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800 Watt, Schukostecker, kleine Anmeldung

Balkonkraftwerke: Einfacheres Regelwerk wird erarbeitet

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86 Kommentare 86

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE), eine der größten Technologie-Organisationen Europas, will die Regeln für den Betrieb und die Installation so genannter Balkonkraftwerke vereinfachen und hat diesbezüglich ein Positionspapier vorgestellt, das die bisherigen Anforderungen zusammenstreichen und vereinfachen soll.

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Steckerfertig bis 800 Watt

Das Positionspapier (PDF-Download) sieht unter anderem vor die Bagatellgrenze auf eine Leistung von 800 Watt zu erhöhen. Die genehmigungsfreie Installation von Solar-Kleinstanlagen in Privatwohnungen würde damit von aktuell 600 Watt um 200 Watt angehoben werden.

Zudem fordert der VDE neue Standardisierungen was steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen angeht. Neue Normen sollen es Anbietern ermöglichen zertifizierte, steckerfertige Gesamtsysteme zum Kauf anzubieten.

Aktuell müssen sich Verbraucher die Balkonkraftwerke häufig noch aus den benötigten Einzelkomponenten selbst zusammenstellen. Entscheiden oft also in Eigenregie über die Zusammensetzung von Photovoltaik-Panelen, Wechselrichter und Verkabelung.

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Geht es nach der VDE sollen zukünftig die fertigen Gesamtsysteme „von der Stange“ gekauft werden können.

Ein Balkonkraftwerk mit App-Anbindung haben wir uns auf ifun.de im vergangenen Sommer angeschaut:

Duldung des Schukosteckers

Gewünscht ist zudem die Duldung des klassischen Schukosteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 Watt. Bislang sind Verbraucher dazu aufgerufen die Balkonkraftwerke mit sogenannten Wieland-Anschlusskabel mit dem eigenen Stromnetz zu verbinden.

Auch die Anmeldung der Balkonkraftwerke soll vereinfacht werden. Private Betreiber von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen sollen sich nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen, die Netzbetreiber sollen ihrerseits dann einen Zugriff auf die Daten erhalten.

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11. Jan 2023 um 13:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Die Lobby hat doch soooooo lange festschreiben lassen, dass eine Anmeldung unerlässlich sei. Also zeigt sich wieder: der Steuerzahler wird wieder nur verarscht.

    • Ist doch einfach:
      – Netzbetreiber informieren
      – wenn nötig, dann tauscht der kostenlose den Zähler
      – Anlage in Betrieb nehmen
      – Meldung beim MStReg

      Größere Anlagen stellen ein Risiko dar – entsprechend nur vom Elektriker in Betrieb zu nehmen. Hier ist auch das Finanzamt zu informieren- oder ein Gewerbe anzumelden wenn man möchte.

      Wenn das schon zu schwierig ist, wie schafft man es sonst durchs Leben?

      • Oder einfach das Ding in die Steckdose stecken und fertig.
        Deinen Fön meldest ja schließlich aich nocht an.

      • Sehr ich auch so

      • Wann sollte ein Zählertausch denn nötig sein? Die Kosten eines Zählertauschs werden durch den Netzbetreiber nie wieder eingespielt. Folge für den Besitzer der Balkonsolaranlage: Der ins Netz eingespeist Strom wird nicht vergütet aber von dem Stromanbieter durch dessen Zähler er letztendlich fließt zu vollem Preis an dessen Kunden verrechnet. Völlig legal. Geht’s noch?

      • Wenn Du noch einen alten analogen Zähler hast, dann läuft er rückwärts bei Einspeisung. Daher der Austausch.

    • Gäääähn! Was ist den daran schwer? Man, man, man …

  • Gibts auch eine Aussage, wenn man schon eine PV Anlage hat und zusätzlich ein Balkonkraftwerk errichten will?

    • Die Frage habe ich mir auch gerade gestellt, denke aber, dass da keine zusätzlichen Punkte zu beachten sind. Naja, abwarten, was die Regelung genau sagt. Ich verstehe sowieso nicht genau, wieso solche Minileistungen angemeldet werden müssen. Da wird doch zu 99% nie eine Überschusseinspeisung stattfinden. Letztlich merkt ‚das Netz‘ doch nur, dass ich etwas weniger verbrauche.

    • Das ist ganz klar geregelt, bei bestehender PV Anlage darf kein Balkonkraftwerk einfach dazu verwendet werden. Es ist aber möglich ein Balkonkraftwerk über einen Solateur installieren und vor allem Anmelden zu lassen.

    • Aktuell muss bei bestehender PV-Anlage (bzw. anderer Erzeugungsanlage) für jede weitere Anlage die vollständig Anmeldung durchlaufen werden (Einreichung der vollständigen Unterlagen durch ein Elektroinstallationsbetrieb). Die vereinfachte Anmeldung für „steckerfertige“ PV-Anlagen gilt aktuell nur bis 600Wp je Anschlussnutzeranlage (Zähler).

    • Wird auf die bestehende Anlage drauf gerechnet. Steuern gelten dann die selben. Sofern man unter den seit 2023 geltenden 30kWp bleibt also recht einfach. Gilt vor dem Finanzamt als EINE Anlage. Marktstamm keine Ahnung, wissen andere hier sicher besser

  • Lol. Die können sich mal f…

    Ich hab seit nem Jahr 740 Watt auf dem dach liegen. Produziert gut 150kw im Jahr. Angemeldet hab ich den Ranz nicht.
    Läuft seit Tag eins über schuko.
    Yolo.

    • Top Beitrag, ein gutes Gefühl, Leute wie Dich in unserer Gemeinschaft zu wissen!
      Ich fahre immer bei Rot über die Ampel. Weil ich so viel schlauer bin als alle anderen und bessere Augen habe, gelten die Gesetze zu roten Ampeln für mich nicht.

      • VDE hat nix mit Gesetze zu tun. Sie sprechen Empfehlungen aus.

      • Wenn man keine Ahnung hat. Schau halt nach was Gesetz ist. Schuko ist erlaub. Selbst bauen ist erlaubt (ich bin übrigens Elektriker)
        Einzig die Anmeldung fehlt. Und den Mist mach ich evtl irgendwann mal wenn ich Bock hab.. oder nicht

      • In Brandenburg ist Wieland vorgegeben und VDE hat quasigesetzlichen Status. Danke Föderalismus, ein Hoch auf die Lobby

      • Wo steht denn das?

      • Oben drüber? Hut ab! ;-p

      • Wahrscheinlich nutzt Du zu Hause auch einen Toaster oder Fön oder Heizlüfter oder ähnliches.
        Hat alles mehr Leistung als sein Balkonkraftwerk und ist seltsamerweise legal ohne die Last anmelden zu müssen.

      • Gut dich in unserer Gemeinschaft zu wissen! Ich liebe den Vergleich zwischen Stromproduktion und 3t + bei x kmh. :-)

    • Ich nehm die Dinge auch in der Regel wie du selbst in die Hand und entscheide was vertretbar ist. Wenn deinem Bauamt langweilig wird gehen die gerne mal auf Google Maps und schauen sich um. War bei uns mit der Garagenbedachung so, wegen der Entwässerung. Ich hasse sie und bin jetzt selbst der Bedenkenträger. Ich würde es immer von der zu erwartenden Strafe abhängig machen. ;-)

      • Wenn die Anmeldung vereinfacht wird, kann ich das immer noch machen :)

      • Keine Ahnung wegen baurechtlicher Vorschriften. Bei Google Maps sieht man aber jedenfalls nicht, ob sie auch angeschlossen sind und deswegen angemeldet werden müssen. Viele haben sie bestimmt nur, weil sie toll aussehen….

      • Eine Insel Anlage muss man nicht anmelden. Nur die Panels sagen erstmal gar nix aus.

    • Na dann viel Spaß, wenn das mal raus kommt oder mal was brennt!

    • Ist ja ein Schnäppchen bei 150KW im Jahr. Dann rechnet sich das für dich nach 10 Jahren Betrieb. Glückwunsch. Da zahle ich lieber meinen Strom und verschandele mir nicht den Balkon.

      • Blödsinn. Bei dem was ich bezahlt hab rechnet sich das in 4 jahren

      • Robert: du produzierst dann aber auch mehr als 150 KWh im Jahr, was auch vollkommen normal sein sollte ;)

      • Mach das. Aber nicht weinen, wenn der Strompreis für Dich steigt, weil ich weniger davon brauche und die Energiebetreiber sicher nicht “tja, gehen wir eben mit weniger Gewinn in die Bilanzen” sagen. Wie beim Elektroauto und den Mineralölkonzernen. Es bezahlt die Zeche, wer nicht genug Geld hat, frühzeitig die Weichen zu stellen. Wenn man wie Du trotz ausreichender Finanzen nicht mitmacht: LOL

      • Pforte60: 150 KWh im Jahr sind für 740 Wp auch viel zu wenig, eigentlich sollte man schon das 4fache rausholen können und dann rechnet es sich natürlich auch schneller.

    • Hm, dann hast du eine ungünstige Lage oder einen zu steilen Winkel.
      Ich hab eine 600 Watt Anlage und schaffe ca. 620 kWh im Jahr.

    • Bei mir etwa 450kwh im Jahr. Bezahlt in ca. 4 Jahren!
      Schuko Stecker ist nicht verboten. Wieland lediglich von der VDE als Norm definiert. Schuko ist in seiner Funktion, gemeinsam mit dem Wechselrichter, der wenn er spannungslos ist den Strom sperrt, so dass auf dem Stecker keine Spannung anliegt wenn er gezogen ist, geeignet. VDE ist lediglich eine Norm, kein Gesetz!

    • Das funktioniert immer so lange, bis mal die Versicherung nen Brand nicht bezahlen will :)

      • Das hat aber grundsätzlich nichts mit einer Anmeldung oder Nichtanmeldung zu tun…..

      • Boah ihr seid so deutsch, da möchte man speien

      • Alles gut ausgebildete Spitzel, über Jahre lang konditionierter Neid und schon hast du Sie in der Gesellschaft und machen die Arbeit für den Staat;)

      • Eine Stärke muss Deutschland neben Stänkern halt noch haben. Autos, Ingenieurwesen, Denken und Fußball is halt nicht mehr seit paar Jahren. Aber sicher findet die junge Generation endlich mal eine neue gute und produktive Stärke.

      • Rauchmelder vergessen, wa ?

    • Das machen bei den kleinen Balkonmodulen doch fast alle so. Ich müsste auch auf einen modernen Stromzähler wechseln, den der Anbieter an mich vermietet. Den Hickhack spare ich mir.

      • So sieht’s aus digga

      • Falsch! DU musst nicht wechseln! Dein Anbieter entscheidet das. Wenn du kein Zähler mit Rücklaufsperre hast, sparst du auch noch bei der Einspeisung. Wenn sich das der Anbieter entgehen lässt … sein Problem.

    • Du meinst wohl 150 kWh – das wäre recht wenig Ertrag. Ich hab in ’22 bei 200W Peak 175 kWh erzeugt (SW-Ausrichtung ohne Verschattung) und nur die Hälfte selbst verbrauchen können.

  • Endlich mal ein guter Vorschlag um etwas zu vereinfachen.

  • Ich kaufe mir noch 2 Panel für die Laube und einen Mini WR, den hänge ich per Schuko ans System. Habe eine Bestandsanlage und melden tue ich da nichts… Interessiert da hinten niemanden

  • Wie ist die lage wenn ich zwei Balkonkraftwerke installiere und jeweils eine getrennt Leitung und getrennte Sicherung verwende. Muss dann der Elktriker kommen?

    • 600W pro Zähler sind erlaubt- darüber muss der Elektriker das abnehmen, etc.

    • Als Elektriker kann ich dir sagen, dass mehr als 1000 Watt problematisch für deine Leitungen sind. Also lass es

      • Hilf mir. Warum sollte das problematisch sein? Er verlegt zwei Leitungen zum Sicherungskasten. Ist kein Abnehmer da, wandert der überflüssige Strom ins Netz. Sind Abnehmer da, nehmen diese den Strom.
        Wenn ich zwei Wasserkocher oder Ähnliches gleichzeitig betreibe, bekomme ich ja auch keine Probleme.
        Ich würde es gerne verstehen, wo es zu Problemen kommen kann.

  • Dann sind bald massenweise günstige 600W Wechselrichter bei Kleinanzeigen zu finden :-)

  • Ich wollte mir auch eine PV Anlage aufs Dach packen. Allerdings auf die Nebengebäude mit Flachdach. Geht leider nicht weil da überall Bitumen drauf ist. Das Hausdach ist wegen Gauben ungeeignet. Gibts da irgendwas was man auf den Bitumen drauf machen kann? Oder hilft nur die komplette Dacheindeckung tauschen?

  • Wieland ist nicht die einzigste Lösung….
    Schonmal über Festinstallation mit Wago Klemmen nachgedacht?

  • Der ganze Müll muss weg. Es geht dem Staat nichts an was ich in meinem Haus mache.

  • In NL drehen sich die Zähler rückwärts, wenn man einspeist.
    Hier musst n Zähler wechseln, wenn du einen Generator betreibst. Sagt doch eigentlich schon alles.
    Bestes Deutschland der Konzerne, das wir je hatten.

  • War auch bis jetzt nicht schwierig.

    Wo sehen denn alle ein Problem?

  • Mein Netzbetreiber energis verlangt mit der Anmeldung, einen Energiestecker ( Wieland) einzubauen. Ist das rechtens?

  • Jaja, der alte Zähler wird kostenlos getauscht……leider steigt die Grundgebühr des Stromtarifes bei mir dann von 85€ auf 220€……..da lohnt sich die Balkonanlage so richtig.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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