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Einigung zeichnet sich ab

App-Store-Vorgaben: EU offenbar mit Apples Anpassungen zufrieden

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20 Kommentare 20

So wie es aussieht, ist die Europäische Union mit den zusätzlich von Apple vorgenommenen Anpassungen an seinen Entwicklerrichtlinien nun zufrieden. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass die Neufassung in Kürze grünes Licht von der EU erhalten soll, die finale Entscheidung sei allerdings noch nicht gefallen.

Finale Entscheidung steht aus

Ob Apples Änderungen den Anforderungen des DMA genügen, wird derzeit noch durch die Europäische Kommission geprüft. Ein Sprecher der EU-Wettbewerbsbehörde ließ gegenüber Reuters verlauten, dass weiterhin alle Optionen offenstünden und der Vorschlag des Unternehmens noch bewertet werde. Sollte sich die EU doch noch umentscheiden, drohen Apple happige tägliche Bußgelder, die bis zu fünf Prozent des weltweiten durchschnittlichen Tagesumsatzes betragen könnten – das sind geschätzte 50 Millionen Euro pro Tag.

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Die Forderungen der EU orientieren sich an den im Gesetz über digitale Märkte (DMA) vorgegebenen Richtlinien für App-Store-Angebote in Europa. Das Gesetz soll unter anderem dabei unterstützen, marktbeherrschende Plattformen stärker zu regulieren. Auf Grundlage dieser Vorgaben hatten die Wettbewerbshüter Apple vorgeworfen, App-Entwickler durch technische und vertragliche Vorgaben daran gehindert zu haben, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des App Store aufmerksam zu machen.

Mehr Freiheiten für externe Angebote

Mit einer Ende Juni veröffentlichten Anpassung seiner Richtlinien für Entwickler hat Apple auch auf eine im April von der EU-Kommission verhängte Strafe in Höhe von 500 Millionen Euro reagiert. Apple hat darin nicht nur die Gebühren für innerhalb des App Store getätigte Käufe gesenkt, sondern auch den Kostenrahmen für Angebote außerhalb des App Store überarbeitet. Hier ist nun abhängig von der beanspruchten Leistung eine Gebühr zwischen 5 und 15 Prozent vorgesehen. Zudem könnten Entwickler künftig unbegrenzt viele externe Links innerhalb ihrer Apps nutzen, um auf alternative Zahlungswege hinzuweisen.

22. Juli 2025 um 20:22 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    20 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Na, wer will heute der erste sein beim fröhlichen EU-Bashing?

  • Uuuj, vielleicht gibt es ja dann bald iPhone-Mirroring ^^

      • Er spielt auf das lächerliche Gerücht hin das es Apple zurückhält wegen der EU Auflagen. Was ja eben nicht so ist. Aber Klatschnachrichten verbreiten sich schneller schneller als Fakten.

      • Woran liegt es denn dann?
        Bitte mit Quellen…

      • Danke, offenbar weiß der Franz da mehr. Will aber nicht sagen woher, alternative Fakten und so oder Cliffhanger oder man weiß es nicht

      • @Luki
        Das iPhone-Mirroring ist in der EU gegenwärtig gesperrt, da Apple vor regulatorischer Unsicherheit im Zusammenhang mit dem EU Digital Markets Act zurückscheut. Hierdurch möchte das Unternehmen verhindern, dass es zu weitreichenden Verpflichtungen gegenüber Wettbewerbern kommt oder technische Vorgaben die Nutzererfahrung beeinträchtigen könnten

    • Apple hat angekündigt, die neue iPhone-Mirroring-Funktion (macOS Sequoia & iOS 18) nicht in der EU auszurollen – und viele wittern sofort eine Ausrede. Doch die Wahrheit liegt tiefer: Es geht um den Digital Markets Act (DMA) – und dessen Anforderungen an sogenannte Gatekeeper.

      Der DMA fordert explizit, dass große Plattformbetreiber wie Apple Drittanbieter nicht diskriminieren dürfen. Das bedeutet unter anderem: Interoperabilität, also die Öffnung von Funktionen wie iPhone-Mirroring auch für andere Systeme – etwa Windows oder Android. Apple wiederum sieht darin einen massiven Eingriff in seine Datenschutz- und Sicherheitsprinzipien.

      Apple schreibt:
      „Aufgrund der Anforderungen des DMA war es uns nicht möglich, iPhone Mirroring, SharePlay Screen Sharing-Verbesserungen und die neuen Verbesserungen der Bildschirmfreigabe nicht mit EU-Nutzern zu teilen. Diese Funktionen setzen auf eine enge Integration von Hardware und Software, was durch die DMA-Regularien nicht in der beabsichtigten Weise möglich ist.“

      Apple befürchtet offenbar, durch den DMA dazu gezwungen zu werden, sensible iPhone-Daten über externe Plattformen zu teilen – etwa Benachrichtigungsinhalte, App-Nutzung, WLAN-Daten oder Bildschirmzugriffe.

      Die Entscheidung, das Feature vorerst zurückzuhalten, ist also kein Boykott, sondern ein taktisches Abwarten. Solange unklar ist, wie weit die „Interoperabilitäts“-Pflicht in der Praxis reicht, will Apple keine Türen öffnen, die es später nicht mehr schließen kann.

      Ob das nutzerfreundlich ist, sei dahingestellt. Doch es zeigt deutlich: Der Konflikt zwischen Regulierung und Innovationsanspruch ist real – und betrifft längst nicht nur das App-Tracking.

  • Wie letztens hier gelesen… die EU hat vor Trump und den Zöllen doch Respekt.
    Plötzlich sind sie durchaus zufriedenzustellen und gehen einen Schritt auf Unternehmen und die USA zu… ein Schelm wer Böses dabei denkt.

  • Wer ist die EU? … eine Vereinigung von Menschen die nicht demokratisch gewählt wurden… no more comments!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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