Keine Garantie durch Flüssigkeitsschäden
Wasserdichte Smartphones: Klage gegen Samsung – auch beim iPhone ist Vorsicht geboten
Das Thema kommt passend zur Urlaubszeit: Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass australische Verbraucherschützer Samsung wegen irreführender Werbung verklagt haben. Der Hersteller bewerbe seine Smartphones als wasserdicht, in der Realität sei der Wasserschutz der Geräte aber eingeschränkt. Die Schutzklasse der Geräte qualifiziert nämlich nur zu einem zeitweiligen Untertauchen bis zu 30 Minuten mit einer maximalen Tiefe von bis zu 2 Metern.
Samsung-Präsentation des Galaxy S8
Vorausgehend waren mehrere Schadensfälle, bei denen Samsung Garantieleistungen mit dem Hinweis, die Geräte seien nicht für derartige Benutzung gedacht, verweigert hatte. Mehrere Werbespots erwecken den Verbraucherschützern zufolge allerdings den Anschein, dass sich die Geräte auch in eben solche Umgebungen verwenden lassen.
Auch Apple verweigert Garantie bei Wasserschäden
Apple-Nutzer sind hier aber kaum besser dran. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch Apples Aussagen zum Wasserschutz der Geräte mit Vorsicht zu genießen sind. Apple hat iPhone und Apple Watch ebenfalls im Rahmen mehrerer Werbekampagnen ausdrücklich als wasserdicht bezeichnet, und das iPhone XS im Rahmen der Präsentation des Geräts sogar als „in verschiedenen Flüssigkeiten, darunter Salzwasser getestet“ bezeichnet (ab Minute 40:27 hier im Video).
Im Kleingedruckten schränkt Apple die Aussagen zur Wasserfestigkeit der Geräte allerdings massiv ein und schreibt unter anderem: „Beachten Sie Folgendes, um Flüssigkeitsschäden zu verhindern: Nicht mit dem iPhone schwimmen oder baden gehen“.
Vorstellung des iPhone XS: „Ihr könnt es in den Pool werfen…“
Mittlerweile sind mehrere Fälle bekannt, in denen Apple bei Flüssigkeitsschäden dann auch tatsächlich Garantieleistungen verweigert hat. Erst gestern hat uns wieder eine Leserzuschrift zu diesem Thema erreicht:
Nun hatte ich […] mein iPhone XR kurzfristig für die Dauer von insgesamt ca. 30-40 Sekunden ins Mittelmeer gehalten um Fische zu filmen. Nachdem kurz darauf FaceID ausgestiegen und die Rückkamera ab und an einen Feuchtigkeitsschleier auf dem Bild hatte bin ich heute zu Apple am Ku-Damm gegangen. Dort bekam ich die Antwort, dass es sich dabei um einen Wasserschaden handelt und dieser von der Garantie ausgenommen ist.
Der Leser hatte sich auf den von Apple zum iPhone XR angegebenen Wasserschutz nach IP67 verlassen. Die Klasse „erlaubt“ die Verwendung bis zu 30 Minuten in einer Tiefe von bis zu 1 Meter. Allerdings ist kaum bekannt, dass sich diese Aussagen auf Süßwasser beziehen, da Salzwasser aggressiv auf die Dichtungen der Geräte wirkt.
Im Süßwasser wäre der Schaden möglicherweise nicht entstanden, verweigert hätte Apple Garantieleistungen wohl aber auch nach einem Sturz in die Badewanne, denn Apples Garantiebedingungen schließen Flüssigkeitsschäden generell aus. Im Kleingedruckten lässt sich dies auch auf den Produktseiten der Geräte nachlesen:
Das iPhone XR ist vor Spritzern, Wasser und Staub geschützt und wurde unter kontrollierten Laborbedingungen getestet. Es ist nach IEC Norm 60529 unter IP67 klassifiziert (bis zu 30 Minuten und in einer Tiefe von bis zu 1 Meter). […] Die Garantie deckt keine Schäden durch Flüssigkeiten ab.