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Aus dem Patent- und Markenamt: „App“ und „Apps“ in Wort- und Bildmarken

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Gestern Abend hat es uns kurz in das Register des deutschen Patent und Markenamtes „DPMA“ verschlagen und obwohl wir die Liste der aktuellen Schutzanträge eigentlich aus Gründen aufgesucht haben, die sich weder mit Apple noch mit dem iPhone verbinden lassen, hat uns jeder zweite Klick in dem Verzeichnis genehmigter und beantragter Marken doch an eines unserer Lieblingsthemen erinnert. Apps, Apps, Apps. Soweit das Auge reicht.

Kurz: Die unverhältnismäßig große Zahl an Markenschutzanträgen die direkt oder indirekt dem Schlagwort „Apps“ zuzuordnen sind, hat zu den folgenden, komplett unsortierten, Observationen geführt:

  • Vodafone schützt sich „Vodafone Best-of-Apps“. Die am 13. Januar 2011 in das Register eingetragene Wortmarke (noch kann widersprochen werden) wurde direkt durch die „Vodafone D2 GmbH“ beantragt und beansprucht den Markenschutz in den Kategorien 35, 38 und 42. Die klassische Auswahl für Online-Angebote, Soft- und Hardware.

  • O2 hingegen sichert sich die Wort- und Bildmarke „o2 App Finder. Eintragungsdatum im Register: Der 25. Oktober 2010.
  • Wortspiele soweit das Auge reicht: Schon beim Blick in die tagtägliche Medien-Berichterstattung lassen uns Wortschöpfungen wie „Appzocke“, „Appsolut“ oder „Appgebrüht“ regelmäßig mit dem Kopf schütteln und auch beim DPMA-Register sind die kleinen Wortkombinationen überaus beliebt: Angefangen bei Marken-Anmeldungen wie „App zum Arzt„, „App an die Arbeit“ oder „App in den OP“ über weniger kreative Slogans wie „App-Geht’s“ und „App-O-theke“ bis hin zu ganzen Firmen-Claims wie der von den Gelben Seiten als schützenswerte Marke eingereichte Spruch „Als Buch. Im Web. Als App.“ bietet das DPMA App-Marken soweit das Auge reicht.

  • Samsung. Der Smartphone-Hersteller darf im Kreis der Wortmarkeninhaber nicht fehlen. Anfang Februar geschützt: APP UP YOUR LIFE!
  • Nicht elektrische Rasierapparate: Ein Zufallsfund. Die haftungsbeschränkte App Store UG aus Bensheim hält die Wort-Bildmarke „App Store“ für die Produktkategorie: Nicht elektrische Rasierapparate.

Abschließend wollen wir unterstreichen, dass das deutsche Patent und Markenamt wirklich gute Arbeit zu leisten scheint, wenn es um die immer wieder eingereichten Sinnlos-Anmeldungen geht. Mit Ausnahme der „APP GmbH“ (Stellenvermittlung und Mitarbeiter-Service) wurden alle Versuche, nur die Dreibuchstabenkombination „App“ als Marke eintragen zu lassen, abgelehnt.

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07. Feb 2011 um 14:19 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Naja wer es braucht. Man kann es nach meiner Meinung auch übertreiben. Vielleicht lässt sich Apple auch bald die Wordmarke „App zum iPhone“ schützen.

  • Apple könnte sich auch das Wort App an sich als Bestandteil des Firmennamens schützen lassen :-D

  • Ihr habt Euch doch beim letzten Wort bestimmt verschrieben. Es sollte doch wohl „appgelehnt“ heissen. LoL

  • App und zu habe ich das Gefühl, dass hier das Wort App appsichtlich für Spasswörter missbraucht wird. Ich persönlich finde das ziemlich appgedroschen!

    Werde nun meinen Computer appschalten und mich erstmal wieder appregen!

  • Alles „Appoholiker“ ;)
    auch was zum patentieren find ich.

  • Die Spinnen die Römer…hust^^
    Wie Facebook die sich das Wort „Face“ haben patentieren lassen. Wenn man sonst keine Sorgen hat…..

  • Ham das nich sowieso die Schweizer erfunden mit Ihrem App-enzeller Käse?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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