Rechtsgültig ab Januar 2020
Das Apple Pay-Gesetz ist durch: Bundesrat erzwingt NFC-Öffnung
31 Gesetze, dazu 17 Landesinitiativen, 7 Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett und 8 Regierungsverordnungen standen auf der Agenda der heutigen, 983. Bundesratssitzung – darunter auch die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie, die bereits bei der vorangegangenen Bundestagsdebatte für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Bild:© Bundesrat | Frank Bräuer
Zur Erinnerung: Mitte des Monats wurden Vorwürfe laut, Apple habe Druck auf das Kanzleramt ausgeübt, um Änderungen in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie durchzusetzen.
Wie berichtet soll sich der iPhone-Fertiger erst selbst im Kanzleramt beschwert haben und anschließend sogar die US-Botschaft zum Vertreten der eigenen Interessen eingeschaltet haben.
Der strittige Gesetzentwurf sollte Apple dazu bewegen, die NFC-Schnittstelle des iPhones nicht nur zur Abwicklung von Apple Pay-Transaktionen zu nutzen, sondern diese auch konkurrierenden Zahlungsangeboten zugänglich zu machen.
Rechtsgültig ab Januar 2020
Heute nun haben die Länder die zukünftige Öffnung des NFC-Chips durch die Bestätigung der neuen Geldwäscherichtlinie im Bundesrat beschlossen. Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Bundesrat selbst merkt an:
Ergänzung des Bundestages betrifft auch Apple Pay – Auf Betreiben des Bundestages verpflichtet das Gesetz darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ermöglichen. Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay.
Zum Nachlesen
- Abgeordnete zur Causa Apple Pay: „bis zur letzten Minute belästigt“
- Causa Apple Pay: Bundestag veröffentlicht Gesetzentwurf
- Bundestag will iPhone-NFC: Apple beschwert sich im Kanzleramt