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GEZ: Ja, das iPhone ist gebührenpflichtig!

schongezahlt.jpgDie Frage kam uns beim Aufbau des iFUN.de/tv-Projektes, sowie mit der Vorstellung der mehr oder weniger iPhone-kompatiblen DVB-T Empfänger in den Kopf. Ist das iPhone eigentlich gebührenpflichtig?

Klar, das iPhone ist von Haus aus weder in der Lage die Flash-basierten Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender darzustellen, noch lassen sich Radio-Streams geschweige denn, Live-TV empfangen.
Und trotzdem: Der Deutschlandfunk liefert iPhone-optimierte Nachrichten, der MDR (AppStore-Link) und der WDR (AppStore-Link) bieten mittlerweile iPhone-Applikationen zum Konsum des eigenen Programs an und durch die stetig wachsende Zahl der Video-Podcasts lassen sich immer mehr, eigentlich gebührenpflichtige Inhalte, quasi On-Demand abrufen.

Was nun? Wir haben bei der GEZ-Pressestelle nachgefragt und eine klare Antwort bekommen:

“Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiederzugeben, es gilt daher als neuartiges Rundfunkgerät und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab Januar 2009 5,76 EUR pro Monat.

Zwar kann das iPhone als Zweitgerät gelten,

“Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Gebühr nur dann zu entrichten ist, wenn es sich bei diesem Gerät um das Erstgerät handelt, sollte der Rundfunkteilnehmer bereits andere herkömmliche Rundfunkgeräte angemeldet haben, gilt im privaten Bereich dieses Gerät ähnlich wie z.B. ein Autoradio als gebührenfreies Zweitgerät, es ist daher nicht gesondert anmelde- und gebührenpflichtig.”

für die Studenten-WG ohne Fernseher und Radio reicht jedoch der Besitzt eines iPhones aus, um sich trotzdem bei der Gebühren-Einzugs-Zentrale anmelden zu müssen. Anmelde-Infos gibt es hier - Alternativ lässt sich auch vor Gericht ziehen.

26 Kommentare

RSS-Feed der Kommentare zu diesem Eintrag.

  1. #1. Benebelter schreibt am 1. Jan um 02:12:

    Habe beim Lesen der Überschrift nichts anderes von den modernen Wegelagerern des 21. Jahrhunderts erwartet…

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  2. #2. applewoi schreibt am 2. Jan um 03:13:

    Es steht doch den Gebührenanstalten frei ihre Sendungen zu verschlüseln und Abos zu verkaufen, wie alle anderen auch. Siehe RTL NOW.

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  3. #3. PJJ schreibt am 2. Jan um 09:53:

    BüroPC GEZ Pro GEZ -> Az.: AN 5 K 08.00348, BüroPC GEZ Kontra GEZ -> Az.: 1 K 496/08.KO, HomeOfficePC GEZ Kontra GEZ -> Az. 4 A 149/07 … der teutsche Amtsschimmel wiehert sich noch mal zu Tode, hoffentlich

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  4. #4. *verwirrt* schreibt am 2. Jan um 09:55:

    Ich telefoniere also den ganzen Tag mit meinem Radio? Wann teert und federt endlich mal jemand diese Gebührengeier und jagt die aus dem Staat …

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  5. #5. BJST schreibt am 2. Jan um 09:58:

    Stand bei der Gebührenpflicht nicht etwas davon, dass Mobiltelefone die Daten empfangen und speichern können gebührenpflichtig sein sollen? Das iPhone kann aber nicht speichern …

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  6. […] GEZ hat nun selbstverständliches klargestellt: Das iPhone ist mit seiner Internettauglichkeit ein neuartiges Rundfunkgerät und damit gebührenpflichtig. Kritisiert wird dabei, dass das iPhone die Onlinemediatheken der […]

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  7. […] 5,76 Euro Gebühr pro Monat an die GEZ überweisen, wenn das Apple-Smartphone kein Zweitgerät ist. Das meldet ifun.de. Treffen wird es zum Beispiel Studenten, die in ärmlichen Wohngemeinschaften ohne Fernseher oder […]

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  8. […] mal..”, dachten sich ein paar pfiffige Burschen. Da es keinen Flash-Player für das iPhone gibt (und womöglich auch nie geben wird), ist […]

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  9. […] Januar 2009 Und wieder ein Hammer der GEZ: Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet […]

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  10. […] Verfasst von Magistus am Januar 3, 2009 Wie iFUN.de auf Nachfrage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erfahren hat, wird für das iPhone tatsächlich ab dem 01.01.2009 Rundfunkgebühr fällig. Zwar ist es mit dem iPhone, mangels Flash-Unterstützung, nicht möglich die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen zu nutzen, dennoch wird das iPhone als neuartiges Rundfunkgerät gewertet. Damit sind monatlich 5,76 EUR fällig, es sei denn, man nutzt das iPhone privat und hat bereits sein Radio angemeldet. Dann zählt auch das iPhone als Zweitgerät. Nähere Infos zum Thema inkl. Zitate aus der Antwort der GEZ gibt es hier. […]

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  11. #11. macApper® Weblog - Schon gezahlt? schreibt am 3. Jan um 20:21:

    […] Weitere Infos gibt ausführlich unter: iPhone Ticker […]

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  12. […] bei der GEZ angefragt hat, ob man für das iPhone GEZ-Gebühren zahlen darf, ist die Antwort offiziell: Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet […]

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  13. #13. Stefan schreibt am 4. Jan um 11:17:

    Nö, das ist schlicht und einfach falsch. Die öffentlich-rechtlichen dürfen online keine Extra-Gebühren verlangen.

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  14. #14. Paddy schreibt am 4. Jan um 11:40:

    So dämlich das ist, überraschen tut's mich nicht.

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  15. […] richtig auch für das iPhone müssen GEZ Gebühren gezahlt werden, die Kollegen vom iPhone Ticker haben mal nachgefragt und bekamen folgende Antwort: “Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der […]

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  16. #16. die wegelagernde GEZ | HASENFARM schreibt am 4. Jan um 15:12:

    […] flash-basierten Radio- oder TV-Stream der öffentlich-rechtlichen empfangen kann. Auf Nachfrage von iFun.de erklärte die GEZ, dass für das iPhone ab Januar 2009 trotzdem 5,76 Euro pro Monat fällig werden. […]

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  17. #17. Markus schreibt am 5. Jan um 04:26:

    Da bin ich anderer Meinung als die GEZ.
    Das Verwaltungsgericht Münster übrigens auch…
    http://www.jurpc.de/rechtspr/20080188.htm

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  18. #18. lakeshore schreibt am 5. Jan um 12:41:

    Seit 2007 sind Mobiltelefone mit Internetanbindung gebührenpflichtig (mit der kleinen Gebühr von etwa 5 Euro pro Monat). Bei dem iPhone ist das egal: Für den Betrieb ist ein internetfähiger Computer erforderlich, der an sich schon gebührenpflichtig ist. Das iPhone ist demzufolge *immer* ein Zweitgerät, für welches keine weiteren Gebühren anfallen.

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  19. […] im Fernsehen kommen etliche Werbespots, die auf die GEZ hinweisen. Das Team von iFun hat sich deswegen gefragt, ob man auch für sein iPhone eine GEZ-Gebühr entrichten muss. Sie […]

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  20. […] Radio-Streams oder die Online-Mediatheken der Sender sich nicht nutzen lassen. Auf Nachfrage von iFun.de erklärte die GEZ jedoch, dass für das iPhone ab Januar 2009 trotzdem 5,76 Euro pro Monat fällig werden. […]

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  21. #21. Sonntagslinks | kaliban schreibt am 6. Jan um 18:36:

    […] Das iPhone ist, logischerweise, wie ein Internet-fähiger PC GEZ-pflichtig. Absurd. […]

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  22. #22. Schon gezahlt? | macApper® Weblog schreibt am 8. Jan um 06:55:

    […] Weitere Infos gibt ausführlich unter: iPhone Ticker […]

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  23. […] NDR Info, NDR Info Spezial, NDR 1 Niedersachsen, NDR 1 Welle Nord, NDR 1 Radio MV und NDR 90,3. GEZ nicht vergessen. Noch keine Kommentare RSS-Feed der Kommentare für diesen […]

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  24. #24. Schon GEZahlt? schreibt am 4. May um 23:03:

    […] Infos gibt ausführlich unter: iPhone Ticker Veröffentlicht in Multimedia, Sonstiges | Schlagworte: Abzocke, GEZ […]

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  25. #25. Schon GEZahlt? schreibt am 17. Jun um 17:12:

    […] Infos gibt ausführlich unter: iPhone Ticker Veröffentlicht in Sonstiges « Sensor Reinigung […]

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  26. […] uns die Radio-Applikation als Update erreichen (GEZ-pflichtig ist das iPhone ja bereits), würde Apple sich damit nicht das erste mal um bislang vernachlässigte […]

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