Ersatzteilpflicht und neue Akku-Vorgaben
EU: Smartphone-Energielabel werden Reparierbarkeit zeigen
Über die Pläne der Europäischen Union, nach Einführung des USB-C-Standards für den Ladeanschluss mobiler Geräte auch verpflichtende Ersatzteil-Vorgaben und ein Energielabel für Smartphones einzuführen, konnten wir auf ifun.de bereits berichten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat die Erwartungen in Sachen Smartphone-Energielabel kürzlich etwas konkretisiert und darüber informiert, dass dieses auch die Reparierbarkeit der Geräte anzeigen wird.
Fünf Noten von A bis E
Abgebildet werden soll diese über einen so genannten Reparierbarkeits-Index, der mit einer Skala von A bis E darstellt, wie gut die jeweiligen Geräte zu reparieren sind. Geplant ist, dass die neuen Smartphone-Energielabel ab 2025 auf allen neuen Smartphones angebracht werden müssen, die innerhalb der Europäischen Union neu in den Verkauf gehen. Der Reparierbarkeits-Index wird dabei durch ein Werkzeug-Icon dargestellt.
Wie das BMUV mitteilt wird die Vergabe der Reparierbarkeits-Note von mehreren Kriterien abhängen. In die Gesamtbewertung einfließen werden:
- Die Anzahl der Schritte, die zum Auseinandernehmen des jeweiligen Gerätes benötigt werden.
- Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
- Die Verfügbarkeit von Softwareupdates.
Ersatzteilpflicht und neue Akku-Vorgaben
Innerhalb der Europäischen Union hatte man sich erst kürzlich darauf verständigt Smartphone-Anbieter dazu zu verpflichten 15 Kernkomponenten moderner Geräte für mindestens fünf Jahre nach dem Marktstart zur Verfügung stellen zu müssen um Reparaturen zu gewährleisten und einen stärkeren Fokus auf die Langlebigkeit der Geräte zu legen.
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Zudem spielt die Europäische Union mit dem Gedanken die Smartphone-Hersteller fortan auch dazu zu verpflichten ihre Akkus nicht mehr fest in die Geräte zu Verbauen, sondern einen einfachen Austausch der Stromspender durch die Anwender möglich zu machen.