Hardware-Diagnose per E-Mail
AppleCare+: iPhone-Versicherung teils erst nach Geräteprüfung
Wie in jedem Jahr bietet Apple den Käufern der neuen iPhone-Generation auch in diesem Jahr eine Gnadenfrist von 60 Tagen an, innerhalb derer sich die optionale Zusatzversicherung AppleCare+ kaufen und das iPhone so gegen versehentliche Beschädigungen absichern lässt.
Neu in diesem Jahr ist erstmals auch die Möglichkeit das iPhone 13 gegen Diebstahl und Verlust zu versichern.
Die Werbetrommel für die Zusatzversicherung rührt Apple direkt in den Einstellungen des iPhone -Betriebssystems. Hier prangt ein kleiner Hinweis auf den derzeit noch möglichen Abschluss der Zusatzversicherung, die entweder im monatlichen Abo oder mit einer pauschalen Zahlung für zwei Jahre im Voraus gekauft werden kann.
Der Hinweis auf die Verfügbarkeit der Versicherung wird viele Anwender zum Nachdenken motivieren. Der monatliche Versicherungsschutz von gerade mal 12 Euro wirkt verglichen mit der Pauschale, die beim Bruch der Glasoberfläche für ein Austausch-Display entrichtet werden muss (beim iPhone 13 Pro satte 311,10 Euro) geradezu marginal. Aber wer bezahlt schon gerne für eine Versicherung?
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Pfiffige Anwender könnten zumindest in den ersten 60 Tagen auf die Idee kommen, die Zusatzversicherung noch schnell abzuschließen nachdem das eigene iPhone schon einmal aus der Hand geglitten und Kontakt mit dem Steinfußboden in der Küche gemacht hat. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Apple ist inzwischen dazu übergegangen die Geräte von an der Versicherung interessierten Kunden durch eine gesonderte Diagnose-Sitzung zu scheuchen.
Welche Systemparameter Apple hier konkret prüft, ehe der Kauf der Zusatzversicherung zugelassen wird, behält das Unternehmen zwar für sich, es ist jedoch davon auszugehen, dass besonders starke Erschütterungen oder ein zwischenzeitliche Wasserkontakt (diesen registriert das iPhone schon seit einigen Jahren) den spontanen Abschluss der Zusatzversicherung unterbinden.
Solltet ihr grundsätzliches Interesse an der Zusatzversicherung haben, dann wartet also nicht bis es zum Schaden kommt. Der Versuch diese dann noch nachträglich abzuschließen ist zum Scheitern verurteilt.