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Gericht stützt Bundeskartellamt

Echtzeitdaten & Co.: Bahn muss Drittanbieter besser unterstützen

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14 Kommentare 14

Ihr erinnert euch an diese Meldung aus dem Juni? Das Bundeskartellamt hatte damals angekündigt, dass man die Bahn dazu zwingen will, besser mit Drittanbieter zusammenzuarbeiten und diese insbesondere auch zuverlässig mit Echtzeitinformationen zu versorgen. Die Deutsche Bahn AG hatte versucht, gerichtlich gegen diese Anordnung vorzugehen, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den von der Bah gestellte sogenannten „Antrag auf Eilrechtsschutz“ jetzt in weiten Teilen abgelehnt.

Der Vorwurf der Kartellwächter lautete, dass die Bahn externe Anbieter von Mobilitäts-Apps unzulässig in ihren Möglichkeiten beschränkt hat. Kritisiert wurde hier unter anderem Regeln, die eine Gewährung von Rabatten oder eine Provisionsweitergabe verhindert haben sowie Werbeverbote. Allem voran hat das Bundeskartellamt aber auch die Regeln rund um die Weitergabe von Echtzeitdaten hinterfragt.

Bahn Google 1400

Mit der Entscheidung der Düsseldorfer Richter sei die Vollziehbarkeit weiter Teile der Anordnungen gegen die Bahn bestätigt, sagt der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt. Insofern wolle man den Vollzug der Entscheidung auch weiter durchsetzen. Konkret nennt die Behörde die folgenden kartellrechtlichen Verpflichtungen:

  • Die DB muss Werbeverbote aus Verträgen mit Mobilitätsplattformen entfernen, damit diese auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen können.
  • Die DB muss das Verbot der Gewährung direkter und indirekter Rabatte sowie das Verbot der Provisionsweitergabe aus allen Verträgen, die sie mit Mobilitätsplattformen geschlossen hat, entfernen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
  • Die DB muss Mobilitätsplattformen gegen angemessenes Entgelt in Höhe der für den Datenzugang bei ihr entstehenden Kosten fortlaufenden Zugang zu Echtzeitdaten über Zugverspätungen und -ausfälle gewähren. Der Datenzugang muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Der Bahn bleibt nun noch die Möglichkeit, mit einer Rechts- oder Nichtzulassungsbeschwerde den Bundesgerichtshof anzurufen.

DB Navigator: Tickets ohne Kundenkonto buchen

Zum Thema Bahn noch kurz eine Info zur eben neu veröffentlichten Version des DB Navigator. Die App ist jetzt in Version 24.12.1 im App Store verfügbar und verspricht neben der Möglichkeit, manuell zwischen der Darstellung im Hell- oder Dunkelmodus zu wählen auch, dass man seine Fahrkarten jetzt auch ohne Kundenkonto buchen kann.

Beim Ausprobieren hat es diesbezüglich hier aber bislang nur Fehlermeldungen gehagelt, vermutlich befindet sich das System gerade in der Umstellung. Sinnvoll wäre das ganze sicherlich, gerade weil die Bahn-App ja seit Oktober auch Apple Pay als Zahlungsmittel akzeptiert.

Laden im App Store
‎DB Navigator
‎DB Navigator
Entwickler: Deutsche Bahn
Preis: Kostenlos
Laden
12. Mrz 2024 um 12:16 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Antworten moderated
  • Und die Bahn wird vermutlich auch weitere Rechtsmittel einlegen, egal ob es Sinn macht oder nicht.

    Die DB versucht ja auch Grundrechte vor Gericht einzuschränken, was logischerweise immer wieder scheitert.

    • Käpt'n Blaschke

      Gut gebrüllt Löwe…aber die Bahn versucht nicht etwa das Grundrecht auf Streik einzuschränken sondern stellt die Verhältnismäßigkeit des GDL Amoklaufs in Frage. Das kann sie tun, die Gerichte sind allerdings anderer Meinung.

      • @Blascke

        Anders formuliert, gleiches Ziel.

      • Doch, tut sie und hat sie gerade erst getan.
        Ist wie mit den Millionenboni oder dem Verweigern neuer Angebote an die Arbeitnehmer. Kann man machen, kommt halt nicht gut an.

  • Gut so! Dann kann man endlich mal die verpätung richtig tracken mit KI

      • Zumindest scheint die Bahn drei unterschiedliche Systeme zu haben, um die Verspätung zu berechnen.
        Eine Zeit, die an den Gleisen angezeigt wird, eine zweite, die auf der App zu sehen ist und die Leute, die die Ansagen machen, scheinen noch auf eine dritte Quelle zugreifen zu können.

        Falls oben KI für „keine Intelligenz“ steht… ;)

  • Thomas Sommerfeld

    Amoklauf der GdL? Dein ernst? Wie arrogant kann den ein Vorstand sein bitte? Der Seiler ist bei den Verhandlungen mit der EVG ZWEI Mal aufgestanden und gegangen, das hat kein Schwein interessiert.

    Antworten moderated
    • Tja, wenn die GDL nur auf Maximal Forderungen besteht, würde mir auch mal der Kragen platzen.
      Das Streikrecht hat ja seine gute Berechtigung, nur schein gerade jeder aus oft nicht nachvollziehbaren Gründen mit machen zu wollen.
      Die wahrscheinliche Konsequenz des ganzen scheint aber auch keiner zu bedenken:
      Höhere Löhne bei fast immer geforderter kürzerer Arbeitszeit bei vollem Ausgleich, verteuert schließendlich das Produkt oder die Leistung. Also können die streikfreudigen am Ende auch nicht mehr kaufen oder sparen.

      • Zum letzten Argument: Die Streiks haben schon jetzt mehr gekostet. Um Geld scheint es dem DB-Vorstand eher nicht zu gehen.
        Aber Weselsky-Bashing lenkt halt gut von der Inkompetenz und Raffgier des Vorstands ab.

  • Wann kommt denn endlich wieder eine wallet Unterstützung für die DB App? Nur deshalb muss ich gerade eine andere App für das Deutschlandticket nutzen…

  • Das mit der Wallet kann durch andere Apps umgangen werden. Mach ich auch so. Funktioniert einwandfrei. Ich verwende Pass2u. Nur als Beispiel. Gibt auch andere Apps.

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