Gericht bestätigt Sonderbehandlung
App-Rabatte im Supermarkt: Grünes Licht für Zwei-Kassen-Gesellschaft
Rabatte, die ausschließlich über eine Smartphone-App verfügbar sind, bleiben im deutschen Einzelhandel voraussichtlich zulässig. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg deutete sich an, dass eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Discounter Netto keine Aussicht auf Erfolg hat.
Hintergrund ist eine Werbeaktion, bei der ein Preisnachlass nur über die App des Unternehmens eingelöst werden konnte.
Preisnachlass nur über die App
Nach Einschätzung des Gerichts liegt darin keine unzulässige Benachteiligung. Die App stehe grundsätzlich allen Nutzern ab einem bestimmten Alter zur Verfügung. Händler seien nicht verpflichtet, ihre Angebote an die individuellen Möglichkeiten einzelner Kundengruppen anzupassen. Auch der Zugang zu Rabatten könne unterschiedlich bewertet werden. Digitale Anwendungen könnten für einige Nutzergruppen sogar einfacher zugänglich sein als klassische Werbemittel.
Die Verbraucherschützer sehen das anders. Sie argumentieren, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen faktisch ausgeschlossen würden, etwa wenn kein geeignetes Gerät vorhanden ist oder die Nutzung von Apps nicht möglich ist. Entsprechend fordern sie, dass Preisnachlässe grundsätzlich für alle Kunden zugänglich sein sollten.
Apps steuern Kaufverhalten
Die aktuelle Entwicklung knüpft an frühere Kritik an, über die wir bereits berichtet haben. Demnach dienen Supermarkt- und Discounter-Apps nicht nur der Bereitstellung von Coupons, sondern auch der gezielten Steuerung des Einkaufsverhaltens. Studien zeigten zuletzt, dass sich viele Nutzer durch App-Angebote zu zusätzlichen Käufen verleiten lassen. Gleichzeitig fällt die tatsächliche Ersparnis im Durchschnitt vergleichsweise gering aus.
Umfrage „Welche Supermarkt-Apps verwenden Sie?“ (Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent)
Auch aus Sicht des Handels sind Apps ein zentrales Instrument geworden. Sie ermöglichen es, Kunden besser kennenzulernen und Angebote gezielt auszuspielen. Der Handelsverband Deutschland verweist darauf, dass die Grundpreise weiterhin für alle Kunden gelten und zusätzliche Rabatte als optionales Angebot zu verstehen sind.
Parallel zu dem Verfahren in Bamberg bereitet der Verbraucherzentrale Bundesverband weitere Klagen vor. Verfahren gegen andere Discounter wie Penny und Lidl sind bereits in Planung.


Mal sehen, was der BGH dazu sagen wird. Im Zweifel ist hier die Bundesregierung oder die (ach so böse) EU gefordert.
Ich sehe insbesondere die Tatsache als kritisch an, dass den Nutzern selten bekannt und bewusst ist, dass über die Apps Ihr Kaufverhalten gezielt ausgespäht und zur Manipulation verwendet wird.
Und an alle, die jetzt gleich sagen werden: „Ich lasse mich nicht manipulieren, ich weiß genau was ich kaufe und was nicht“
Diese Apps und andere Dinge wie Temu etc. (Und auch klassische Werbung) gibt es nur, weil wir Menschen ALLE leicht manipulierbar sind! Um so mehr Händler vom konkreten Kunden wissen, umso leichter lässt er sich steuern.
War doch von Vorhinein klar. Märkte sponsern und alle geben nach auch Gerichte
Vorhinein? Und der Rest: Ja, klar.
Vollkommen richtige Entscheidung. Wer sich – aus welchen Gründen auch immer – dafür entscheidet kein Smartphone mit App Anbindung zu nutzen, tut dies freiwillig. Und ist wohl in der absoluten Minderheit.
Und das Argument „Aber die Älteren“ zieht auch nicht. Auch diese Generation hat inzwischen zum weitaus größten Teil ein Smartphone.
Es gibt Dinge bei denen der Verbraucherschutz sehr notwendig ist – dieser Punkt gehört für mich nicht dazu !
Leider ist die Benutzung der App aber mit der Tatsache verbunden, dass hier die angeblichen Rabatte mit der Preisgabe von personenbezogenen Daten verbunden ist. Somit besteht schon ein gewisser Zwang bei der Nutzung der App. Also entweder müssen die Betreiber der App dazu gerichtlich gezwungen werden dies auch an prominenter Stelle genauso zu erklären, oder sie müssen die Benachteiligung für die Kunden aufheben, die Ihre Daten nicht preisgeben wollen. Aber der Unsinn, dass behauptet wird, hier handelt es sich um Rabatte muss endlich aufhören! Das ist ein klassischer Daten gegen Rabatt Deal, der auch genauso bezeichnet werden muss.
So ziemlich das letzte, was ich persönlich je nutzen würde, aber unangemessene Benachteiligung ist ja wohl Quatsch. Wenn man teilnehmen möchte, findet man auch Wege, das zu tun, die Hürden sind ja nicht unüberwindbar.
Ich habe solche Apps nicht, aber wie ist das mit blinde Menschen, können die eine solche App nutzen? Sonnst wären die ja immer ausgegrenzt von solchen Rabattaktionen.
Wer macht die Kacke bei Blindenhunden eigentlich weg?
Was für eine Frage, oh Mann, wer hat dir eigentlich dein Gehirn nicht eingebaut…. :)))
Tut mir leid, aber ich verstehe den Sinn dieser Frage nicht?
Erwarten Sie das blinde Menschen auf allen vieren die Kacke ihrer Hunde suchen und auflesen?
Blindenbegleithunde haben nicht umsonst Sonderrechte und dürfen überall hin, wo normale Hunde nicht hindürfen.
Manche Menschen ist auch keine Äußerung zu peinlich, nur um auf sich aufmerksam zu machen…
Ist nen Spruch von Cind aus Marzahn. Mir gehts aber gut, Danke Dir Daniel Son!
Meine Mutter ist blind (2% Sehkraft). Hat ein Handy und kann das allernötigste hauptsächlich per Stimme (Gemini) bedienen. Solche Apps leider überhaupt nicht.
Wie kaufen Blinde ein? Legitime Frage, ich meine das nicht abwertend! Mir ist klar, dass sie einiges hinkriegen, aber jegliche Produkte an der Verkaufswsng unterscheiden nur anhand des gefühlten Formates wird auch nicht immer funktionieren (Dosen und Gläser, zum Beispiel fühlen sich immer gleich an). Ich glaube, die Probleme liegen hier bestimmt woanders.
Das Selbe Problem ist doch auch schon da bei Rabatten in Prospekten. Da hat sich keiner aufgeregt.
Apps können mittlerweile auch von Blinden bedient werden. das iPhone kann das. Da ist die Einstiegshürde sogar noch geringer.
0,08% der Bevölkerung. Ist natürlich unkomfortabel für sie. Bleibt mal realistisch. Aber was ist mit Leuten, die ihr Bett nicht verlassen können? Das sind weit mehr und die können nicht mal die normalen Angebote selbstständig wahrnehmen.
Zwei-Kassen-Gesellschaft ist gut. Da fehlt wohl das l.
Oh, tatsächlich den Wortwitz nicht erkannt!
Tja, Wirtschaftsfaschismus halt! Immer schon den letzten Krümel aus der komme lecken. Kundenbindungsapps und Datensammlergier sowie die Diskriminierung jener, die ihre Daten als wertvoll betrachten und nicht jedem dahergelaufenen Konzern offerieren wollen, wird somit gerade gerichtlich legitimiert.
Da glaub ich mal wieder eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
Der Trick ist, alle paar Tage mal was ganz anderes einzukaufen, was man überhaupt nicht braucht. So kommt der Algorithmus durcheinander und weiß am Ende nicht wirklich, wie man einkauft.
So mach ich es jedenfalls immer.
Macht doch auch weniger Sinn Sachen zukaufen die man garnicht benötigt :/