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MARCO POLO Reiseführer

Buch und App im Paket: Bundesministerium sorgt für Probleme

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Mairdumont, die größte deutsche Reiseverlagsgruppe, hat im Mai 30 MARCO POLO-Reiseführer „inklusive App“ auf den Markt gebracht. ifun.de berichtete damals über das Angebot, mit dem der Verlag all jene Kunden belohnen wollte, die weiterhin gerne ein gedrucktes Buch mit am Strand haben.

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Die Käufer der 12 Euro teuren Printausgaben konnten über eine Webseite Download-Codes für die MARCO POLO Premium-App anfordern. Auf den Büchern wird mit einem Sticker „inklusive App unter marcopolo.de/app“ auf diesen Service hingewiesen.

Ein im Juli veröffentlichtes Verwaltungsschreiben des Bundesministerium der Finanzen hat die fairen App-Dreingaben nun vorerst gestoppt. Dass kurzfristig ausgegebenen Papier, das sich den Besteuerungsregeln von Büchern widmet, die mit einem Downloadcode verkauft werden, fordert die Berücksichtigung von zwei Steuersätzen. Ein Vorstoß, auf den die Branche mit heftiger Kritik reagierte.

Eine Mairdumont-Sprecherin erklärt gegenüber ifun.de:

Für solche „Bundle-Angebote“ müssen nun zwei Steuersätze (7% für Print und 19% für die digitale Leistung) ausgewiesen und berechnet werden. Das führt zu Problemen im Buchhandel, denn die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Regelung würde bei Verlagen und bei den Kassen- und Warensystemen der Buchhändler hohe Investitionen und einen mehrjährigen Vorlauf erfordern.

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Für die 30 MARCO POLO-Reiseführer, die im Handel stehen und verkauft werden, hat der Verlag nun ein alternative Lösung gefunden, mit der das Problem des Umsatzsteuer-Splittings vermieden werden soll:

Wir bieten Buchkäufern keine Download-Codes mehr für die Premium-App an, sondern weisen auf eine Gratis-App hin. Zu diesem Zweck wird die „Best of“-App, bisher im Verkauf für 2,69 EUR, nun für alle Destinationen als Gratis-App angeboten.

Im Klartext bedeutet dies: Die MARCO POLO Travel Guides – Best of – gibt es jetzt alle gratis. Von A, wie Algarve bis Z, wie Zürich! Ein zusätzliches Upgrade der Best-of-Destinationen zu einem Premium Guide für 1,79€ ist optional möglich.

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04. Aug 2014 um 16:33 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Was ist mit den ganzen Zeitschriften wie GameStar, chip und wie sie alle heißen? Muss die DVD dann auch mit 19% besteuert werden? Eben nicht, weil als gratis Geschenk gekennzeichnet. Unser Steuersystem ist fürn *****.

    • Soweit ich weiß, liegt das nicht daran, dass die DVD-Beilage als „gratis“ angepriesen wird (was ja nicht stimmt, denn die meisten Zeitschriften gibt es ohne Datenträger für weniger Geld), sondern umgekehrt daran, dass die DVD nicht ohne Zeitschrift verkauft wird. Daher ist es ein Kombiartikel, der umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleitung (der Zeitschrift) teilt, also mit 7% ermäßigt besteuert wird. Da die Marco-Polo-Apps hingegen ganz regulär im AppStore gekauft werden können (dann mit 19% Umsatzsteuer), stellen sie keine Dreingabe zur Zeitschrift dar.
      Und noch ein abschliessendes Wort: die Ermäßigung des Steuersatzes ist eine Ausnahme, und wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, wird selbstverständlich mit 19% besteuert. Ich behaupte mal, dass definitiv jedem Verleger diese Problematik hätte bewusst sein müssen, also ist die Empörung des Verlags scheinheilig…

  • Der Buchhandel verkauft genügend Artikel mit 19%, oder kennt Ihr einen Buchladen in dem es nur Bücher gibt?

    • Es geht darum, dass ein Kassensystem auf einem Artikel zwei Steuersätze zeitgleich enthalten soll. Das kann ein Riesenaufwand bedeuten.

    • Sorry, ich habe eben schneller gedacht als geschrieben.
      Das Kassensystem muss bei der Mehrwertsteuerberechnung eines Artikels, diesem zwei Steuersätze zuweisen können. Dies kann oftmals nur mit großen Aufwand, in der Kassensoftware, realisiert werden. Branchenüblich wird eine Software mit Hardware einer Kasse für 10 Jahre lizensiert und gekauft und entsprechen budgetiert.

      • na und… dann Bong ich zwei Strichcodes ein. Muss der Verkäufer nur wissen und dran denken, aber kann man ja ein Satz drüber schreiben „Kombiartikel, zwei Strichcodes!“

      • Das wäre eine etwas umständliche aber machbare Idee.
        Einfach alle, schon im Handel verfügbaren Reiseführer, neu Bekleben und in allen Läden einpflegen. Und ALLE Verkäufer schulen. Gott sei dank bekommt man ja MARCO POLO Reiseführer nicht an fast jeder Tankstelle oder Kiosk.

      • Im Supermarkt erscheint eine Flasche mit Pfand häufig auch doppelt auf dem Bon – und das trotz nur eines einzigen Strichcodes! Also ein Ding der Unmöglichkeit kann das schon mal nicht sein. Was ich allerdings nicht weiß ist, ob es Kassensysteme gibt, die wirklich ausschließlich für Buchläden entwickelt werden und diese Funktion daher nicht haben.
        Oder man macht das Buch einfach 1,50 Euro teurer und besteuert es komplett mit 19%. ;)

      • Ich hab nie von „Unmöglichkeit“ geschrieben. Es geht um den hohen Aufwand der Unverhältnismäßig ist und dem Handel eine Menge Geld kosten würde. Pfand ist steuerfrei und wird auch anders behandelt.
        Kassensysteme werden sehr spezialisiert entwickelt, also ja die meisten (größeren) Buchläden werden ihre eigene angepasste Kassensoftware besitzen.
        Das Problem ist eher das grade MARCO POLO Reiseführer, fast überall zu haben sind. Also wird sich Kioskbetreiber XY und Billigtankstelle Z sehr genau überlegen, ob sie eine Menge Geld in die Hand nehmen um ihre Kassensoftware anpassen zu lassen. Oder ob sie sich für einen anderen Reiseführer in Ihrem Sortiment entscheiden, dessen Gewinnmarge zwar geringer ausfällt aber die Kosten für die Anpassung nicht übersteigt.

  • Diese Wegelagerer lassen auch nichts aus, um dem Volk in die Hosentasche zu fassen, damit es ein komplett ahnungsloser anderer Vollpfosten aus der Regierung an anderer Stelle wieder mit vollen Händen sinnlos aus dem Fenster schmeißen kann …. selbstverständlich ungestraft!!!

  • Eine ähnliche Geschichte gab es, so habe ich das jedenfalls verstanden, auch mit meinem CHIP Abo. So waren immer neben der gedruckten Ausgabe auch die digitale Ausgabe mit den Inhalten online kostenlos mit dabei. Nun muss ich es in einem Jahr mit dazu kaufen. Angeblich auch wegen dem Gesetz. Das ist einfach nicht zeitgemäß

  • Im SAP könnte man das mit ein wenig Aufwand auch so umsetzen.

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