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BfArM prüft Anträge

App auf Rezept: Erst 14 Bewerber, erste Apps ab September

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Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes am 19. Dezember 2019 wurde erstmals die sogenannte „App auf Rezept“ in die Gesundheitsversorgung eingeführt – ifun.de berichtete.

App Rezept

Die „App auf Rezept“ soll von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können, die Nutzung wird durch die Krankenkasse erstattet. In Deutschland haben insgesamt etwa 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Nun stehen die ersten DiGAs kurz davor, ihr Debüt in Deutschland zu absolvieren.

Ehe die neue App-Kategorie jedoch im App Store angeboten wird, müssen deren Kandidaten jedoch ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben.

Nur Apps, die die im DiGA-Leitfaden (PDF) dokumentierten Voraussetzungen erfüllen und im laufenden Fast-Track-Verfahren abgenickt wurden, werden in dem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen gelistet sein.

App Auf Rezept FastTrack

DiGA-Verzeichnis ab Herbst 2020

Noch existiert das DiGA-Verzeichnis nicht, zur ersten Vorstellung im Herbst 2020, dürfte die Anzahl der Kandidaten jedoch sehr übersichtlich ausfallen.

So teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gegenüber ifun.de mit, dass bislang lediglich 14 Anträge auf Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vorliegen, die sich in der formalen und inhaltlichen Bewertung befinden. Darunter 7 Anwendungen zur Erprobung und 7 Anwendungen zur dauerhaften Aufnahme.

Da sich das BfArM nach Eingang des vollständigen Antrags einen drei Monaten Zeit lassen kann, um diesen abschließend zu bewerten, rechnet die Behörde damit, dass die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen Ende August, Anfang September in der ersten Ausgabe des Verzeichnis gelistet werden.

Auf welche Applikationen wir uns dann gefasst machen dürfen, lässt eine Zusammenstellung der Lobby-Organisation SVDGV vermuten. Nach Angaben des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung haben mehrere Mitglieder eigene Gesundheitsanwendungen zur Bewertung in das Fast-Track-Verfahren geschickt. Darunter befinden sich die folgenden:

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20. Jul 2020 um 10:34 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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