Mobilfunkgarantie und Kombinationsmodell
Bundesnetzagentur: Neue Vorgaben zum Zahlen per Handyrechnung
Zum Monatsanfang sind die von der Bundesnetzagentur festgelegten, neuen Vorgaben zum Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung in Kraft getreten.
Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
- eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell). - Für Abo-Dienste gilt ein zwingender Einsatz des Redirects. Im Kombinationsmodell wird bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren darauf verzichtet. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.
Die Bundesnetzagentur weist entsprechend auch darauf hin, dass Mobilfunkanbieter sich mit Beanstandungen ihrer Kunden auseinandersetzen und prüfen müssen, ob die Forderung berechtigt ist. Die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss zu sperren, kann eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung darstellen. Im Zweifel sollen sich Verbraucher auf die sogenannte Mobilfunkgarantie berufen.
Für Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, steht unter www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an zudem ein Beschwerdeformular bereit.