Brüssel verlangt strengere Vorgaben
EU-Kommission: Ersatzteilpflicht und Energielabel für Smartphones
Nach der Durchsetzung des USB-C-Ports zum verpflichtenden Ladeanschluss für nahezu alle Mobilgeräte die ab Herbst 2024 innerhalb der europäischen Union verkauft werden, soll die Europäische Kommission bereits an weiteren Vorgaben für Smartphone-Anbieter arbeiten, die unter anderem einen langfristigen Geräte-Support sicherstellen sollen.
Ersatzteilpflicht über fünf Jahre
Ein erster Entwurf der neuen Regulierungsvorgaben, der in dieser Woche in Brüssel aufgetaucht ist und von der Financial Times gesichtet wurde, sieht demnach etwa eine Verpflichtung der im europäischen Wirtschaftsraum aktiven Smartphone-Anbieter vor 15 Kernkomponenten im Rahmen einer Ersatzteilpflicht mindestens fünf Jahre lang zur Verfügung stellen zu müssen.
Eine ausreichende Lebensdauer der verbauten Akkus soll mit einer konkreten Laufzeitvorgabe sichergestellt werden. Derzeit im Gespräch ist eine Akkugesundheit von 83 Prozent, die auch nach 500 durchlaufenden Ladezyklen durch die Hersteller gewährleistet werden muss.
Energielabel für Smartphones
Spannend könnte die ebenfalls geplante Einführung eines Energielabels für Smartphones werden, das den Stromverbrauch und weitere Geräte-Kenndaten, analog zu den bereits auf Wasch- und Geschirrspülmaschinen gängigen Energielabels anzeigen soll. Hier könnten etwa die Bruchbeständigkeit im Falltest oder die Akkulaufzeit sowie eine Gesamtnote dargestellt werden.
Jüngste Umstellung erst 2021
Die aktuell in Europa eingesetzten Energielabel wurden erst im März 2021 eingeführt und lösten ihre Vorgänger mit teils erweiterten Angaben und einem zusätzlich angebrachten QR-Code ab. Die Umstellung hier befindet sich derzeit noch in vollem Gange.
Während Fernseher und Monitore, Gefriergeräte, Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Waschtrockner bereits die neuen Labels tragen, soll die Umstellung für Wäschetrockner, Staubsauger und Backöfen erst ab 2024 erfolgen.