"Schwarze Liste" geführt
DSGVO-Verstoß: N26 soll 50.000 Euro Bußgeld zahlen
Die Onlinebank N26 sieht sich offenbar aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit einer Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro konfrontiert. Einem Bericht des Berliner Tagesspiegel zufolge hat die Berliner Datenschutzbeauftragte damit einer der bislang höchsten Strafen in diesem Bereich verhängt.
N26-Gründer Valentin Stalf
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk hat bislang zwar lediglich bekannt gegeben, dass eine Bank ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro wegen unbefugter Verarbeitung personenbezogener Daten ehemaliger Kundinnen und Kunden bezahlen soll, ohne das betroffene Institut beim Namen zu nennen. Dies tut dann allerdings der Tagesspiegel mit Bezug auf Informationen eines internen Fachdienstes.
N26 hätte Daten ehemaliger Kunden in Art einer „schwarzen Liste“ gespeichert und so verhindert, dass diese erneut ein Konto eröffnen. Dergleichen ist allerdings nur bei konkretem Geldwäscheverdacht zulässig. N26 hätte die Praxis mittlerweile geändert und geht dem Bericht zufolge gegen das Bußgeld vor.
N26 sieht sich seit geraumer Zeit mit negativen Schlagzeilen überschüttet. Das Unternehmen wurde wegen Kontensperrungen, verschwundenen Guthaben und mangelhaftem Kundenservice kritisiert. Erst gestern wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Ansicht ist, dass N26 keine ausreichenden Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen hat und die Bank nun unter anderem durch die erneute Identifizierung von Bestandskunden nachbessern muss.