apple betriebenen In-App-Kauf-Systems und den damit einhergehenden Zwang zur Umsatzbeteiligung, sowie Apples Vorschriften, die es App-Anbietern verbieten in ihren Apps auf günstigere Alternativen wie etwa den Kauf von Streaming-Abos über die eigene Webseite zu bewerben.
Laut EU-Kommission würden die meisten Streaming-Anbieter die durch Apple verursachten Mehrkosten schlicht an die Verbraucher weitergeben, Apple erhöht damit künstliche die von vielen Streaming-Anbietern geforderten Gebühren.
Margrethe Vestager, in der EU-Kommission als Wettbewerbshüterin aktiv, kommentiert:
App-Stores spielen in der digitalen Wirtschaft von heute eine wichtige Rolle. Wir können mittlerweile über Apps Einkäufe tätigen und auf Nachrichten, Musik oder Filme zugreifen, anstatt zu diesem Zweck auf die entsprechenden Websites zu gehen. Im Rahmen unserer Untersuchung sind wir zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass Apple für Nutzer von iPhones und iPads, die über den App Store darauf zugreifen, ein Torwächter ist. Außerdem steht das Unternehmen mit Apple Music mit anderen Musikstreaming-Anbietern im Wettbewerb.
Durch die Festlegung strenger Regeln für den App Store, die für konkurrierende Musikstreaming-Dienste nachteilig sind, nimmt Apple den Nutzern die Möglichkeit, sich für günstigere Streaming-Angebote zu entscheiden, und verfälscht den Wettbewerb. Dies geschieht durch hohe Provisionen, die Apple bei jeder Transaktion im App Store von Konkurrenten erhebt. Außerdem verbietet Apple ihnen, ihre Kunden über andere Kaufmöglichkeiten zu informieren.
Spotify hat sich zurecht beschwert
Nach vorläufigen Feststellungen der EU-Kommission verzerrt Apple mit seinem gebaren den Wettbewerb auf dem Markt der Musik-Streaming-Anbieter und nutzt die eigene, marktbeherrschende Stellung dadurch aus, dass man den Preis konkurrierender Streaming-Angebote durch das eigene Regelwerk aufbläht.
Our preliminary conclusion: @Apple is in breach of EU competition law. @AppleMusic compete with other music streaming services. But @Apple charges high commission fees on rivals in the App store & forbids them to inform of alternative subscription options. Consumers losing out.
— Margrethe Vestager (@vestager) April 30, 2021
Sollten sich die vorläufigen Ergebnisse bestätigen, würde Apple damit gegen Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen, der ein klares Verbot einer missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem europäischen Binnenmarkt formuliert.
Jetzt muss sich Apple rechtfertigen.