Sicherheitslücke mit Folgen
Erste FaceTime-Klage gegen Apple: Anwaltliches Gespräch belauscht
Als hätte Apple nicht schon genug Ärger im Zusammenhang mit der gestern bekanntgewordenen FaceTime-Sicherheitslücke, steht dem iPhone-Hersteller nun auch noch die erste Klage ins Haus. Ein Anwalt gibt an, dass auf diese Weise eine unbekannte Person ein vertrauliches Gespräch zwischen ihm und einem Klienten abhören konnte. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Bloomberg.
Die Argumentation des Klagenden ergibt sich von selbst: Der FaceTime-Fehler ermögliche es, dass die Privatsphäre von iPhone-Nutzern verletzt werde, indem deren intimsten Gespräche ohne ihre Einwilligung mitgehört werden können.
Williams unterstellt Apple unter anderem Fahrlässigkeit und Vorspiegelung falscher Tatsachen. Der Anwalt will Produkthaftungsansprüche geltend machen und fordert Schadenersatz in bislang unbekannter Höhe.
Bei Apple wird man die Klage nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die mittlerweile aufgetauchten Vorwürfe, das Unternehmen sei bereits vor Tagen auf verschiedene Weise von dem Problem in Kenntnis gesetzt worden, könnten durchaus mit unerwünschten Folgen für das Unternehmen verbunden sein.
Der Fehler in FaceTime ermöglichte es Anrufern, das Mikrofon des angerufenen iPhones zu aktivieren, ohne dass der Besitzer davon etwas mitbekommen hat. Zu allem Überfluss wurde auch noch das Kamerabild des Geräts freigegeben, sobald der Angerufen den Anruf stummschalten oder die Lautstärke des Klingeltons verringern wollte.