Schlappe in Berlin: Verfahren gegen UBER erfolgreich
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Entscheidung ist jedoch gefallen: Das Landgericht Berlin hat jetzt über die Klage eines Berliner Taxifahrers gegen die private Konkurrenz von UBER entschieden.
Das Hauptsacheverfahren verhandelte die Frage, ob UBER sich mit seinem Geschäftsmodell – der Smartphone-gestützten App-Vermittlung von privaten Fahraufträgen – wettbewerbswidrig verhalte. Ihr erinnert euch.
Nach diesem Modell werden Mietwagenunternehmern, die mit UBER B.V. kooperieren, Fahraufträge von Privatpersonen, die diese App installiert haben, übermittelt (sogenanntes Geschäftsmodell UBER Black). Ausgewählt wird über einen Server dasjenige Mietwagenunternehmen mit der größten Nähe zu dem bestellenden Fahrgast, wobei zwischen den Parteien streitig war, ob dafür der Fahrer des Mietwagenunternehmens oder der Betriebssitz des Unternehmens maßgeblich ist. Der Kläger hat Ersteres behauptet und geltend gemacht, die Beklagte veranlasse unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften die einzelnen Unternehmen, dass deren Fahrer sich zu Zeiten bestimmter Veranstaltungen in der Nähe der Veranstaltungsorte aufhielten.
Das Landgericht Berlin gab der Klage nun statt und untersagte UBER den Einsatz der UBER-App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer in der Hauptstadt. Fahraufträge dürfen hier fortan nicht mehr vermittelt werden.
Darüber hinaus untersagte das LG Berlin den Beklagten auch, Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten.
Das Urteil vom 9. Februar 2015 trägt das Aktenzeichen 101 O 125/14.