Verlust und Diebstahl mit 129-Euro-Pauschale
AppleCare+: Beim iPhone nun auch mit Verlust- und Diebstahlschutz
Apples optionale Zusatzversicherung, die stets beim Geräteneukauf angebotene Zweijahres-Police AppleCare+, ist nun auch in einer Variante mit Absicherung gegen Diebstahl und Verlust des eigenen Gerätes erhältlich.
Die Garantieerweiterung, die neben dem vorrangigen Support auch Schäden am Display, defekte Verschleißteile wie Akkus und andere unabsichtliche Beschädigungen abdeckt, wird nun auch als „AppleCare+ für iPhone mit Diebstahl und Verlust“ angeboten.
Beide Versicherungsoptionen lassen sich dabei sowohl mit jährlicher als auch mit monatlicher Zahlung buchen und unterscheiden sich nur geringfügig voneinander. Während die reguläre AppleCare+-Police 229 Euro für 24 Monate beziehungsweise 11,49 Euro pro Monat kostet, wird AppleCare+ für iPhone mit Diebstahl und Verlust für 289 Euro pro 24 Monate beziehungsweise 14,49 Euro pro Monat angeboten.
Zusatzgebühren bei Inanspruchnahme
Zusätzlich zur pauschalen Versicherungsgebühr verlangt Apple weiterhin Zusatzgebühren, die bei der Inanspruchnahme der Versicherung aufgerufen werden. Für Schäden am Display oder auf der Glasrückseite werden einmalig 29 Euro fällig, für alle anderen unbeabsichtigten Beschädigungen einmalig 99 Euro. Wurde das iPhone verloren oder gestohlen, so kostet das Austauschgerät einmalig 129 Euro.
Rechenbeispiel: iPhone 13 Pro
Schauen wir uns das iPhone 13 Pro mit 128 GB Speicher für 1149 Euro an. Wer hier „AppleCare+ für iPhone mit Diebstahl und Verlust“ abgeschlossen hat, hat im Verlustfall 418 Euro (289 Euro für die Police + 129 Euro Zusatzgebühr) für ein Ersatzgerät bezahlt – also knapp ein Drittel des Neupreises.
Im Kleingedruckten: Maximal zwei Ansprüche
Im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen (hier einzusehen) beschränkt Apples Versicherungspartner, die AIG Europe S.A., die Inanspruchnahme der Versicherung auf maximal zwei Fälle pro Jahr. Im Fall eines Diebstahls wird eine Polizei-Anzeige vorausgesetzt. Um einen Verlust geltend zu machen muss die System-Funktion „Mein iPhone suchen“ dauerhaft aktiviert gewesen sein:
„Während des Versicherungszeitraums können innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum maximal zwei Ansprüche wegen unabsichtlicher Beschädigungen und zwei Ansprüche wegen Diebstahl oder Verlust geltend gemacht werden.“