Leben Totgeglaubte länger?
Apple überrascht mit AirPower-Markeneintragung
Apple überrascht uns mit der Eintragung von „AirPower“ als Warenzeichen. Wir wir alle wissen, wurde das engagierte Projekt, eine drahtlose Ladematte für bis zu drei Geräte zu entwickeln im März eingestellt.
Wir erinnern uns: Auch Apple konnte die Regeln der Physik nicht brechen und musste wohl vor der starken Wärmeentwicklung der für das Vorhaben benötigten Menge an Qi-Ladespulen kapitulieren. Apple hatte angekündigt, dass AirPower bis zu drei Geräte gleichzeitig laden kann und es dabei sogar möglich sei, diese Geräte frei auf der Ablage zu platzieren. Ein Projekt, das andere Hersteller zuvor schon nicht bewältigt hatten, Apple gab sich jedoch siegessicher und ließ verlauten, dass dergleichen zwar mit gegenwärtigen Standards nicht möglich sei, sein Team aber wisse, wie man das Vorhaben umsetzt. Das Unternehmen wollte seine Erfahrungen sogar mit anderen Herstellern teilen und für eine Erweiterung des Qi-Standards sorgen, musste dann aber mit Blick auf das Vorhaben kapitulieren.
Nimmt Apple nun einen zweiten Anlauf in Sachen AirPower? Die von MySmartPrice aufgestöberte Markeneintragung überrascht besonders, weil es wohl nicht einfach darum geht, den Name allgemein und für mögliche andere Produktbereiche zu schützen. Apple beschränkt sich konkret auf die Verwendung im Zusammenhang mit einem „Ladegeräte für elektrische Geräte“.