Debitkarte mit 1000 Euro-Nutzungsgrenze
Apple Pay: Die Bedingungen der Deutsche Bank Card Virtual
Gekennzeichnet mit dem Gültigkeitstermin „Stand: Dezember 2018“, liegt der aktuellen, erst am Donnerstag aktualisierten Version der offiziellen Deutsche Bank-App ein Dokument bei, das mit Blick auf den bevorstehenden Deutschland-Start des Bezahldienstes Apple Pay ruhig genauer unter die Lupe genommen werden darf.
Die Datei trägt die Überschrift: „Bedingungen für die Deutsche Bank Card Virtual (Debitkarte) für Apple Pay“.
Aus der App: Die Deutsche Bank Card Virtual
So informiert die Deutsche Bank in dem sechsseitigen Dokument nicht nur über die tägliche Nutzungsgrenze sondern führt auch an, worin genau sich die „Deutsche Bank Card Virtual“ von der bereits verfügbaren Debitkarte, der „Deutsche Bank Card Plus“ unterscheidet:
[…] Die von der Bank ausgegebene Deutsche Bank Card Virtual ist eine Debitkarte, welche dem Kunden ausschließlich virtuell auf einem mobilen Endgerät zur Nutzung von mobilem Bezahlen via Apple Pay bereitgestellt wird. Zur Nutzung von Apple Pay werden mit dem Debitkarteninhaber gesonderte Bedingungen vereinbart. Der Kunde wird nach der Bestellung weder eine physische Debitkarte noch die vollständige Debitkartennummer oder eine PIN erhalten.
Der Debitkarteninhaber kann die Debitkarte im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des Mastercard-Verbundes an allen Point of Sale Terminals mit Mastercard kontaktlos Akzeptanz einsetzen, sofern das mobile Bezahlen aktiviert wurde. Des Weiteren ist es möglich, die Debitkarte nach Hinzufügen zu Apple Pay im Online Handel einzusetzen, sofern dieser die Bezahlvariante Apple Pay anbietet. Die Vertragsunternehmen sind an den Akzeptanzsymbolen von Mastercard sowie Apple Pay zu erkennen. […]
Zur „Finanzielle Nutzungsgrenze“ heißt es in Punkt 6, Absatz 2 der Bedingungen:
Sofern die Nutzungsgrenze nicht vorher erreicht wird, ist mit der Debitkarte ein tägliches Verfügungslimit von 1.000, – Euro möglich.
Punkt 13 und 14 behandeln das Kündigungsrecht. Während die Deutsche Bank den Debitkartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen kann, müssen die Karteninhaber keine Frist wahren:
Der Debitkarteninhaber kann den Debitkartenvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Bereits im Oktober tauchten die ersten Apple Pay-Werbegrafiken der Deutschen Bank auf, die sich wie alle anderen bislang bestätigten Teilnehmer zur Stunde auf den offiziellen Startschuss des Bezahldienstes vorbereiten wird.