Vorratsdatenspeicherung kommt wieder: 10 Wochen Telefon- und Internetdaten
Die Vorratsdatenspeicherung kommt zurück. Darauf haben sich jetzt der amtierende Justizminister Maas und der Innenminister de Maizière geeinigt und ihren Kompromiss heute vorgestellt. Unterm Strich kann festgestellt werden: Sowohl eure Telefon- als auch eure Internetdaten sollen künftig zehn Wochen lang gespeichert werden.
Die Speicherung der Daten beim Provider muss im Inland # mit höchster Sicherheit erfolgen. #höchstspeicherfrist http://t.co/Tw3QE2eOmQ
— Heiko Maas (@HeikoMaas) 15. April 2015
Die Tagesschau, die als erstes über die geplante Neuregelung informierte, schreibt über den von der Opposition stark kritisierten Eingriff in eure Bürgerrechte:
Innenminister Thomas de Maizière bezeichnete die Leitlinien als „guten und klugen Kompromiss“. Die vorgesehenen Regelungen seien wirksam und maßvoll zugleich. Die Sicherheit der Bürger werde damit verbessert und gleichzeitig würden deren Freiheitsrechte gewahrt, so de Maizière. Die Regelungen zielten dabei auf Terrorismus und kriminelle Vereinigungen. Er räumt dabei ein, dass Straftaten oder Anschläge auch mit der Vorratsdatenspeicherung nicht immer zu verhindern seien. Aber die Regelung könne dafür sorgen, dass die Täter „hinter Schloss und Riegel“ kommen.
In den vergangenen Jahren wurden ähnliche Gesetzentwürfe mehrfach gekippt. So sprach sich auch das Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung aus. Welche Informationen sich aus den Verbindungsdaten ablesen lassen, zeigt dieser Bericht von Stephan Ebmeyer.
(Direkt-Link)Auf Seiten der Justiz informiert Bundesjustizminiser Heiko Maas:
„Unser Kompromiss wird möglicherweise einigen nicht weit genug gehen. Denn: Das ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie die Sicherheitspolitiker sie sich wünschen. Anderen – wie etwa den Netzpolitikern – wird er eventuell zu weit gehen. Das zeigt: Diese Leitlinien sind ein ausgewogener Mittelweg. Die Speicherung von Verbindungsdaten stellt keinen unerheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. Deswegen legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, Freiheitsrechte und Datenschutz soweit wie möglich zu sichern und zu bewahren. Die Einschränkungen bei der Speicherung und die hohen Hürden beim Abruf gehen weit über das hinaus, was in bisherigen Regelungen enthalten war. Nach unseren Leitlinien dürfen nur noch weniger Daten für einen kürzeren Zeitraum bei höheren Zugriffshürden gespeichert werden.“