"Tracken, stalken …töten?"
AirTags: SWR-Recherche sieht Lücken im Anti-Stalking-Gesetz
VOLLBILD, das Investigativ-Format des Südwestrundfunks hat sich mit dem zunehmenden Missbrauch kleiner Bluetooth-Tracker auseinandergesetzt, der offenbar auch in Deutschland zu beobachten ist, und weist auf Gesetzeslücken diesbezüglich hin.
AirTags: Im Netz auch ohne Lautsprecher erhältlich
Keine statistische Erfassung
Allein im vergangenen Jahr sollen demnach 21.436 Stalking-Anzeigen vom Bundeskriminalamt registriert worden sein – bei über 80 Prozent davon sind Frauen die Opfer. Immer wieder spielen bei den einzelnen Vorfällen auch digitale Bluetooth-Tracker wie Apples AirTags oder die Samsung Galaxy SmartTags eine Rolle, allerdings würde der Einsatz der kleinen Tracker nicht gesondert erfasst.
Dies erschwert die statistische Bewertung der Relevanz von Tracking-Tools wie Apples AirTags und scheint dafür zu sorgen, dass auch der Gesetzgeber den Cyberstalking-Missbrauch der kleinen Sachenfinder nicht unbedingt auf dem Radar hat.
Nicht im Anti-Stalking-Gesetz vermerkt
So macht der Südwestrundfunk darauf aufmerksam, dass Bluetooth-Tracker bei der Verschärfung des Anti-Stalking-Gesetzes im Jahr 2021 keine Rolle gespielt hätten. Stattdessen hat sich der Gesetzgeber auf das Eindringen in Geräte des Stalking-Opfers konzentriert, aber nicht auf heimlich mitreisende AirTags.
Eine Nachlässigkeit, die nach Angaben des Bundesjustizministerium erst mal nicht adressiert werden soll. Dieses sieht laut VOLLBILD keinen Handlungsbedarf und verweist darauf, dass noch keine wegweisende Gerichtsentscheidungen zu entsprechenden Stalking-Fällen bekannt seien.
Immerhin: Das Bayerische Justizministerium macht sich dafür stark, dass die missbräuchliche Nutzung der Tracker erfasst wird. Diese landen immer wieder auch in Kuscheltieren und in Fahrzeugen.
Das SWR hat seine komplette Recherche auf dem Videoportal YouTube veröffentlicht.