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Bundeskartellamt macht Druck

Bahn soll Konkurrenz-Apps mehr Echtzeitinformationen liefern

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Das Bundeskartellamt schürt die Hoffnung, dass wir in Zukunft deutlich leistungsfähigere Mobilitäts-Apps von Drittanbietern zu sehen bekommen. Die Behörde will die Deutsche Bahn dazu zwingen, auch externe Angebote in vollem Umfang mit Echtzeitdaten zu versorgen.

Bahn Google 1400

Dem Bundesamt zufolge soll dies deutlich über die bislang bereits von der Bahn angebotenen Schnittstellen hinausgehen. Die Bestimmungen der seit Anfang dieses Monats geltenden neuen EU-Fahrgastrechteverordnung reiche hierfür nicht aus. Zwar sei die Bahn jetzt schon dazu verpflichtet, Prognosedaten für die Information der Reisenden zu teilen, die Regelung umfasse jedoch nicht alle relevanten Aspekte. Insbesondere hebt das Bundeskartellamt hier auf Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs sowie Zugausfälle oder ausgefallene und eventuelle zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen ab.

Der vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Staatskonzern Deutsche Bahn ist das in Deutschland mit weitem Abstand marktbeherrschende Verkehrsunternehmen im Schienenpersonenverkehr. Die Dienstleistungen von Mobilitätsplattformen, Reisenden eine integrierte Routenplanung zu ermöglichen, sind ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn nicht denkbar. Daher unterfällt die Deutsche Bahn der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber anderen Unternehmen. Konkret geht es um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen für die Drittplattformen. Ohne eine wirksame kartellrechtliche Durchsetzung können die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen nicht im Wettbewerb zur Deutschen Bahn funktionieren.
-Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

„Drittanbieter unzulässig in den Möglichkeiten beschränkt“

Die erweiterten Forderungen mit Blick auf den Zugriff auf die von der Deutschen Bahn kontrollierten Echtzeitinformationen sind Teil einer grundsätzlichen Entscheidung der Kartellwächter, der zufolge die Bahn konkurrierende Anbieter und Mobilitätsplattformen unzulässig in ihren Möglichkeiten beschränkt. Weitere Themenbereiche sind beispielsweise Rabattaktionen oder auch Provisionen für die Kundenvermittlung. Ausführliche Informationen zu den Hintergründen und Forderungen an die Bahn hat das Bundeskartellamt in diesem PDF-Dokument veröffentlicht.

Allerdings ist die Entscheidung des Bundeskartellamts noch nicht bestandskräftig. Die Deutsche Bahn hat zunächst noch einen Monat lang die Möglichkeit, dagegen Beschwerde einzureichen. Die Weichen für einen offeneren Wettbewerb scheinen mit den Vorgaben der Kartellwächter allerdings schon weitgehend gestellt.

28. Jun 2023 um 12:04 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Sowas wie Flightradar24 für die Bahn wäre ja auch ganz nett. Oder gibt es sowas schon?

  • Die Bahn soll soll ich mal um den eigenen Laden kümmern, anstatt anderen das Leben schwer zu machen. Da haben sie die nächsten 50 Jahre genügend zu tun.

  • DB Navigator funktioniert eigentlich bei mir ganz gut.
    Was ich aber als Pendler gut nutze:
    https://dbf.finalrewind.org

    Zeigt den Abfahrplan des Wunschbahnhofs an. Und ist auch konfigurierbar.
    Dann einfach HomeScreen-Link erstellen.

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