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"Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen"

Bundestag beschließt Einführung von Update-Pflicht

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Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag umgesetzt, was Bundesministerin Christine Lambrecht bereits im Januar ankündigen konnte: Das Parlament hat einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ beschlossen.

Lambrecht

Bundesministerin Christine Lambrecht | Foto: Thomas Köhler

Klingt erst mal etwas trocken, hat aber Konsequenzen: So setzt der Gesetzentwurf (PDF-Download) die europäische Warenkauf-Richtlinie in deutsches Recht um und bereitet die Einführung einer Update-Pflicht für Verkäufer digitaler Geräte vor. Diese greift, wenn es sich beim der Käufer der digitalen Geräte um einen Verbraucher handelt.

Die Pflicht Aktualisierungen bereitzustellen betrifft laut Bundesregierung sowohl funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates. Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht kommentiert das Gesetzt:

„Künftig ist klar: Wenn eine Software fehlerhaft ist oder eine App nicht richtig funktioniert, hat der Kunde die gleichen Rechte wie beim Kauf jedes anderen Produkts. Außerdem muss gewährleistet sein, dass das digitale Produkt durch laufende Updates funktionsfähig bleibt und dass Sicherheitslücken geschlossen werden“

Die neue Regelung soll laut Bundesregierung Anwendung bei zahlreichen Produkten finden. Dazu zählen auch: Datenbanken, Cloud-Services, Social Media, Mediendownloads (etwa E-Books).

Marktrecherche 1400

Auszug: Marktrecherche zur Gütern mit digitaler Komponente

Neuregelung greift ab Januar 2022

Aktuell ist vorgesehen, so die Bundesregierung in ihrer Veröffentlichung zum Thema, die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die AfD hat sich enthalten.

Die neue gesetzliche Pflicht Updates bereitzustellen gilt laut Gesetzestext für den Zeitraum, den der Verbraucher „aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und ihrer digitalen Elemente sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann“. Spezifische Zeiträume werden im kommenden Jahr dann wie immer die ersten Gerichtsverfahren klären müssen.

Video: Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen

25. Jun 2021 um 16:31 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Gesetze, die erst durch die Rechtssprechung konkretisiert werden müssen (hier Zeitraum für Updates) halte rechtsstaatlich für bedenklich. Es ist die Aufgabe der Legislative hier möglichst klare und anwendbare Regeln zu schaffen. Eine Auslegung durch die Judikative sollte eigentlich die Ausnahme sein und bleiben. Die Ausnahme zur Regel zu machen, was in den vergangenen Jahren immer häufiger erfolgt, ist ein Verstoß gegen die grundgesetzlich normierte Gewaltenteilung und damit einem Rechtsstaat nicht dienlich.
    Zudem wird durch diese Gesetze den Verbrauchern und Verbraucherzentralen die finanzielle und zeitliche Last auferlegt, durch Klagen vor Gericht zu einer klaren Rechtslage zu kommen. Das ist alles anderenfalls bürgerfreundlich!

    • Ein äußerst interessanter Gesichtspunkt dem ich nicht widersprechen kann

    • Guter Punkt, auch für die Entwickler nicht uninteressant. Denn einige Apps laufen auf älteren Geräten mehr schlecht als gut, egal wie viele Updates man hinterher schiebt. Wenn es hier keine klare Abgrenzung gibt könnte das zu Problemen führen.

    • Ich teile deine Sicht, möchte das aber etwas ausdifferenzieren und dem etwas entgegensetzen.

      In Vergangenheit waren insbesondere Gesetze, welche Grundrechte tangierten, auffällig schwammig und teilweise absichtlich weitgehend formuliert. Hierbei wurden – mit oder ohne Vorsatz – Gesetze hervorgebracht, welche von Anfang an als Eingriff in Grundrechte kritisiert wurden durchgebracht. Anschließend haben Gerichte die Grenzen abgesteckt, sodass der Gesetzgeber ein Gesetz schaffen konnte, welches sich haarscharf innerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen bewegt und somit das Maximum an legitimen Eingriffen herausgeboxt hat. Sehr bedenklich!

      Nun werden Gesetze häufig kritisiert, die aus der Zeit gefallen sind. Insbesondere Gesetze, die den technischen Wandel berücksichtigen, werden (zurecht) auseinandergenommen. Bei diesem Sachbereich kann ich ein schwammiges Vorgehen nachvollziehen. Es werden grobe Grenzen abgesteckt und der Rest ruckelt sich im Laufe der nächsten Jahre zurecht. So gibt es weite Grenzen, die nicht ganz klar sind. Diese werden geschärft und können entsprechend dem Zeitgeist / dem technischen Stand ausgelegt werden.

      • Birgt für die Hersteller aber genau deshalb auch immer die Gefahr, ständig verklagt zu werden , was Gerichtskosten nach sich zieht. Find ich als Hersteller unvorteilhaft..

    • Ich Stimme dir da voll und ganz zu! Die Gesetze sollten wann immer möglich so genau wie möglich formuliert werden und nicht so schwammig wie bei den letzten größeren digitalen Themen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und behindert den eh schon miserablen digitalen Fortschritt in diesem Land.
      Studierte Rechtsanwälte sind die größte Berufsgruppe unter den Bundestagsabgeordneten. Die scheinen sich mit so einer Gesetzgebung selbst in die Tasche zu wirtschaften. Anders kann ich mir das nicht erklären.

    • @den kompletten thread under diesem post: Sorry, aber so funktioniert Recht nicht. Wenn es in jedem Detail beschrieben wäre, wäre jedes Gesetz tausende Seiten lang und nach 5 Minuten veraltet. Dann wäre das Geschrei groß: aber ihr habt den Fall vergessen, und den Fall…
      Das ist halt die Art wie Gesetzgebung und danach die Rechtsprechung funktioniert. Das sichert eure Rechte sehr gut und die Zweifelsfälle gehen halt durch die Instanzen. PS: und ja ich bin eine von den Anwältinnen, die dieses System am Leben hält nur um noch mehr Geld zu scheffeln.
      Man, man, man lernt man sowas nicht mehr im Politik oder Sozialkunde Unterricht heutzutage?

      • Da wird mir echt übel welche Leute in Deutschland uns in Rechtsfragen vertreten – Wie kannst du es bitte gutheißen wenn nichtmal eine Art Verfallsdatum festgelegt wurde ?
        Da liegt der Verdacht des Geldscheffelns doch sehr nahe

      • @Flix Dann bist du genau eine/r von denen, denen ein Rechtsgrundverständnis fehlt.

        Aber pauschal auf Juristen losgehen ist natürlich opportun und einfach.

      • Genau so ist’s gedacht und auch richtig

      • Es geht weniger darum dass hier jeder Fall genau dargelegt werden muss aber gewisse Rahmen Bedingungen sollten schon enthalten. Bsp Apple und iOS, so wie das nun Formuliert ist, muss ich mir kein iPhone mehr kaufen wenn ich Sicherheitssupdates will (die lange mir eigentlich nämlich), denn mein jetziges iOS (was ein Digitales Produk ist) muss ab Januar 2022 solange Sicherheitssupdates erhalten bis es halt wirklich zerfällt.

        Anderes Beispiel, ich habe eine App entwickelt die jetzt gerade für mich Interessante Funktionen bietet, stelle die anderen Bereit, da ich mir denke die könnte für andere auch nützlich sein. Jetzt muss ich immer Updates dafür machen, auch wenn ich selbst diese App (da ich die Funktionen nicht mehr brauche) gar nicht mehr nutze bzw. nicht mal mehr ein iPhone habe wo ich diese App nutzen könnte.

        Aber mir ist klar dass ich so ein Gesetztes Entwurf nicht erwarten kann, dann müssten unsere Politiker/Abgeordnete mal wirklich mal wirklich weiter denken als nur immer an sich selbst.

      • Ergänzend:
        Aber so was wie logisches Denken hat Mann/Frau ja eh nie in der Schule gelernt. Deswegen gibt es dann die Gruppen die Logisch denken und in Handwerkliche sowie Technische Berufe ausüben und der Menschheit hilfreich dadurch sein können. Und dann gibt es eben noch die anderen wo Anwälte, Politiker etc. etc. geworden sind, die nur eines im Kopf haben wie können sie es für sich besser machen.

    • Ich verstehe den Punkt der Kritik bei der Umsetzung. Vielen Dank für den Beitrag. Die Sache als solche ist aber eine tolle Idee. Ich helfe immer mal wieder älteren Menschen aus der Nachbarschaft bei der Bedienung ihrer Smartphones. Da trifft man fast nur ältere Modelle, bei denen es schon seit Jahren keine Updates mehr gibt. Ich finde es auch sehr schade, dass man in einer zunehmend digitalen Gesellschaft alle 3 Jahre (Android) oder alle 5-6 Jahre (Apple) kein sicheres Gerät mehr hat.

    • Wir haben doch nicht mehr preussisches Landrecht, wo jeder denkbare Fall exakt festgelegt sein soll. Unscharfe Rechtsbegriffe, sind sehr sinnvoll, damit jede:r sich sein Recht erstreiten kann. Sehr bald wird es eine Auslegung der Gesetze geben und Anbieter eine Konkretisierung vorlegen, weil auch sie Streit vermeiden wollen. Wenn diese Konkretisierungen aber von jemand angefochten werden, können sie kippen. Finde ich gut so.

    • Also ich verstehe es wie mit Hardware, sprich 2 Jahre gewährleistung nach kauf, aber weiss nicht ob ich es richtig verstanden habe

  • Wow ein Thema für Popcorn am Freitag Abend :-)) bin gespannt auf die Meinungen

  • Gesetz = Vom Gesetzgeber in einem ordnungsgemäßen Verfahren verabschiedete abstrakt, generelle Rechtsnorm. Abstrakt heißt: Das G. gilt für eine Vielzahl von Sachverhalten, d. h., es beschreibt Lebenssachverhalte in einer verallgemeinerten Form, die dann aber auf viele Fälle anwendbar ist.

    • Richtig. Daher wäre es auch widersinnig, konkrete Jahreszahlen anzugeben.

      Viele der aufgeführten Produktkategorien gab es vor 10-20 Jahren noch gar nicht.
      Das Gesetzt ist so gestaltet, dass es künftige Produkte ebenfalls geeignet abdeckt.

      Und Gerichte werden doch nur bemüht, wenn sich Hersteller und Kunde uneinig sind, was die erwartbare Dauer angeht. Die Hersteller können versuchen, dem mit entsprechend langer Update-Dauer entgegenzuwirken. Im Zweifelsfall kommt das den Kunden dann zugute.

  • Das greift ab Januar 2022 und die deutsche Industrie kriegt teilweise 10 Jahre für die Umsetzung? Ist vielleicht stark vereinfacht, aber ich seh das doch richtig?

  • Wäre wirklich schön wenn die viele meiner alten, vor Jahren gekauften iOS und macOS Apps noch funktionieren würden. Auf dem Mac läuft nichts mehr ohne 64Bit Support. Fällt das dann auch darunter?

    • Ich habe auch auf dem iPhone meine lieblingsapp verloren, angeblich sollte iOS durch das Streichen des 32bit Supports ja wesentlich stabiler werden.
      Davon konnte ich nichts merken, dafür gab’s dann mit Sicherheit weniger Aufwände für Apple und höhere Gewinne.

      • Darf man erfahren, welche App das war?

      • Sorry, ich habe in den Käufen geschaut, aber kann es sein, dass da nur die 64Bit Anwendungen drin sind?

      • @Tut

        Dann gib deinem App-Entwickler eins auf den Deckel und ab Januar 2022 kannst dies sogar mit nem Anwalt machen.

      • Warum sollte ich dem App Entwickler eine auf den Deckel geben???

        er hat ein funktionierendes und Ästhetisches Produkt abgeliefert.

        es war nicht seine Entscheidung, dass das iOS sich so ändert, dass keine der alten Apps mehr läuft.

        Daher fühle ich mich nur von Apple betrogen, die die versprochene Gegenleistung (mehr Stabilität) nicht lieferten

      • Der Entwickler muss nur einmal XCode starten und neu einreichen drücken (ja, dazu gehört etwas mehr als ein Mausklick). Fall er nicht dummerweise eines der wenigen gestrichenen APIs nutzt, funktioniert danach die App auf deinem neuen iPhone.
        Im besten Fall kostet das 30 Minuten vielleicht 60 Minuten Arbeit. Ist nicht zu viel verlangt.
        Apple hat schon immer recht schnell alte Zöpfe abgeschnitten. Diese lange mit zu schleppen kann u.A. zu Sicherheitsproblem führen und verursacht unverhältnismäßig viele Kosten (ja) die sich leicht vermeiden lassen. Schau mal wie lange Windows und Intel uralt Probleme mitgeschleppt haben mit all ihren Ärger den sie immer wieder gemacht haben.

  • Ich würde das auf Garantie / Gewährleisung beziehen.

    Ein bzw. zwei Jahre sind die Hersteller verpflichtet oder die App Programierer die Updates zu liefern.

    Danach … zumindesr bei Apps – Abo, neukauf oder was auch immer.

    • Aha. Du kaufst dir einen neuen tollen teuren Fernseher. Kurz vor Garantie beziehungsweise Gewährleistungsende kommt vom Hersteller ein Update welches allerdings einen Fehler enthält der sich aber nicht gleich bemerkbar macht. Sechs Monate nachdem die Gewährleistung abgelaufen ist fängt dein Fernseher an zu spinnen geht ständig aus oder macht sonst was für Sachen. Deiner Meinung nach könnte der Hersteller dann mit dem Schulterzucken und sagen Pech gehabt, kannst ja neu kaufen.

      Ich denke mal die Zeit die der Hersteller hier handeln muss sollte an den durchschnittlichen Nutzungszeitraum gebunden sein.
      Ich denke mal bei einem Fernseher wären das sicherlich gut 7-10 Jahre.

      • Das werden die Hersteller aber anders sehen. Die möchten dir am liebsten jedes Jahr ein neues Gerät verkaufen.

    • Wenn’s wenigstens so wäre. Beispiel: ich hab vor ca vier Jahren einen Kennzeichenhalter mit Rückfahrkamera per App gekauft. Seit dem letzten OS Update funktioniert die App nicht mehr und Updates gibts schon seit Ewigkeiten keine mehr. Gute 80€ in den Sand gesetzt obwohl das Auto sicher noch weitere fünf Jahre im Bestand bleibt. Und der kennzeichenhalter ja nachher auch noch okay wäre.

  • Das wird dazu führen, dass sehr viele, günstige Android-Geräte verschwinden werden.

  • Ich befürchte, daß diese Regelung dazu führen könnte, daß man so gut wie jede Software ein Abonnement abschließen muss. Zum einen weil die Hersteller diese Updates auch irgendwie finanzieren müssen. Zum anderen weil sie damit die Updatepflicht auch umgehen können. Wer kündigt, kann die Software oder das Gerät nicht mehr nutzen.

    • Wer als Hersteller einer App sowieso nicht an Updates ETS denkt macht grundsätzlich etwas falsch.
      Und Updates einzuplanen gehört ja wohl auch in die Gesamtkalkulation.

      • Bei einer 79€ App erwarte ich eigentlich keinen Lebenslangen Update Support. Eine iOS Version erwarte ich dass es funktioniert, wenn die App noch eine zweite iOS Version mit macht super aber es müssen keine 5-7 iOS Versionen sein. Da darf und soll der Entwickler ruhig wieder Updates anbieten die Geld kosten.

  • Wieso stimmen die Grünen gegen dieses Gesetz?
    Das sollte doch tendenziell die Langlebigkeit von Elektrogeräten fördern und so der Ressourcenverschwendung durch kurzlebige Geräte entgegenwirken?!

  • Wieso bindet ihr ein Video von einer „Aussprache“ ein, in der nur die rechtsextreme AfD redet?

    • Vor allem schwafelt der sich der Abgeordnete der AfD einen zurecht und am Ende enthält sich die Fraktion. Besonders eloquent die Erwiderung auf einen Zwischenruf: „Haben Sie getrunken?“ :D Man beachte allerdings die Uhrzeit (2 Uhr Nachts) und wie schnell am Ende das Abstimmungsergebnis „vorgetragen“ wird.

    • Ich möchte daran erinnern das die AFD eine demokratisch gewählte Partei ist. Ihr mögt eure Meinung dazu haben, ich bin der Meinung dass das hier aber nichts verloren hat. Es gibt ein nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung der die AFD gewählt hat. Bleibt bitte neutral! Danke!

      • Eine von dem deutschen Verfassungsschutz beobachteten Partei, dies sollte man dann doch bitte auch anmerken, in deren Reihen gerichtlich bestätigt Faschisten unterwegs sind. Daher ist Kritik hier absolut berechtigt.

      • @Blub Ihr seid doch sonst gegen das Erinnern.

      • Beobachten kann man viel. Solange kein Urteil darüber gefällt wurde, ist es eine demokratische Partei. Sonst wäre sie ja verboten.
        Dass die Gründungsväter so mancher „Altparteien“ waschechte Nazis waren, wird gerne vergessen.

        So, nun zurück zum Thema.

  • Heißt das App Developer müssen jetzt zwangsweise Updates bereitstellen?

    • Ich hoffe nicht. Ich hab selbst eine App im Store, die würde dann evtl rausfliegen. Ich verdiene damit kein Geld und für mich ist eine Pflicht für Sicherheitsupdates eine sehr große Rechtsunsicherheit. Wenn man viele Frameworks einbindet, müsste man nach dieser Logik, bei jedem Sicherheistupdate von irgend einer Komponente eine neue App kompilieren.
      Eine Pflicht für Sicherheitsupdates ist zwar gut gemeint, aber in der Praxis nie 100%ig machbar und damit ein permanentes Abmahnrisiko?

  • Oh, das wird spannend. Da werde ich vom eBook meines Reiseführers bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ein jährliches Gratis-Update verlangen. Und wenn auch nur ein einziges beschriebenes Restaurant geschlossen hat, klage ich den Verlag.

    Oder so…

    • Ein EBook ist keine Software. Der Reader allerdings schon.
      Aber ich denke das war dir klar. Konnte nicht anders.

      • Doch, eBooks gehören zu Mediendownloads und sind oben explizit erwähnt. Und das ist auch richtig. Ich hab vor Jahren mal digitale Ausgaben einer Zeitschrift gekauft, weil ich dachte, im Urlaub habe ich lieber das iPad dabei als 50 Zeitschriften. Kurze Zeit danach gab’s dann ein iOS-Update und von der Zeitschrift keine akualisierte App. All meine Zeitschriften waren weg. Und das waren 5 € pro Stück. Herzlichen Dank.

        Zumindest habe ich was gelernt und bestelle seitdem Zeitschriften wieder klassisch analog nach.

  • oh man. Dann gibt es noch mehr updates.
    mein App Store sagt so schon 159 noch nicht durchgeführte Updates

  • Da hätte der Bundestag auch eine gelbplicht für Bananen beschließen können. Ich glaube kaum das ein 200€ Android Smartphone Käufer Klage einreichen wird, damit sein Gerät länger Updates bekommt. Generell wird man Klage einreichen müssen um zu seinem Recht zu kommen. Das wird Jahre dauern bis sich etwas ändert, wenn sich überhaupt etwas ändert. Hersteller werden sich einfach vom deutschen Markt zurückziehen, weil es sich nicht mehr lohnen könnte hier sein Produkt anzubieten. Oder die werden einfach über die EU ihr Produkt nach Deutschland verschicken. Ich gehe davon aus das in Zukunft auch die Preise steigen werden, schon alleine deswegen weil sich ein 200€ Smartphone in Deutschland anzubieten nicht mehr lohnen wird. Wie eingangs erwähnt eine gelbpflicht für Bananen hätte den selben Effekt gehabt wie dieses Sinnfreie Gesetz.

    • Für solche Klagen sind die sogenannten Verbandsklagen da. Die werden zB von den Verbraucherzentralen geführt.

    • Bananen werden mit dem Update 1.0 gelb.

      Mit dem Update 2.0 beginnen sie mit weiteren Farben.

      Reagiert der Verbraucher dann nicht, beginn mit dem Update 3.0 ein weiterer Schritt in Richtung Duft- und Geschmacksveränderung.
      Meist beginnen dann die Klagen der Verbraucher.

      Einige nutzen dann jedoch noch die letzte Gelegenheit, die Banane zu essen. Andere schmeissen sie gleich weg und begehen den Tatbestand des Food Waste.

    • Naja, aus anderen EU Ländern wohl nicht. Denn alle EU Länder müssen ein vergleichbares Gesetz verabschieden:
      „So setzt der Gesetzentwurf die europäische Warenkauf-Richtlinie in deutsches Recht um …“

    • Du hast recht. 200 € Smartphone ist ja noch was. Aber bestell doch mal über Amazon ein digitales Mikroskop mit App-Anbindung. Oder ein ferngesteuertes Auto. Spätestens beim nächsten iOS-Update hast du Elektroschrott. Im besten Fall gibt’s den Chinesischen Hersteller noch, der jetzt aber Fahrradlampen produziert. Im Worst Case ist der Anbieter weg und/oder unter neuem Namen aktiv. In jedem Fall: Versuch den mal zu verklagen!

      Und das muss ja gar nicht mal irgendein dubioser Chinesische Anbieter sein. Wenn Peter Müller eine kleine, feine App programmiert hat, dann aber einen echten Job gefunden hat und diese ganze App-Geschichte mehr Arbeit als irgendwas anderes gekostet hat, dann gibt’s den auch nicht mehr. Willst du den für seine 1-€-App verklagen? Ich hatte mal so eine super tolle, weil einfache und aufgeräumte Tracking-App für GPS. Nach ein paar Jahren gab’s die schon nicht mehr (lief aber immer noch weiter). Und jetzt mit iOS 14 war dann komplett Schluss. Klar gibt’s andere Tracking-Apps, aber die sind entweder aufgebläht oder sehen aus wie Windows 3.1 … Sehr schade.

  • Wieder einmal erfrischend, wie Nichtjuristen über Gesetze urteilen. Tja, Schuster bleib bei deinen Leisten… oder anders, nicht jeder der Google bedienen kann ist gleich auch Fachmann zu jedem Thema. Aber was will man heute noch erwarten. Erst hatten wir 82 Millionen Virologen, regelmäßig gefühlt ebenso viele Bundestrainer…

  • Irgendwie Unglaubwürdig dass bei allen Kategorien der Update Anteil exakt gleich 0,12 sein soll…

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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