Nutzungsbedingungen verschärft
Account-Sharing bei Joyn: Jetzt mit Haushalts- und Kündigungsklausel
Der Video-Streaming-Dienst Joyn, ein Angebot der Medienkonzerne ProSiebenSat.1 Media und Discovery, hat seine Nutzungsbedingungen überarbeitet und neben einer Handvoll orthografischer Korrekturen auch mehrere substanzielle Änderungen in den AGB notiert, die an ähnliche Eingriffe von Mitbewerbern wie Netflix erinnern.
Neue Haushalts- und Kündigungsklausel
So weist man nun auch bei Joyn explizit darauf hin, dass das eigene Angebot zwar auf mehreren Endgeräten installiert werden kann, die Nutzung des Joyn-Accounts jedoch ausschließlich auf den Haushalt des Anwenders beschränkt ist, der sich für das zugehörige Konto registriert hat.
Das gleichzeitige Abspielen von Streams auf mehreren Endgeräten ist zwar ohnehin nicht möglich, in der ersten Änderung der Nutzungsbedingungen seit rund zwei Jahren hat der Anbieter nun jedoch auch die Vorkehrungen getroffen, um gegen das Teilen von Accounts vorgehen zu können, die in mehreren Haushalten zu unterschiedlichen Tageszeiten genutzt werden.
Neue Regeln gegen geteilte Konten
Wie Joyn hier mit Nutzern umgehen könnte, die gegen die Ein-Haushalt-Regel verstoßen, lässt sich im neuen Abschnitt 12.2 der Nutzungsbedingungen nachlesen. In diesem räumt sich Joyn nun das Recht ein, nicht nur kostenfreie Joyn Free-Accounts zu kündigen, sondern auch kostenpflichtige Joyn-Dienste unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu kündigen und den Zugang anschließend komplett zu deaktivieren.
Man werde betroffene Nutzer per E-Mail auf eine bevorstehende Kündigung und die Deaktivierung des Kontos hinweisen, sieht aber offenbar keine Einspruchsmöglichkeiten vor.
Joyn folgt mit den Änderungen in den eigenen Nutzungsbedingungen ähnlichen Schritten von Netflix und DAZN und scheint sich in Stellung gegen Account-Sharer zu bringen, die einen Bezahl-Account im Freundes und Familienkreis teilen:
- Nach Preiserhöhung: DAZN geht aktiv gegen geteilte Zugänge vor
- Netflix macht ernst: Vorgehen gegen Tauschpasswörter verwirrt